Good News: Keine Beanstandungen bei Milchschnitten bezüglich Zusammensetzung und Deklaration. Aber als Kindernsacks sind diese stark beworbenen Produkte ungeeignet.
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Durch Abbildungen von Milchgläsern, -eimern oder -krügen und fettgedruckte Aufschriften wie "Milch" oder "Calcium" erwecken einige Lebensmittel den Anschein, sie enthielten viel Milch und seien deswegen als calciumreiche Zwischenmahlzeit insbesondere für Kinder besonders wertvoll. Stimmen die angegebenen Gehalte? In einer gemeinsamen Kampagne der Kantone Basel-Stadt (Schwerpunktslabor) und Basel-Landschaft wurden in fünf Grossverteilern 21 Sorten von Milch-Snacks erhoben.
Keine Probe wurde beanstandet. Es handelte sich um diverse Produkte wie Kekse, Schnitten, Riegel oder Kracker mit der Auslobung "Milch" in bildlicher oder schriftlicher Form. Die Snacks wurde in der Schweiz (7), Deutschland (5), Italien (5), Frankreich (1), Spanien (1) oder in Österreich (1) hergestellt. Ein Produkt enthielt lediglich die Angabe "Hergestellt in der EU".
Ergebnisse und Massnahmen
Die Milch-Snacks enthielten zwischen 14 und 33% Fett. Die Mengen entsprachen der Deklaration. Vollmilch enthält wesentlich weniger Fett.
Die Milchschokoladenfraktion, die Füllung und/oder das Petit Beurre von 5 Proben wurden genauer bezüglich Milchfettgehalt untersucht. Bei einer Probe lag der Milchfettanteil der Schokoladenfraktion bei 2.9%. Der gesetzlich festgelegte Mindestgehalt für Milchschokoladen liegt bei 3.5%. Unter Berücksichtigung der Messunsicherheit wurde keine Beanstandung ausgesprochen.
Bei der Füllung einer anderen Probe wurde ebenfalls ein Milchfettgehalt von 2.9% bestimmt. Dieser Milchfettgehalt konnte nicht alleine durch den angegebenen Milchgehalt in der Füllung (11.5%) erklärt werden. Aus der Zutatenliste gingen keine anderen Milchfettquellen hervor. Gemäss LKV Art. 9 Abs.1 muss sich der Milchanteil auf das Gesamtprodukt zu beziehen. Wir forderten den Warenbesitzer auf, dazu Stellung zu nehmen.
Die Milch-Snacks enthielten zwischen 18 und 46% Zucker (Mono- und Disaccharide). Die Mengen sowie die Zuckerarten entsprachen der Nährwertdeklaration bzw. der Zutatenliste. Vollmilch enthält wesentlich weniger Zucker.
Der durchschnittliche Lactosegehalt (5 g/100 g) entspricht in etwa demjenigen von Milch. Bei einigen Produkten (grün markiert) wurde Lactose als Zutat zugefügt.
Die Proteingehalte (5 bis 17%) entsprachen der Nährwertdeklaration.
Die Calciumgehalte der Snacks ohne Calciumzugabe lagen durchschnittlich bei 120 mg/100 g und entsprachen somit genau dem Calciumgehalt von Vollmilch. Einige der Produkte (rot markiert) wurden angereichert mit Calcium. Die gemessenen Gehalte entsprachen der Nährwertdeklaration.
Da es zu keinen Beanstandungen kam, ist eine Nachkontrolle nicht geplant.
Gesetzliche Bestimmungen
Wird eine bestimmte Zutat auf der Verpackung hervorgehoben gelten folgende Vorschriften:
Für Lebensmittel verwendete Bezeichnungen, Angaben, Abbildungen, Umhüllungen, Verpackungen, Umhüllungs- und Verpackungsaufschriften, die Arten der Aufmachung und die Anpreisungen müssen den Tatsachen entsprechen beziehungsweise dürfen nicht zur Täuschung namentlich über Natur, Herkunft, Herstellung, Produktionsart, Zusammensetzung, Inhalt und Haltbarkeit der betreffenden Lebensmittel Anlass geben.
Verboten sind insbesondere Angaben über Wirkungen oder Eigenschaften eines Lebensmittels, die dieses nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft gar nicht besitzt oder die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind oder Angaben, mit denen zu verstehen gegeben wird, dass ein Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften aufweisen. (LGV Art. 10)
Die Menge einer Zutat muss angegeben werden, wenn die Zutat in der Sachbezeichnung genannt ist, von den Konsumentinnen und Konsumenten normalerweise mit der Sachbezeichnung in Verbindung gebracht wird oder auf der Etikette, der Verpackung oder Umhüllung durch Worte, Bilder oder grafische Darstellungen hervorgehoben wird. (LKV Art. 9). Weiter gelten die allgemeinen Deklarationsvorschriften der LKV. (Medienmitteilung KLBS)
Kommentar: Sind Milchschnitten & Co sinnvolle Kindersnacks?
Milch-Snacks gehören nach den Frühstücksflocken zu den am stärksten beworbenen Lebensmitteln für Kinder. Die Analysen des Kantonalen Laboratoriums zeigen deutlich, dass die Produkte vor allem durch den hohen Anteil an Kohlenhydraten auffallen(bis zu knapp 10-fach höher im Vergleich zu den Kohlenhydraten in der Milch). Dabei handelt es sich um sog. einfache Kohlenhydrate. Diese beeinflussen den Blutzuckerspiegel ungünstig, fördern die Gewöhnung an Süsses und können die Zahngesundheit gefährden.
Milch-Snacks sind deshalb keine geeignete Zwischenmahlzeit für den regelmässigen Verbrauch. Die Calziumgehalte der Snacks liegen laut Analyse im Bereich des Calziumgehalts der Vollmilch. Die Wichtigkeit des Calciums während des Kindes- und Jugendalters rechtfertigt für sich allein nicht den Konsum von calciumangereicherten Produkten, so wie es für einige Milch-Snacks mit höheren Calciumgehalte der Fall ist!
Ausgewogene und völlig bedarfsdeckende Calciumlieferanten sind Milch und Milchprodukte wie z.B. Hüttenkäse, Quark, Jogurt, Frischkäse, Ziegenkäse, Blanc battu usw. mehrmals über den Tag verteilt. Sie führen ausserdem zu einer regelmässigen Energieverfügbarkeit, die ihrerseits Konzentrations- und Leistungsfähigkeit fördert. (Quelle: Gsünder Basel)
Über «Gsünder Basel»
Gegründet wurde Gsünder Basel 1991 als gemeinnütziger Verein aufgrund besorgniserregender Studienergebnissen zum Ernährungs- und Bewegungsverhalten der Basler Bevölkerung. Gsünder Basel war bis 2001 an das Institut für Sozial- und Präventivmedizin Basel angeschlossen und damit über das Sanitätsdepartement subventioniert. Im Jahr 2002 wechselte das Institut für Sozial- und Präventivmedizin vom Sanitätsdepartement zur Universität Basel. Seither ist Gsünder Basel, mit nun eigener Geschäftsstelle und -leitung selbstständig. Leistungsaufträge mit den Kantonen Baselstadt und seit 2000 auch mit Baselland sichern ca. 40% des Gesamtbudgets. (Quelle: gsuenderbasel.ch)
(gb)
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