Energydrinks enthalten Coffein meist zusammen mit Taurin, Inosit und Glucuronolacton oft in hohen Konzentrationen. Nun stehen neue Humandaten zur Bewertung von Energydrinks zur Verfügung.
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Deutschland erlaubt bei Energydrinks Zusätze von
Koffein bis max. 320 mg/l,
Taurin bis max. 4000 mg/l,
Inosit bis max. 200 mg/l
Glucuronolacton bis max. 2400 mg/l
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In der Vergangenheit kam es zu Todesfällen, die in einem möglichen Zusammenhang mit dem Konsum von Energydrinks in Verbindung mit der Aufnahme von Alkohol oder ausgiebiger sportlicher Betätigung gesehen wurden, ohne dass allerdings eine Kausalität bewiesen wurde. Wissenschaftler ziehen in Betracht, dass die typischen Energydrink-Inhaltsstoffe sich in ihrer toxikologischen Wirkung gegenseitig verstärken und somit zu gesundheitsrelevanten Beeinflussungen von Körperfunktionen führen könnten.
In Europa bestehen unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich des Verkaufs von Energydrinks: In Deutschland ist beispielsweise der Vertrieb nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen, in Frankreich bestehen weitergehende Inhaltsstoffbeschränkungen. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich wiederholt für eindeutige Hinweise auf den Etiketten von Energydrinks ausgesprochen. Diese sollten beinhalten, dass bestimmte Verbrauchergruppen wie Kinder, Schwangere, Stillende und koffeinempfindliche Personen auf den Verzehr von Energydrinks verzichten sollten. Ausserdem sollten sie auf mögliche unerwünschte Wirkungen im Zusammenhang mit ausgiebiger sportlicher Betätigung oder mit dem Genuss von alkoholischen Getränken hinweisen.
Konsumzurückhaltung bei Herzrhythmusstörung
Auf der Grundlage aktueller Recherchen informiert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) über neuere Humandaten zu möglichen Gesundheitsrisiken durch den Verzehr von Energydrinks und verweist auf Angaben, nach denen u.a. Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle, Nierenversagen und erneut Todesfälle nach dem Verzehr von Energydrinks beschrieben werden. Nach wie vor ist hierbei die Frage des kausalen Zusammenhanges offen.
Beachtenswert sind auch Befunde, nach denen Probanden ihre nachlassende Reaktionsfähigkeit durch Alkoholkonsum unter dem Einfluss von Energydrinks nicht mehr realistisch wahrnahmen. Die objektiven Messungen ihrer psychomotorischen Fähigkeiten ergaben aber, dass Energydrinks bestimmte, durch Alkohol bedingte motorische und visuelle Einschränkungen nicht kompensierten. Der gleichzeitige Konsum von Alkohol und Energydrinks kann somit zu einer Fehleinschätzung der Leistungsfähigkeit führen.
Das BfR bekräftigt seine frühere Empfehlung, auf den Etiketten detaillierte Informationen anzugeben. Zudem rät das BfR, dass sich Verbraucher mit Bluthochdruck und Herzkrankheiten bis zum Vorliegen aussagekräftiger Studien beim Verzehr von Energydrinks zurückhalten. Das BfR empfiehlt eine einheitliche europäische Regelung für das Inverkehrbringen von Energydrinks. (Text: BfR)
Weiterlesen: Wirkung von Energydrinks kippt ins Gegenteil
(gb)
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