9.10.2008: nachrichten | ||||
9.10.2008 «St. Galler Bratwurst» ist definitiv geschützt «St. Galler Bratwurst» oder «St. Galler Kalbsbratwurst» sind als geschützte geografische Angabe eingetragen. Der Einspracheentscheid des BLW wurde nicht angefochten.
Der Einspracheentscheid des BLW vom 25. August 2008 wurde nicht angefochten. Mit diesem Entscheid wurden die Argumente des einzigen Einsprechers gegen das öffentlich aufgelegte Pflichtenheft der St. Galler Bratwurst / Kalbsbratwurst verworfen. Das Eintragungsgesuch für «St. Galler Bratwurst / Kalbsbratwurst» wurde im Juli 2007 öffentlich aufgelegt, worauf eine einzige Einsprache einging. Diese betraf das geografische Gebiet, die Repräsentativität der gesuchstellenden Gruppierung und die Beziehung der Bezeichnung zum Terroir. Als siebtes landwirtschaftliches Erzeugnis oder verarbeitetes landwirtschaftliches Erzeugnis der Schweiz ist «St. Galler Bratwurst / Kalbsbratwurst» nun als geschützte geografische Angabe (GGA) im GUB/GGA-Register eingetragen. Diese Wurst ist typisch für die Region St. Gallen und ihr guter Ruf liegt in ihrer äusserst langen Tradition begründent: Ihre erste urkundliche Erwähnung findet sie in den Satzungen der Metzgerzunft von 1438. Die St. Galler Bratwurst ist eine weisse Brühwurst aus Kalbs- und Schweinefleisch, die gebraten oder grilliert verzehrt wird. Das Besondere bei der St. Galler Bratwurst ist die Verbindung von Kalb- und Schweinefleisch, und sie darf ausschliesslich aus Fleisch aus der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein hergestellt werden. Die Qualität der St. Galler Bratwurst liegt aber nicht nur in der Zusammensetzung des Rohmaterials, sondern auch im ,savoir faire" der Ostschweizer Metzger. (Medienmitteilung BLW) | ||||