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13.10.2008: nachrichten
13.10.2008
Fast korrekt deklarierte coffeinfreie Produkte

Das Kantonslabor Basel-Stadt untersuchte Kaffee, Kaffeeersatzprodukte und Kaffeeextrakt-haltige. Dabei analysierte es den Protein-, Fett- und Coffeingehalt, um allfällige Fehldeklarationen zu entdecken.


Von 30 untersuchten Proben beanstandete das Kantonslabor Basel-Stadt deren sieben, wovon bei zwei Proben die Zusammensetzung bemängelt werden musste und bei fünf die Deklaration.

Die in sechs verschiedenen Geschäften erhobenen Produkte wurden in erster Linie in der Schweiz, nämlich 22, aber auch drei in Deutschland, je eines in Österreich, in Grossbritannien, in Frankreich, in Belgien und in Italien produziert.

Bei den Produkten handelte es sich bei sieben um coffeinfreien Kaffee, bei vier um Kaffeeersatzprodukte, bei weiteren vier um Schokoladen mit Kaffee, bei sechs um Kaffee-Joghurts, bei zweien um Kaffee-Joghurtdrinks, bei weiteren drei um Kaffeeglace. Schliesslich vier diverse Produkte mit Kaffeeanteilen. Die Zutaten von zwei Proben stammten aus biologischem Anbau.

Ergebnisse und Massnahmen

Proteingehalt
Bei 15 Proben mit Nährwertkennzeichnung wurde die Proteinmenge korrekt angegeben. Bei zwei Proben stimmte der deklarierte Gehalt nicht: 4.1 statt 2.5 g/100 g bei einem Kaffeeersatzprodukt und 3.4 statt 8 g/100 g bei einem Tiramisu. Beide Proben wurden beanstandet.

Fettgehalt
Bei den 17 Proben mit Nährwertkennzeichnung entsprachen die gemessenen Fettmengen der Deklaration.

Coffeingehalt
Die Schokoladen enthielten 430 bis 1’310 mg/kg Coffein, die Speiseeisproben 120 bis 530 mg/kg Coffein, die Kaffee-Joghurts oder -Drinks 70 bis 190 mg/kg Coffein. Die coffeinfreien Kaffees und die Kaffeeersatzprodukte sowie ein Joghurt „coffeinfrei“ waren - wie deklariert - coffeinfrei.

Deklaration
Folgende Deklarationsmängeln wurden beanstandet: Drei Produkte enthielten kaum lesbare Etiketten, eines eine unklare Sachbezeichnung bzw. eine fehlende Zutatenliste und bei einem weiteren Produkt fehlte die Deklaration in einer Amtssprache.

Das Kantonslabor Basel-Stadt hält fest, dass die Beanstandungsquote bei 23% liegt und deswegen die Gruppe der Lebensmittel mit Kaffeeanteilen bzw. Kaffeeersatzprodukten zu einem späteren Zeitpunkt wieder kontrolliert würden.

Gesetzliche Grundlagen

In Kapitel 11 der Verordnung über alkoholfreie Getränke wird Roh- und Röstkaffee, entcoffeinierter Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakt definiert (Art. 54 bis 67): Rohkaffee (grüner Kaffee) ist der von der Fruchtschale vollständig und von der Samenschale nahezu vollständig befreite reife Samen des Kaffeestrauches (Gattung Coffea). Rohkaffee darf nicht mehr als 13 Massenprozent Wasser sowie nicht mehr als 5 Massenprozent Verunreinigungen (schwarze oder sonst wie verdorbene oder beschädigte Kaffeebohnen, Schalen oder Fremdkörper) enthalten.

Röstkaffee ist gerösteter Rohkaffee. Er darf nicht mehr als 1 Massenprozent verkohlte Bohnen und nicht mehr als 5 Massenprozent Wasser enthalten.

Entcoffeinierter Kaffee (coffeinfreier Kaffee) ist Roh- oder Röstkaffee, welcher nach der Röstung einen Coffeingehalt von höchstens 0,1 Massenprozent, bezogen auf die Trockensubstanz, aufweist.

Kaffee-Extrakt (löslicher Kaffee-Extrakt, löslicher Kaffee, Instant-Kaffee) ist der mehr oder weniger konzentrierte Extrakt, der ausschliesslich durch wässerige Extraktion von Röstkaffee gewonnen wird. Kaffee-Extrakt darf, ausser fabrikationstechnisch nicht vermeidbaren unlöslichen Stoffen, lediglich die löslichen und aromatischen Anteile des Kaffees enthalten. Coffeinfreier Kaffee-Extrakt darf, auf die Trockensubstanz bezogen, höchstens 0,3 Massenprozent Coffein enthalten.

Zichorien-Extrakt (löslicher Zichorien-Extrakt, lösliche Zichorie, Instant-Zichorie) ist Extrakt, der ausschliesslich durch wässerige Extraktion aus gerösteter Zichorie gewonnen wird. Die Angaben auf der Verpackung müssen korrekt sein (Täuschungsverbot, LGV Art. 10). Weiter gelten die allgemeinen Deklarationsvorschriften der LKV.

Wissenswertes über Coffein

Die anregende Wirkung des Kaffees liegt am darin enthaltenen Alkaloid Coffein (1,3,7-Trimethylxanthin). Gemäss Schweizerischem Lebensmittelbuch liegt der Coffeingehalt von gerösteten Kaffeebohnen (Trockenmasse) der Sorte Arabica bei 0.8 bis 1.6% (8'000 bis 16'000 mg/kg) und kann bei Robusta-Sorten bis auf 3.0% (30'000 mg/kg) ansteigen.

Daraus erzeugte Kaffeegetränke enthalten erfahrungsgemäss 25 bis 300 mg/dl Coffein. Die Verträglichkeit von Coffein ist individuell sehr verschieden, weshalb viele Konsumenten coffeinfreien Kaffee vorziehen. Entcoffeinierte Kaffeebohnen enthalten höchstens 1'000 mg Coffein bezogen auf ein Kilo Trockenmasse. Daraus erzeugte Kaffeegetränke enthalten somit weniger als ca. 10 mg/dl Coffein.

Notabene:
Die Schokoladen im Text enthielten 430 bis 1’310 mg/kg Coffein, die Speiseeisproben 120 bis 530 mg/kg Coffein, die Kaffee-Joghurts oder -Drinks 70 bis 190 mg/kg Coffein. Somit hat man mit einer Tafel Schokolade, einem grossen Becher Mocca-Eis oder 3 Joghurts oder Joghurtdrinks etwa die Coffeinmenge einer Tasse Kaffee eingenommen.

Text: KLBS. Bild (foodaktuell.ch): keines der beanstandeten Produkte

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