12.9.2005: nachrichten | |
12.9.2005 Sicherheit vom Stall bis zum Teller Das Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts ist in Deutschland in Kraft getreten. Erstmals werden Futtermittel miteinbezogen. Als "bedeutenden Tag für mehr Lebensmittelsicherheit" hat Bundesverbraucherministerin Renate Künast das am 7.9.05 heute in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts bezeichnet. "Damit wird ein Paradigmenwechsel in der Lebensmittelpolitik vollzogen". Erstmals werden Futtermittel als erstes Glied der Lebensmittelherstellungskette verstanden und konsequent in diese einbezogen. Dadurch gibt es jetzt vom Stall bis auf den Teller ein umfassendes Konzept der Lebensmittelsicherheit. Damit sei eine wichtige Lücke beim gesundheitlichen Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich geschlossen worden, so Künast. "Als Reaktion auf die Probleme der vergangenen Jahre zieht das Gesetz die notwendigen Konsequenzen: Der vorsorgende gesundheitliche Verbraucherschutz wird als wesentliches Ziel im Gesetz festgeschrieben und damit seine Bedeutung für staatliches Handeln gestärkt", so die Ministerin. Mit dem Gesetz werden elf Gesetze in einem einzigen, dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, zusammengefasst. Damit werde die Verbraucherinformation erheblich verbessert, es werde mehr Transparenz für alle Marktbeteiligten geschaffen und - auch als eines von zahlreichen Projekten der "Initiative Bürokratieabbau" der Bundesregierung - ein konkreter Beitrag zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung geleistet. Neu gegenüber dem bisherigen Recht sei auch die Befugnis der Behörden, die Öffentlichkeit zu informieren, wenn ein zum Verzehr ungeeignetes Lebensmittel in den Verkehr gelangt ist oder der hinreichende Verdacht besteht, dass ein Erzeugnis ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann. | |