22.9.2005: nachrichten | |
22.9.2005 Keine Verschärfung der Deklarationspflicht Tierische Nahrungsmittel sollen im revidierten Tierschutzgesetz nicht nach Herkunft, Produktionsmethode und Tierhaltung deklariert werden müssen. Die Wissenschaftskommission (WBK) des Ständerates hat sich gegen den Vorschlag des Nationalrates ausgesprochen, tierische Nahrungsmittel im revidierten Tierschutzgesetz nach Herkunft, Produktionsmethode und Tierhaltung deklarationspflichtig zu machen. Laut WBK-Präsidentin Christiane Langenberger hält die Mehrheit eine Deklarationspflicht für "nicht praktikabel", vor allem bei Produkten, die wie etwa Salami von mehreren Tieren stammen. Besser sei eine "Positivdeklaration", mit welcher einheimische Produzenten auf die strengeren schweizerischen Auflagen hinweisen könnten. Als Vertreterin der Minderheit betonte Anita Fetz (SP/BS), dass der Bund die Deklarationspflicht vorerst auf nicht zusammengesetzte Produkte wie Fleisch oder Eier beschränken könne. Das Ziel sei Transparenz zu schaffen und eine Diskriminierung der Schweizer Bauern gegenüber ausländischer Billigkonkurrenz zu verhindern. Aber die Ständeratskommission akzeptierte die verschärfte Lösung bei den Tiertransporten. Danach darf die Fahrzeit ab Verladeplatz höchstens sechs Stunden betragen, wobei der Bundesrat Ausnahmen vorsehen kann. Und einstimmig hielt sie an ihrer Regelung der Ferkelkastration fest: Die chirurgische Kastration ohne Schmerzausschaltung soll ab 1. Januar 2009 verboten sein. Gibt es bis dahin keine praxistaugliche Alternative zur heutigen Methode, kann der Bundesrat die Frist um höchstens zwei Jahre verlängern. (Quellen: SDA, LID) | |