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12.5.2009 KURZNEWS 12. Mai 2009 Schweizer Branche hat Kompromiss für schmerzfreie Ferkel-Kastration / EU definiert «frisches Geflügel» genauer, ebenso «glutenfrei» / Nespresso neu bei den CH-Topmarken / Gutes Pilzjahr 2008 Den Ebergeruch wegzüchten Die Initianten eines Forschungsprojektes der Bonner Uni versucht Eber zu züchten, deren Geruch nicht mehr wahrgenommen werden kann. Die Forscher der Landwirtschaftlichen Fakultät versuchen so Kastration unnötig zu machen. Sobald Eber die Geschlechtsreife erreichen, entfalten sie einen Geruch, der sich beim Erhitzen des Fleisches entfaltet. Nur 30 Prozent der Verbraucher können diesen Geruch überhaupt riechen. Um die Geruchsbildung zu verhindern, werden männliche Ferkel schon früh kastriert. Um geruchslose Schweine zu züchten, wollen die Forscher nach Angaben der Uni Bonn unter anderem herausfinden, welche Erbanlagen für den Ebergeruch verantwortlich sind, wie agrarheute.de berichtet. Mit genetisch-statistischen Methoden könnten sie dann die Tiere bestimmen, die sie für die Zucht einsetzen wollen. Die geruchsintensiven Komponenten hofft man so binnen weniger Generationen weitgehend eliminieren zu können. Dabei solle auch untersucht werden, ob sich die Fruchtbarkeit der Tiere mit zunehmender Geruchsfreiheit ändere. Die Wissenschaftler seien bei der Kontrolle ihrer Zuchtergebnisse nicht auf ihre eigenen Riechorgane angewiesen. Eine "elektronische Nase" solle ihnen diese Aufgabe abnehmen, die auch im Rahmen des Projektes entwickelt wird. Mit der elektronischen Nase, eine Art Detektor, könnten auch Eber identifizieren werden, die allen Bemühungen zum Trotz noch immer mehr oder weniger stark riechen. Denn bisher fehlen zuverlässige Verfahren, mit denen am Schlachtband in kurzer Zeit ein ausgeprägter Eber-Geschlechtsgeruch erkannt werden kann. Auch diese Methode könnte in Zukunft eine Alternative zur Ferkelkastration bieten. (Quelle: LID / 11.05.2009) EU-Parlament will klarere Kennzeichnung von Geflügelfleisch Das Europaparlament unterstützt einen Vorschlag der Europäischen Kommission, die Kennzeichnung von frischem Geflügelfleisch auszudehnen. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen künftig Verarbeitungsprodukte wie mariniertes Fleisch nur noch dann als "frisch" verkauft werden dürfen, wenn sie zu keinem Zeitpunkt gefroren waren und kontinuierlich zwischen minus 2 °C und plus 4 °C gelagert wurden. Für unverarbeitete Produkte ist diese Kennzeichnung bereits seit 1991 Pflicht. Über den Entwurf der Kommission hinaus verlangen die Abgeordneten auf den Etiketten eine obligatorische Herkunftsangabe des Fleisches, um den Konsumenten eine informierte Wahl zu ermöglichen. Ferner soll das Schlachtdatum angegeben werden. Mit der Stellungnahme des Parlaments ist der Weg für eine Abstimmung im EU-Agrarministerrat frei. Ausserdem nutzten die Parlamentarier die Gelegenheit, um nochmals ihrer Ablehnung der antimikrobiellen Behandlung von Geflügelfleisch mit Chlorverbindungen Ausdruck zu geben. Die Praxis des Chlorbads, über deren Zulassung im vergangenen Jahr auf Druck der Vereinigten Staaten diskutiert wurde, lehnten die EU-Agrarminister im Dezember 2008 einstimmig ab. Die USA hatten auf die Zulassung entsprechender Verfahren gedrängt, um mehr Geflügelfleisch nach Europa exportieren zu können. (Quelle: LID / 11.05.2009) Über die Hälfte der AOC-IGP-Produkte wird exportiert Im Jahr 2008 waren insgesamt 10'000 landwirtschaftliche Betriebe in die Produktion von AOC-IGP-Spezialitäten involviert. Dies ist jeder sechste Landwirtschaftsbetrieb. Auch 700 Verarbeitungsbetriebe seien mit einem Produktionsvolumen von 70'000 Tonnen an der Herstellung dieser Spezialitäten beteiligt, schreibt die Schweizerische Vereinigung zur Förderung der AOC-IGP in einer Mitteilung nach der Generalversammlung vom Mittwoch, 6. Mai 2009. Mehr als die Hälfte der Produktion sei in den Export geflossen, der Wert der Gesamtproduktion sei bei etwa 700 Millionen Franken gelegen. Auf der internationalen Ebene sei die Situation nach wie vor schwierig, ein zuverlässiger Schutz der AOC und IGP sei nicht in Sicht. Ausländische Produzenten könnten so weiterhin Schweizer Spezialitäten kopieren und von deren Bekanntheit profitieren. Hingegen sei die Situation bei der gegenseitigen Anerkennung der AOC und IGP zwischen der Schweiz und der EU erfreulich. Dank den Bemühungen des Bundesamtes für Landwirtschaft würden AOC-Spezialitäten bald in allen EU-Mitgliedstaaten geschützt. Für die schweizerische Landwirtschaft wäre diese Abmachung bei einem Freihandelsabkommen im Agrarbereich mit der EU von eminenter Bedeutung. Der Schutz wäre eine wichtige Etappe in Richtung juristischer Gleichstellung von Agrarprodukten mit einer geografischen Indikation und Wein. Weinproduzenten würden schon heute im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO von einem besseren Schutz ihrer Produkte profitieren. Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC oder Appellation d'Origine Contrôlée) muss sowohl die Produktion als auch die Verarbeitung der Rohstoffe in dem namengebenden Gebiet erfolgen. Bei der geschützten geografischen Angabe (IGP oder Indication géographique protégée) muss mindestens ein Arbeitsschritt (Produktion, Verarbeitung oder Veredelung) im definierten Gebiet stattfinden. (Quelle: LID / 08.05.2009) EU regelt Kennzeichnungen "glutenfrei" und „sehr geringer Glutengehalt“ Mit einer neuen europäischen Verordnung wurden verbindliche Grenzwerte für die Bezeichnungen "glutenfrei" und "sehr geringer Glutengehalt" festgelegt. Während einige bereits auf Spuren von Gluten reagieren und sich komplett glutenfrei ernähren müssen, ist bei anderen Patienten eine glutenarme Diät bereits ausreichend. Wichtig sind daher verbindliche Kennzeichnungs- und Verarbeitungsvorschriften für entsprechende Lebensmittel. Die europaweit geltenden Anforderungen an Lebensmittel, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind, regelt künftig die EG-Verordnung Nr. 41/2009 der europäischen Kommission. Die Angabe "sehr geringer Glutengehalt" darf nur verwendet werden, wenn der Glutengehalt des Lebensmittels maximal 100 Milligramm pro Kilogramm beträgt. Enthält das Erzeugnis weniger als 20 Milligramm pro Kilogramm Gluten, darf es den Hinweis "glutenfrei" tragen. Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2012 verbindlich. (Quelle: aid (IQFS-Newsletter) / 8.5.09) Nespresso und Google überholen Appenzeller und Tilsiter Zu den 20 bekanntesten Marken in der Schweiz gehören neu die Kaffeekapseln von Nespresso und der Internetkonzern Google, wie eine Studie zeigt. Die Aufsteiger verdrängten schweizerische Traditionsmarken wie Sugus und die beiden Käsesorten Appenzeller und Tilsiter aus den Top-20, wie die Kommunikationsagentur Young&Rubicam laut der Nachrichtenagentur am Donnerstag, 7. Mai 2009 mitteilte. Weil immer mehr Leute in der Schweiz digitale Medien nutzten, erreichten junge, innovative Marken wie Nespresso und Google die Aufmerksamkeit der Konsumenten. Die Markenhierarchie komme ins Wanken, schreibt Young&Rubicam. Die Mehrheit der bekanntesten Marken stellen aber immer noch traditionsreiche Schweizer Produkte. In der Liste figurieren Emmentaler, Gruyère, Rivella, Thomy, Toblerone, Zweifel, Ragusa, Ovomaltine, Migros und Ricola. Auch M-Budget gehört dazu. Je nach Landesteil existieren grosse Unterschiede: In der Romandie sind beispielsweise Cailler, Caran d'Ache, San Pellegrino oder Nestlé beliebt, während in der Deutschschweiz Zweifel, Ovomaltine und Rivella zu den Favoriten zählen. In der repräsentativen Umfrage wurden die Konsumentinnen und Konsumenten zu ihrer Wahrnehmung von mehr als 1’200 Marken befragt, wie es in der Mitteilung heisst. (Quelle: LID / 08.05.2009) Schmerzfreie Ferkelkastration: Fonds für flächendeckende Umsetzung Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Schweineproduzenten, Verarbeiter/ des Detailhandels, der Tierärzte und des Schweinehandels hat sich auf eine befristete Anschubfinanzierung zur ordentlichen Umsetzung der schmerzfreien Ferkelkastration geeinigt. Mit dem Fonds im Umfang von 15 Millionen CHF wird sichergestellt, dass für alle Schweinezüchter eine finanziell tragbare Methode zur Verfügung steht. Gemäss Tierschutzverordnung dürfen Ferkel ab dem 1. Januar 2010 nur noch nach Schmerzausschaltung kastriert werden. Dabei setzen die Verarbeiter/ der Detailhandel vorwiegend auf eine chirurgische Kastration unter Narkose. Für die Umsetzung wird nun ein Fonds eingerichtet: Damit wird die Anschaffung von Inhalationsnarkosegeräten finanziell erleichtert. Zudem werden jene Schweinezüchter unterstützt, welche die Narkose/Kastration nicht selber durchführen können und dies von ihrem Tierarzt machen lassen. Geäufnet wird der Fonds durch die Mäster, den Schweinehandel und die Verarbeiter/ den Detailhandel. Dazu ziehen die Schlachthöfe ab dem 1. Juli 2009 pro Schlachtschwein 5 CHF ein. Den Fonds verwaltet die Branchenorganisation Proviande. Die Schweinezüchter müssen bis spätestens am 31. Oktober 2009 entscheiden, ob sie Narkose und Kastration selber durchführen oder dies dem Tierarzt überlassen und den Entscheid Proviande mitteilen. In beiden Fällen erhalten sie eine Auszahlung. Diese richtet sich nach der Bestandesgrösse und beträgt maximal 10.000 CHF pro Betrieb. Für die im Coop Naturafarm Programm gegen Ebergeruch geimpften Schweine besteht ebenfalls ein Finanzierungsmodell. (Quelle: Proviande / 6.5.2009) Lösung im Hormonstreit gefunden Die EU und die USA haben zumindest für die kommenden vier Jahre eine Lösung im Handelsstreit um Rindfleisch von hormonbehandelten Tieren gefunden. Die beiden Seiten haben sich am Mittwoch, 6. Mai 2009 in Washington darauf verständigt, dass die EU ihr Einfuhrkontingent für Rindfleisch von unbehandelten Tieren aus Nordamerika erhöht. Im Gegenzug verzichten die Amerikaner auf einen Teil der Strafzölle, berichtet die Onlineplattform ernaehrungsdienst.de. Das Einfuhrverbot der EU für Hormonfleisch bleibt zunächst bestehen. Nach vier Jahren soll eine endgültige Lösung gefunden werden. Ohne eine Einigung hätten hohe Strafzölle ab dem kommenden Freitag, 8. Mai 2009 vor allem die Schokoladenhersteller in Deutschland und die Exporteure von französischem Roquefortkäse schwer getroffen. Das Einfuhrkontingent für hochwertiges Rindfleisch aus den USA und aus Kanada wird für drei Jahre um 20’000 Tonnen erhöht und im vierten Jahr um 45’000 Tonnen. Die USA senken die Summe der Strafzölle um 68 Prozent und verzichten vor allem auf eine ständig wechselnde Liste von betroffenen Produkten. (Quelle: LID / 06.05.2009) Bio-Suisse kritisiert neuen Direktzahlungs-Entwurf des Bundes Der Bundesrat hat heute einen Bericht zur Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen (WDZ) verabschiedet. Bio Suisse begrüsst grundsätzlich die Absicht, die finanziellen Ressourcen effizienter und ökologischer einzusetzen. Dass allerdings ausgerechnet die Bio-Direktzahlungen wegfallen sollen, stösst bei Bio Suisse auf Unverständnis. Statt dass Bio zukünftig mit einer Aufstockung der Sockelbeiträge gefördert wird, werden die bisher schon sehr mageren Bio-Beiträge – sie machen nur rund 1 Prozent aller Direktzahlungen aus – sogar ganz gestrichen. Dies muss im politischen Prozess noch korrigiert werden. Neu ist vorgesehen, dass künftig alle Leistungen der Landwirtschaft einzeln abgegolten werden. Eine Bioprämie ist nicht mehr vorgesehen. So genannte „positive Externalitäten“, d.h. positive Auswirkungen auf die Umwelt, werden finanziell gefördert (z. B. Tierschutz, Biodiversität). Gleichzeitig soll die Vermeidung von „negativen Externalitäten“ (z.B. Trinkwasserschutz durch Vermeidung von Kunstdünger) nicht mehr finanziell unterstützt werden. Der Bericht fordert nur die niederschwelligen Anforderungen des ÖLN (Ökologischer Leistungsnachweis) für den Erhalt von Direktzahlungen. Er berücksichtigt nicht, dass viele Landwirtschaftsbetriebe, insbesondere die Biobetriebe sehr viel mehr tun, um die Umwelt möglichst wenig zu belasten. Dabei wertet Bio Suisse grundsätzlich positiv, echte Leistungen abzugelten. Auch das Ziel, die Beiträge effizienter im Sinne des Verfassungsartikels einzusetzen ist lobenswert. Hingegen wurde die Chance verpasst, funktionierende, privat zertifizierte und ganzheitliche Systeme zu nutzen, und damit die Transaktionskosten klein zu halten. Zudem geht der Bund zwei grosse Risiken ein: 1. Statt ein zertifiziertes Bio-Gesamtpaket zu fördern, belohnen die Pläne des Bundes einseitiges Spezialistentum. Auf diese Weise können die Landwirtschaftsbetriebe zum Beispiel eine vorbildliche Tierhaltung realisieren und dafür grosse Mengen von Kraftfutter aus der Dritten Welt importieren. Oder sie pflegen ein paar Magerwiesen, während daneben Chemie im grossen Stil eingesetzt wird. Bio Suisse will keine Aufteilung in Schutz- und Schmutzgebiete. Sie betrachtet hingegen den Biobetrieb als Organismus mit möglichst geschlossenen Kreisläufen. 2. Wer die Umwelt weniger belastet („negative Externalitäten“) als im ÖLN vorgesehen, wird nicht mehr honoriert. Bio Suisse will, dass z.B. Spritzmittelrückstände, Nitrate und dergleichen gar nicht erst in die Nahrungsmittel und das Trinkwasser gelangen. Dies ist billiger, als nachträglich Krankheiten zu behandeln oder Trinkwasser aufwändig zu reinigen. (Quelle: Bio Suisse / 6.5.2009) Keine Änderung am Fleischimportsystem Der Bundesrat will das Importsystem für Fleisch erst nach einem Agrarfreihandelsabkommen mit der EU ändern. Ein solches Abkommen fördere den Wettbewerb in bisher geschützten Bereichen und biete der heimischen Fleischbranche die besten Aussichten. Das schreibt der Bundesrat in einem am 6. Mai verabschiedeten Bericht fest. Anlass dazu hatte eine Motion von Ständerat Rolf Büttiker (FDP/SO), dem Präsidenten der Fleischbranche, gegeben. Büttiker hatte eine Überprüfung der Versteigerungen von Fleisch- und Schlachtviehimporten und eine allfällige Verknüpfung mit der Inlandproduktion verlangt. Der Bundesrat hält in seinem Bericht fest, angesichts der laufenden Verhandlungen in der Welthandelsorganisation (WTO) und mit der EU über den Agrarfreihandel sei eine Änderung nicht zu empfehlen. Die besten Perspektiven biete ein Freihandelsabkommen: Die Wettbewerbsfähigkeit der Fleischbranche steige, neue Absatzmärkte öffneten sich und die Importkosten sänken. Ein Freihandelsabkommen reduziere genau wie der mögliche Abschluss der WTO-Doha-Runde den Druck auf die Marktanteile im Inland durch vermehrte Exporte. Eine Wiederverknüpfung der heutigen Versteigerung von Importkontingenten etwa mit der Schlachtleistung in der Schweiz wäre ein wettbewerbspolitischer Rückschritt, hält der Bundesrat fest. Der Wechsel zu einem Einzollsystem (ein einziger Zoll ohne Mengenbeschränkung) lasse sich allenfalls nach Abschluss der Doha-Runde prüfen. Er setze Verhandlungen mit den Hauptlieferländern voraus. Sollten weder die Verhandlungen mit der EU noch jene in der WTO zu einem Abschluss kommen, könnte die Schweiz den Grenzschutz für bestimmte Fleischstücke selbst abbauen. Die Branche und die Konsumenten müssten den Schritt aber mehrheitlich unterstützen. (Quelle: LID / 06.05.2009) Bessere Zielausrichtung der Direktzahlungen - Die Direktzahlungen sollen künftig konsequent auf die von der Bevölkerung gewünschten gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft ausgerichtet werden. In einem am 6. Mai 2009 verabschiedeten Bericht schlägt der Bundesrat eine Weiterentwicklung des heutigen Direktzahlungssystems vor. Massnahmen mit unspezifischer Zielausrichtung sollen durch zielgerichtete Instrumente ersetzt werden. Dadurch verbessern sich die Wirksamkeit und die Effizienz des Direktzahlungssystems. Im Rahmen der Beratungen zur Agrarpolitik 2011 hat das Parlament eine Motion der Komission für Wirtschaft und Abgaben (06.3635) verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, bis 2009 einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorzulegen. Im heute vorgelegten Bericht präsentiert der Bundesrat eine fundierte Auslegeordnung. Die relevanten innen- und aussenpolitischen Rahmenbedingungen sowie die Entwicklungen bei den Direktzahlungen im Ausland werden analysiert und Kriterien für ein wirksames und effizientes Direktzahlungssystem definiert. Ein zentrales Element des Berichts bildet die Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die Definition konkreter Ziele für jede dieser Leistungen. Die Einführung des heutigen Direktzahlungssystems hat zwar zu deutlichen Verbesserungen in den Bereichen Ökologie und Tierwohl geführt. Trotzdem werden die definierten Ziele gegenwärtig nur teilweise erreicht. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass für gewisse in der Bundesverfassung verankerten Zielsetzungen (Art. 104 BV) keine spezifischen Direktzahlungsinstrumente bestehen (z.B. für die Pflege der Kulturlandschaft). Andererseits sind insbesondere die Massnahmen der allgemeinen Direktzahlungen zu wenig konsequent auf die Ziele ausgerichtet. Teilweise beeinträchtigen letztere sogar die Qualität der natürlichen Lebensgrundlagen oder hemmen in unerwünschter Weise die Strukturentwicklung. Kernelement der vorgeschlagenen Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems ist daher die Verbesserung der Zielausrichtung. Der Bundesrat schlägt fünf permanente Direktzahlungsinstrumente vor, die jeweils nach deren Hauptzielsetzung benannt sind: • Beiträge zur Offenhaltung der Kulturlandschaft • Versorgungssicherheitsbeiträge zur Erhaltung der Produktionskapazitäten für den Fall von Versorgungsengpässen • Biodiversitätsbeiträge zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität • Beiträge zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften • Tierwohlbeiträge zur Förderung einer Tierhaltung, die über den Standard des Tierschutzgesetzes hinausgeht. Einige der heutigen Direktzahlungstypen sind in teilweise angepasster Form in das weiterentwickelte Direktzahlungssystem integriert (Flächen- und Hangbeiträge sowie ökologische Direktzahlungen inklusive Bio- und Extensobeiträge), andere sind nicht mehr vorgesehen (Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere und Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen). Als Voraussetzung für die Ausrichtung von Direktzahlungen gilt weiterhin die Einhaltung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Zur Schliessung von Ziellücken im Umweltbereich sollen ergänzend zum ÖLN ressourcenschonende Techniken und betriebliche Innovationen befristet mit Beiträgen gefördert werden. Mit der Einführung von sozial motivierten Anpassungsbeiträgen wird neu klar unterschieden zwischen den leistungsbezogenen Direktzahlungen und Zahlungen zur Sicherstellung einer sozialverträglichen Entwicklung. Dadurch lassen sich die strukturhemmenden Wirkungen des heutigen Direktzahlungssystems stark reduzieren. Mit dem vorgeschlagenen Konzept werden die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wirksam und effizient gefördert. Gleichzeitig ist das System flexibel für unterschiedliche agrarpolitische Rahmenbedingungen und ist mit den internationalen Verpflichtungen vereinbar. Die konkrete Ausgestaltung der Instrumente und die Mittelverteilung beabsichtigt der Bundesrat im Rahmen einer Vernehmlassung bzw. einer Botschaft für eine nächste agrarpolitische Reformetappe vorzulegen. (Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft / 06.05.2009) Kraft Foods mit weniger Umsatz und mehr Gewinn Der weltweit zweitgrösste Lebensmittelriese Kraft Foods hat im ersten Quartal trotz weniger Umsatz deutlich mehr verdient. Der Überschuss des US-Konzerns kletterte dank niedrigerer Kosten um gut zehn Prozent auf 660 Mio. Dollar. Der Umsatz gab wegen Wechselkursbelastungen durch den wieder stärkeren Dollar um fast sieben Prozent auf 9,4 Mrd. Dollar nach. Besonders heftig war der Einbruch der Einnahmen in Europa. Ohne den Dollar-Effekt wäre der weltweite Umsatz nach Preiserhöhungen für die Kraft-Produkte um mehr als zwei Prozent gestiegen. Wie die meisten Lebensmittelhersteller hatte Kraft in den vergangenen Jahren seine Preise angehoben, um steigende Kosten für Rohstoffe auszugleichen. Diese Erhöhungen hatten dem Konzern zuletzt zu schaffen gemacht, weil viele Konsumenten wegen der Konjunkturflaute auf billigere Produkte umstiegen. Für das Gesamtjahr bekräftigte Kraft Foods am 5. Mai seine Gewinnprognose. Kraft Foods vetreibt unter anderem die Käseprodukte Kraft und Philadelphia, Kaffeemarken wie Maxwell House und Jacobs sowie traditionsreiche Schokoladenprodukte wie Toblerone & Suchard. (Quelle: LID / 05.05.2009) Falscher Grippen-Name belastet EU-Schweinemärkte Während in einigen EU-Ländern stabile Preise auf dem Schweinemarkt herrschen, hat die in den Medien irrtümlich als "Schweinegrippe " titulierte Grippeerkrankung H1N1 für Verunsicherung gesorgt und in manchen Mitgliedstaaten starken Druck auf die Schweinepreise ausgeübt. Unveränderte Notierungen sind in Spanien, Dänemark und Frankreich festgestellt worden. Preisrückgänge von 4 Cent je Kilogramm werden aus Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Österreich gemeldet, wie die österreichische Presseagentur AIZ berichtet. Insbesondere deutsche Schlachtunternehmen nutzen die allgemeine Verunsicherung offenbar für sich aus und haben den Druck auf die Produzenten satark erhöht. (Quelle: LID / 05.05.2009) Gesund ernähren: Die Schweizer wüssten wie Die Schweizer wissen recht gut, was eine gesunde Ernährung ist, ernähren sich aber trotzdem zu wenig gesund. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie zum Essverhalten der Schweizer. Laut der Befragung interessieren sich 81 Prozent für das Thema Ernährung. Rund die Hälfte informiert sich regelmässig zu Ernährungsthemen. Auf die Frage, was beim Essen wichtig sei, waren die häufigsten Antworten: gut, gesund und von hoher Qualität. Unter gesunder Ernährung verstehen die meisten eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung mit Gemüsen, Früchten und wenig Fett. Zwei Drittel der Befragten geben an, dass sie künftig gesünder essen möchten. Allerdings gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Wissen und der tatsächlichen Ernährung. 77 Prozent der Befragten bezeichneten die eigene Ernährung als eher gesund oder gesund. Seit dem fünften Ernährungsbericht des Bundesamtes für Gesundheit, der 2005 publiziert wurde, weiss man aber, dass die Mehrheit der Bevölkerung sich zu kalorienreich, zu fettreich, zu salzig und zu zuckerreich ernährt. Der Konsum von Nahrungsfasern liegt deutlich unter dem Empfehlungen. Die Studie "Ess-Trends im Fokus", die von Coop durchgeführt und von der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung (SGE) begleitet wird, geht davon aus, die Ernährungsbildung in der Schule Früchte trägt: Den Jugendlichen sind die Ernährungsempfehlungen der SGE bekannt, 85 Prozent der unter 30-Jährigen kenne die Lebensmittelpyramide. (Quelle: LID / 05.05.2009) Pilzproduzenten steigerten die Produktion Das letzte Jahr war für die Schweizer Pilzproduzenten erfreulich, die Nachfrage nach Pilzen war sehr gut. Die Produktion konnte um 3,8 Prozent auf 7'376 Tonnen gesteigert werden, die Inlandversorgung blieb bei 85 Prozent. Das Produkt passe gut in die moderne und leichte Küche und werden von den Konsumenten auf vielfältige Arten zubereitet, heisst es im Jahresbericht des Verbandes Schweizer Pilzproduzenten (VSP). Lediglich gegen Ende Jahr sei die Stimmung im Detailhandel geworden, zum Teil seien die Tiefpreislinien mit Pilzen ergänzt worden. Es sei auch anzunehmen, dass der Preis bei den Konsumenten noch an Bedeutung zunehmen werde, zumal nun auch Lidl im Schweizer Markt operiere. Ein "grosser Wermutstropfen" sind für die Produzenten die steigenden Energiepreise. Teurere Treibstoffe und Heizöl führten bei den Champignons zu höheren Produktionskosten von 20 Rappen pro Kilogramm. Obwohl die Pilzproduzenten seit Jahrzehnten ohne Grenzschutz wirtschafteten und "abgehärtet" seien, hätten sie Standortnachteile gegenüber den Berufskollegen in der EU, heisst es weiter. Die Schweizer Anlagen stünden in der Gewerbezone, nicht in der Landwirtschaftszone, das Kostenumfeld sei teurer. Man erhalte auch keine Fördergelder und könne keine 400 Euro-Jobs anbieten. Den vom Bundesrat angestrebten Agrarfreihandel mit der EU beurteilen die Pilzproduzenten als positiv unter der Bedingung, dass für gleich lange Spiesse gesorgt werde. Davon sei man noch weit entfernt. (Quelle: LID / 05.05.2009) | |