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2.7.2009: nachrichten
2.7.2009
Tierärzte gegen narkotisierte Ferkel-Kastration

«Tierärzte mit Herz» wehren sich gegen die Vorschrift, dass Ferkel ab 2010 unter Inhalationsnarkose kastriert werden müssen. Die Betäubung mit Isofluran belaste die Tiere.



Auf Druck der Grossverteiler und Grossmetzger (Migros, COOP, Bell, Micarna) wurde den Schweinezüchtern zur Eliminierung des Ebergeruchs bei männlichen Mastferkeln ein Kastrationszwang mit dem Narkosegas Isofluran diktiert. Dies geschah trotz Widerstand und Vorbehalten aller wichtigen tierärztlichen Fachgremien und trotz der Tatsache, dass mit der Ebermast und der Impfung gegen Ebergeruch sofort einsetzbare, tierschonende Alternativen zur Verfügung stehen.

Das Komitee „Tierärzte mit Herz“ ist mit dieser Situation nicht einverstanden und wehrt sich gegen die eingeschlagene Entwicklung. Unsere Petition haben 850 Tierärzte, das sind nahezu zwei Drittel der prakti-zierenden Tierärzte der Schweiz, mit Ihrer Unterschrift unterstützt. Die Petition wird heute um 10.15 h im Rahmen einer Kundgebung auf dem Bundesplatz in Bern an Bundesrätin Leuthard übergeben. Der Kastrationszwang bedeutet konkret Folgendes:

Grossverteiler und Grossmetzger kaufen nur noch kastrierte Eber. Geimpfte Tiere werden abgelehnt. Die Schweinezüchter werden also gezwungen ihre Ferkel zu kastrieren, damit sie gekauft werden.

Schweinezüchter werden nach einem halbtätigen Kurs als befähigt erachtet mit einem Narkosegerät (Inhalationsnarkose mit Isofluran) umgehen zu können. Tierärzte absolvieren dafür mehrere Semester ihres Studiums.

Schweinezüchter werden autorisiert, sich einen Narkoseapparat anzuschaffen, diesen einzusetzen und Kastrationen selber durchzuführen.

Schweinezüchter können sich über Tierärzte das hochpotente Narkosemittel Isofluran beschaffen, welches bei Mensch und Tier zu Bewusstseinsverlust führt. Isofluran gelangt also in die Hände von Laien.

Die Ferkel sind während der Narkose-Einleitung gestresst, dies wirkt sich negativ auf die Fleischqualität aus und erhöht die Infektionsanfälligkeit.

In 5 bis 10% der Fälle ist gar unter wissenschaftlicher Leitung die Narkose nachweislich (Dissertation Bern) ungenügend oder gar gänzlich unwirksam, damit wird die Kastration zur Tierquälerei. Dies ist ethisch nicht vertretbar.

Isofluran vermindert die Schmerztoleranz nach dem Eingriff. Deshalb müssen die Tiere 15 Min. vorher noch zusätzlich mit einem Schmerzmittel gespritzt werden.

Isofluran wird in der Literatur als gesundheitsgefährdend und umweltbelastend beschrieben. Der Umgang mit einem solchen Medikament setzt medizinische Grundausbildung voraus.

Ein weiteres Gefahrenpotential mit Isofluran-Gas stellt auch der Einsatz bei kriminellen Übergriffen dar.

Der Einsatz von Isofluran, ausgeführt durch die Tierhalter selbst, ist nicht kontrollierbar.

In Anbetracht all dieser Aspekte sind wir Tierärzte nicht bereit, dieses - uns von den Grossverteilern aufgezwungene Vorgehen - zu unterstützen oder gar die Verantwortung dafür zu übernehmen.

Die Vorteile der Impfung gegen Ebergeruch sind:

tierschonende stressfreie Anwendung,
keine Rückstände im Fleisch,
bessere Fleischqualität
bessere Futterverwertung,
kostengünstig

Wir fordern deshalb ein Kastrationsverbot für männliche Ferkel und plädieren für die Unversehrtheit der Tiere durch die völlig unproblematische Impfung gegen Ebergeruch oder die Ebermast. (Mitteilung Komitee „Tierärzte mit Herz“)

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