20.1.2010: nachrichten | ||||
20.1.2010 Bald EU-Schutz für Schweizer AOC / IGP Mit dem geplanten Abkommen über Geografische Indikatione sollen die schweizerischen GUB und GGA in der ganzen EU sowie die EU-Bezeichnungen in der Schweiz geschützt werden.
Am 14.1.2010 haben die Schweizer Behörden die Liste der Geografischen Indikationen (GIs) Europas veröffentlicht, welche hierzulande zukünftig gleichermassen geschützt werden sollen wie Schweizer AOC-IGPProdukte. Die Liste enthält die Namen von 818 europäischen Spezialitäten mit einer AOC oder IGP. Die Veröffentlichung sollte zu einem Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der AOC-IGP-Register zwischen der EU und der Schweiz führen. Dank der ausgezeichneten Arbeit des Bundesamtes für Landwirtschaft BLW wird es möglich sein, auf einen Schlag 22 Traditionsprodukte, welche im Schweizer Register eingetragen sind, auch in der EU vor Kopien und vor dem Missbrauch ihrer renommierten Namen zu schützen. Die Schweizerische Vereinigung AOC-IGP begrüsst die Ausweitung des Schutzes zugunsten der Produkte ihrer Mitglieder auf die EU: Damit werden die Schweizer Produzenten, welche eine AOC- oder IGP-Spezialität nach traditionellen Rezepten und nach den strengen Auflagen des Pflichtenheftes herstellen, endlich belohnt. Sie erhalten das EU-weit exklusive Recht, den Namen ihrer Spezialität zu nutzen. Sie können von den wirtschaftlichen Vorteilen, welche deren Renommee nach sich zieht, allein profitieren. Mit der gegenseitigen Anerkennung erhalten aber auch die Produzenten der EU-AOC und IGP-Spezialitäten einen gleichwertigen Schutz wie ihre Schweizer Kollegen. So darf in der Schweiz z. B. kein „Parmesan“ oder „Feta“ mehr hergestellt werden. Deren Namen ist nur noch für die konformen und authentischen Käse der jeweiligen EU-Region erlaubt. Die gegenseitige Anerkennung für die AOC-IGP-Produkte ist Resultat von fast drei Jahre dauernden Verhandlungen zwischen dem BLW und der Europäischen Union. Sie vereinheitlicht die bisherigen sektoriellen und bilateralen Abkommen im Bezug auf Ursprungsbezeichnungen. Sie könnte für die Schweizer Landwirtschaft ein wichtiger Vorsorge-Pfeiler werden, sollte sich das Freihandelsabkommens mit der EU im Agrarbereich verwirklichen. Zudem ist das Abkommen ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung der Produzenten von GIs im Lebensmittelbereich und den Produzenten von Wein und Spirituosen, deren Ursprungsbezeichnungen schon heute weltweit geschützt sind. Der einzige Wermutstropfen im aktuellen Abkommens- Projekt stellt der Emmentaler AOC dar, welcher, wenigstens provisorisch, von den Verhandlungen ausgeschlossen wurde. Dies war jedoch vorauszusehen, da die ökonomischen Interessen der Europäer im Bezug auf den Emmentaler gewaltig sind, wird doch in der EU, verteilt über mehrere Länder, mehr als das Zehnfache der Schweizer Produktion dieses Käses hergestellt. Dennoch erwartet die Schweizerische Vereinigung der AOC-IGP den definitiven Abschluss der aktuellen Verhandlungen. Der nächste Schritt in Richtung einer internationalen Anerkennung der GIs liegt infolgedessen bei der WTO. Die Verhandlungen über die GIs sind Bestandteil der Doha-Runde und finden momentan auf höchster Ebene statt. Ob ein positiver Abschluss in nächster Zeit zu erwarten ist, bleibt jedoch weiterhin fraglich. Ein weltweiter Namens- und Kopier- Schutz für die Produktion von traditionellen Spezialitäten in ihrem Ursprungsgebiet würde nämlich eine regionale, Ressourcen schonende Produktion von Nahrungsmitteln fördern; der Schutz wäre ein wichtiger Schritt für die Anerkennung und Weiterentwicklung von althergebrachten Traditionen. Diese Erkenntnis beginnt sich mehr und mehr durchzusetzen, und zwar nicht nur bei den Schwellen- und Entwicklungsländern, welche Interessen haben, ihre GIs zu schützen. Die Mauer der Gegnern dieser kollektiven und regionalen Initiative, namentlich die USA, Kanada und Australien, beginnt nämlich zu bröckeln: So registrierte Kanada im letzten Jahr seine erste IGB-Spezialität, das „Agneau de Charlevoix“, ein Lammspezialität aus einer Region nördlich von Quebec, und die amerikanischen Bauern beginnen, das europäische GI-Schutzsystem zu studieren… Mehr Infos zu den Pflichtenheften und zum AOC-IGP-Register unter www.blw.admin.ch und www.aoc-igp.ch oder bei Alain Farine, Geschäftsführer der Vereinigung der AOC-IGP. Schweizerische Vereinigung zur Förderung der AOC und IGP, Effingerstrasse 16, 3008 Bern Tel. 031 381 49 53, alain.farine@aoc-igp.ch (Mitteilung AOC-IGP Vereinigung) | ||||