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20.10.2005: nachrichten
20.10.2005
Vacherin Mont-dOr unterliegt Försterkäse im Rekurs

Die Toggenburger Käserei Diriwächter+Schmid darf ihren Försterkäse weiterhin verkaufen. Die Behörden traten in zweiter Instanz nicht auf den Rekurs der Interprofession Vacherin du Mont-d'Or ein.


Der Toggenburger Försterkäse darf weiterhin produziert und verkauft werden. Das St. Galler Gesundheitsdepartement trat auf den Rekurs der Interprofession Vacherin du Mont-d'Or nicht ein. Der Entscheid des St. Galler Amts für Lebensmittelkontrolle vom April 2005 bleibt bestehen: Die Kleinkäserei Diriwächter+Schmid im Toggenburgischen Krümmenswil, die den Rohmilch-Weichkäse herstellt, verletzt die geschützte Bezeichnung (AOC) des Vacherin Mont d'Or nicht.

Das Departement trat nicht auf den Rekurs der Interprofession ein. Es liege keine direkte oder indirekte Verwendung der geschützten Bezeichnung Vacherin Mont d'Or vor.

Der St. Galler Kantonschemiker hatte im April entschieden, bezüglich Form und Pflege seien sich die beiden Käse ähnlich. Der Försterkäse weise aber eine höhere Schnittfestigkeit auf, zudem werde er nicht in einer Holzschachtel verkauft. Der Vacherin Mont-d'Or sei ferner viel früher konsumreif als der Försterkäse.

Seit 1995 stellt Diriwächter+Schmid jährlich zwanzig Tonnen Försterkäse her, die in der Ostschweiz verkauft werden. Die Produzenten des Vacherin Mont-d'Or dagegen stellen jährlich 600 Tonnen ihres Käses her. Dieses Produkt ist seit 2003 AOC-geschützt. (Quelle: SDA, LID)

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