17.5.2010: nachrichten | |
17.5.2010 Bundesrat beschliesst Kaninchenfleisch-Deklaration Importiertes Kaninchenfleisch muss ab 1.1.2012 deklariert werden, wenn es mit in der Schweiz nicht zugelassenen Haltungs-Systemen produziert wurde. KAGfreiland kritisiert die lange Frist. Kaninchenfreundliches Stallsystem Mehr Direktzahlungen für das Berggebiet, den Biolandbau und den Ackerbau: Die Erhöhung der entsprechenden Beiträge soll die Bewirtschaftung von schwierigem Gelände im Berggebiet sichern und rückläufigen Entwicklungen bei den Ackerflächen und beim Biolandbau entgegenwirken. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2010 Änderungen von insgesamt 13 landwirtschaftlichen Verordnungen beschlossen und dabei auch entschieden, dass importiertes Kaninchenfleisch künftig deklariert werden muss, wenn es mit in der Schweiz nicht zugelassenen Tierhaltungs-Systemen produziert wurde. Pflanzenschutzmittel, bei denen die EU Risiken eruiert hat, werden gezielt überprüft. Um die Bewirtschaftung von schwierigem Gelände im Berggebiet zu sichern, hat der Bundesrat beschlossen, den Beitrag für Hanglagen um 40.- und für Steillagen um 110.- Franken pro Hektare sowie die Sömmerungsbeiträge um 10.- Franken pro Normalstoss zu erhöhen. Zudem wird die Besitzstandswahrung für Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen um zwei Jahre bis und mit 2013 verlängert. Ab 2010 werden ausserdem der Zusatzbeitrag für das offene Ackerland und die Dauerkulturen um 20.- sowie die Biobeiträge für die Spezialkulturen um 150.- erhöht. Damit soll der rückläufigen Entwicklung der Ackerfläche und des Biolandbaus entgegengewirkt werden. Für in der Schweiz verbotene Haltungsformen von Kaninchen (Käfigkaninchenfleisch) wird eine ab dem 1. Januar 2012 geltende Deklarationspflicht eingeführt. Ab dem 1. Juni 2010 sollen Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe enthalten, bei denen die EU Risiken eruiert hat, gezielt überprüft werden. Zur Verhinderung, dass die Schweiz ein Absatzmarkt für in der EU vom Markt genommene Pflanzenschutzmittel werden kann, wird das Verfahren zur Reevaluation von Wirkstoffen und die Verkaufs- und Anwendungsfrist bei Widerruf von Pflanzenschutzmitteln verkürzt. Ab dem 1. Juli 2011 gelten strengere Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen bezüglich der Risiken für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt. (Text: BLW) Lange Frist: Kommentar von KAGfreiland KAGfreiland, die schweizerische Nutztierschutz-Organisation, hatte eine schnellere Umsetzung der Deklarationspflicht gefordert. Die lange Übergangsfrist bedeutet, dass in den nächsten 1 ½ Jahren für den Schweizer Markt noch rund 750’000 Kaninchen in tierquälerischer Käfighaltung dahinvegetieren müssen. Und die Konsumenten/-innen werden weiterhin im Unklaren gelassen, dass es sich um Quälfleisch handelt. Auch in Restaurants wird den ahnungslosen Gästen weiterhin solch tierquälerisches Kaninchenfleisch aufgetischt. Schade, dass die Deklarationspflicht nicht wenigstens für die Mast früher eingeführt wird, wie das KAGfreiland gefordert hatte. Denn im Gegensatz zur heiklen Zucht gibt es für die Mast bereits heute praxistaugliche Haltungssysteme im Ausland. Hier wurde vom Bundesrat eine Chance verpasst. Positiv an der Deklarationspflicht ist, dass sie die bereits laufende Entwicklung hin zu tiergerechter produziertem Kaninchenfleisch weiter vorantreiben wird. Denn wer will schon Fleisch verkaufen, auf dem steht, dass es aus «nicht zugelassener» – sprich verbotener – Haltungsform stammt? Bereits haben drei grosse ausländische Kaninchenfarmen, die u.a. für Migros, Bell und Manor produzieren, einen Teil ihrer Tierhaltung auf Schweizer Tierschutz-Niveau umgestellt. Den Importeuren von Kaninchenfleisch steht somit eine Alternative zu Käfigfleisch zur Verfügung. Die noch bessere Alternative stellt Schweizer Kaninchenfleisch dar, das mehrheitlich gemäss dem Programm «besonders tierfreundliche Stallhaltung» produziert wird. (Text: KAGfreiland) | |