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12.7.2010: nachrichten
12.7.2010
EU-Absage an Ampel, Unklarheit bei Herkunft

Das EU-Parlament hat in erster Lesung gegen die umstrittene "Ampel"-Nährwertdeklaration und für ein EU-weit einheitliches System der "Guideline Daily Amounts" entschieden.




Beispiel für Ampelsystem in Grossbritannien


Das EU-Parlament hat am 16. Juni die erste Lesung über den Vorschlag der EU-Kommission für eine "Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel" abgeschlossen. Es hat in der am heftigsten umstrittenen Frage gegen eine "Ampel"-Kennzeichnung und für das System der "Guideline Daily Amounts" (GDA's) entschieden. Die Vorlage geht nun zurück an den EU-Ministerrat, welcher voraussichtlich bis Februar 2011 einen "Gemeinsamen Standpunkt" der EU-Mitgliedstaaten verabschieden wird. Danach folgt eine zweite Lesung im EU-Parlament.

FBH – Der Vorschlag der EU-Kommission für die Neuordnung des Lebensmittelkennzeichnungsrechts, der seit über zwei Jahren kontrovers diskutiert wird, hat mit der ersten Lesung im EU-Parlament eine wichtige Hürde genommen. Die von der Konsumentenorganisation mit Vehemenz geforderte "Ampel"-Kennzeichnung fand keine Mehrheit.

Das Parlament hat gleichzeitig den Vorbehalt zu Gunsten nationaler Kennzeichnungssysteme abgelehnt, da diese den freien Warenverkehr erheblich behindern könnte. Nach den Abstimmungen war umstritten, ob der Entscheid gegen die "Ampel" gleichbedeutend mit einem Ja zu einer, wohl nun obligatorischen, GDA-Kennzeichnung zu verstehen ist.

Ein Antrag der vorberatenden Kommission (ENVI) auf Streichung der "Nährwertprofile" in der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben Nr. 1924/2006 ist nur ganz knapp gescheitert. Bei 309 zu 309 Stimmen gilt der Antrag als nicht angenommen!

Kennzeichnung mit "Big 10" und Schriftgrösse

Zielsetzungen der Neuordnung des Kennzeichnungsrechts war eine Vereinfachung und Beschränkung auf das Wesentliche. Dem läuft der Entscheid des EU-Parlaments bezüglich des Umfangs der Nährwertkennzeichnung diametral entgegen. Künftig sollen auf allen vorverpackten Lebensmitteln obligatorisch die "Big 10" angegeben werden, d.h. zusätzlich zu den bisherigen "Big 8" auch noch Salz und Transfettsäuren. Auf der Frontseite der Packungen müssen nach dem Willen des EU-Parlaments der Energiewert und die Gehalte an Zucker, Salz und Fett angegeben werden.

Eine weitere stark umstrittene Frage war jene nach der "Lesbarkeit" der Etiketten. Die EU-Kommission hatte eine Mindestschriftgrösse von 3 mm vorgeschlagen. Das EU-Parlament hat dies abgelehnt. Stattdessen soll die EU-Kommission Leitlinien für die Gewährleistung einer deutlichen Lesbarkeit ausarbeiten. Damit ist allerdings das Thema "Mindestschriftgrösse" noch nicht definitiv vom Tisch.

Angabe der Herkunft

Nicht minder heftig hat das EU-Parlament die Frage debattiert, ob und allenfalls in welchem Umfang die Deklaration des Produktionslandes bzw. der Herkunft von Rohstoffen vorgeschrieben werden soll. Das Ergebnis der Abstimmungen ist auch hier wegen sich widersprechender Entscheide nicht eindeutig. Nach den bislang vorliegenden Informationen, die durch die bereinigte Fassung des Verordnungstextes noch zu bestätigen sind, scheint es, dass bei Fleisch, Geflügel, Milchprodukten sowie weiteren "single ingredient products" die Herkunft obligatorisch angegeben werden muss. Bei verarbeiteten Lebensmitteln erstreckt sich die Deklarationspflicht bezüglich Herkunft auf Fleisch, Geflügel und Fisch.

Die Vorlage geht nun zurück an den EU-Ministerrat, welcher eine "common position" der EU-Mitgliedstaaten zu den Vorschlägen des EU-Parlamentes ausarbeiten muss. Gemäss ersten Informationen wird dieser Gemeinsame Standpunkt erst im Frühjahr 2011 vorliegen. Danach geht die Vorlage erneut in das EU-Parlament zur zweiten Lesung. Mit einem Inkrafttreten des neuen EU-Kennzeichnungsrechts ist deshalb frühestens im Jahr 2012 zu rechnen. (Text: fial)

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