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21.8.2010 WEEKENDNEWS 21.August 2010 Salmonellen-Eier in den USA / Schweiz-EU: Schutz von Ursprungsbezeichnungen geht in Ratifikations-Phase / SALS: Qualitätsstrategie nur mit Swissness-Vorlage / Nitritzugabe via Gemüse in Fleischerzeugnissen gilt bald als Zusatzstoff / Hornlose Kühe Salmonellengefahr in den USA: 380 Mio Eier vom Markt genommen 20.08.2010 - (lid) – Wegen Salmonellengefahr ordnete die US-Lebensmittelbehörde FDA an, dass 380 Millionen verunreinigte Eier vom Markt genommen werden müssen. Die Eier gelten als Auslöser einer Salmonellen-Epidemie, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Seit Mai sind in den Bundesstaaten Kalifornien, Colorado und Minnesota pro Woche rund 200 Menschen an Salmonellen erkrankt. Die zurückgerufenen Eier stammen alle aus einer Hühnerzucht in Iowa. Die Firma produziert pro Woche rund 28 Millionen Eier. Ob Infektionen in zehn weiteren Bundesstaaten ebenfalls mit den verunreinigten Eiern zusammenhängen, wird zurzeit von der FDA abgeklärt. Schweiz-EU: Schutz von Ursprungsbezeichnungen geht in Ratifikations-Phase BLW, 19.08.2010 – Am 19.8. informierte das BLW die interessierten Kreise über die Ergebnisse der Verhandlung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union im Zusammenhang mit der gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB/KUB) und der geschützten geografischen Angaben (GGA), die in diesem Sommer abgeschlossen werden konnte. Im Dezember 2009 wurde ein Abkommensentwurf paraphiert, worauf die Schweiz und die EU ihre Listen der GUB und GGA, die gegenseitig geschützt werden sollen, zur öffentlichen Konsultation auflegten. Nach der Auswertung der Bemerkungen, die im Rahmen der Konsultation eingingen, konnten sich die Verhandlungspartner bei einzelnen Bezeichnungen, die von beiden Parteien verwendet werden, auf Koexistenzlösungen und Übergangsfristen einigen. Auf dieser Grundlage wurde im Juli 2010 ein Zusatz zum Abkommensentwurf paraphiert, womit ein weiteres bilaterales Dossier erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Damit können die Ratifizierungsverfahren dieses Abkommens eingeleitet werden. Das Abkommen wird als neuer Anhang in das Agrarabkommen Schweiz-EU von 1999 integriert und stellt nach seinem Inkrafttreten sicher, dass der rechtliche Schutz von GUB und GGA der Schweiz und der EU auf dem Gebiet der jeweils anderen Partei mit dem internen Schutz identisch ist. Geplant ist eine regelmässige Aktualisierung des Abkommens, um auch die neuen GUB/GGA der Parteien zu schützen. Der Fall der Schweizer GUB «Emmentaler» und der EU-Bezeichnungen, die den Begriff «Emmentaler» oder «Emmental» enthalten, soll zu einem späteren Zeitpunkt erneut diskutiert werden. «Gruyère» ist hingegen auf der Liste der Schweizer GUB, die in der EU geschützt werden, aufgeführt. Sollte der französische Gruyère eines Tages in der EU als GGA geschützt werden, würden die Bestimmungen über gleichlautende Bezeichnungen Anwendung finden, und der französische Käse müsste sich vom Schweizer unterscheiden. Mit dem Abschluss dieser Verhandlung wird der Schutz der Schweizer Bezeichnungen (etwa zwanzig) auf das gesamte Gebiet der EU ausgeweitet - einen Markt von ca. 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten - und die Schweiz gewährt den EU-Bezeichnungen (rund 800) denselben Schutz auf ihrem Gebiet. Diese Lösung bietet entscheidende Vorteile für die Branchen, die Qualitätsprodukte mit GUB/GGA-Auszeichnung herstellen. Zusammen mit dem bereits bestehenden Freihandel für Käse und den anderen Marktöffnungen, die derzeit im Gespräch sind, kommt dem Schutz der geografischen Angaben von landwirtschaftlichen Erzeugnissen grosse Bedeutung zu. SALS: Qualitätsstrategie nur mit Swissness-Vorlage 18.08.2010 - (lid) – Die Schweizerische Vereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor (SALS) ist mit einer Qualitätsstrategie, wie sie vom Bund und der Lebensmittelbranche verfolgt wird, einverstanden. Allerdings habe sie nur einen Sinn, wenn auch die Swissness-Vorlage so angenommen werde, wie vom Bundesrat vorgeschlagen. In der SALS haben sich die Gegner eines Agrarfreihandels mit der EU zusammengeschlossen. Falls die Swissness-Vorlage aufgeweicht und das Schweizerkreuz künftig missbraucht werden könne, bestehe die Gefahr, dass sich die Qualitätsstrategie als kontraproduktiv für die Land- und Ernährungswirtschaft erweise, heisst es in einer Medienmitteilung. Die Qualitätsstrategie dürfe ferner keinesfalls mit einem Abschluss eines WTO-Abkommens oder eines Agrarfreihandelsabkommens verbunden sein. Die SALS mahnt auch zur Vorsicht bei der verstärkten Zusammenarbeit zwischen Land- und Ernährungswirtschaft und Tourismus, wie sie angestrebt wird. Es müsse darauf geachtet werden, dass keine Verdrängung der für eine Branche vorgesehenen Mittel zugunsten der anderen stattfinde. Nitritzugabe via Gemüse in Fleischerzeugnissen gilt bald als Zusatzstoff Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert über eine mögliche Praxis, nach der bei der Herstellung von Fleischerzeugnissen Gemüsebrühen zu technologischen Zwecken verwendet werden, bei denen das ursprünglich enthaltene Nitrat fermentativ zu Nitrit reduziert wurde. Die Kommissionsarbeitsgruppe „Lebensmittelzusatzstoffe“ ist zum Ergebnis gekommen, dass es sich in diesem Fall um die Verwendung eines Lebensmittelzusatzstoffes handelt und somit die Vorschriften der Richtlinie 95/2/EG (Miscellaneous-Richtlinie) und der Richtlinie 2008/84/EG (Reinheitskriterien-Richtlinie) zu beachten sind. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe wird mit der beschriebenen Praxis den Vorschriften über Lebensmittelzusatzstoffe nicht entsprochen. Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat die Auffassung der Arbeitsgruppe bestätigt. Rundschreiben Nr. 307 des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL 5.07.2010) Hornlose Kühe aus Sicherheitsgründen Mit der Aktion „Horn auf!“ macht sich KAG-Freiland für behornte Kühe in der Landwirtschaft stark. Tatsächlich sind Kühe mit Hörnern in den letzten Jahren selten geworden. Dies aber nicht ohne Grund. Ironischerweise war es gerade die Forderung von Tierschutzkreisen nach einer tiergerechteren Haltung, welche massgeblich dazu beigetragen hat. Früher – in den traditionellen Anbindeställen – störten die Hörner wenig. Heute sind Laufställe, in denen sich die Kühe frei bewegen können, und Weidehaltung die Norm. Das bringt automatisch Rangkämpfe unter den Kühen mit sich und es kommt zu Verletzungen der Kühe untereinander und auch für die Bauernfamilie bringen die Hörner in dieser Haltung Gefahren mit sich. Verletzungsgefahr durch Hörner in der Herde entsteht insbesondere, wenn Tiere fremder Herden zusammengeführt werden, z.B. bei der Sömmerung oder wenn Tiere zur Erneuerung der Herde zugekauft werden. Behornte Kühe sind deshalb als Zuchttiere im In- und Ausland praktisch unverkäuflich. Für das Enthornen werden die zwei bis drei Wochen alten Kälber betäubt und dann die Hornanlage mit einem Brennstab schmerzfrei entfernt. Das Enthornen ist daher aus tierschützerischer Sicht nicht problematisch. Hornlose Kühe sind auch nicht unnatürlich: Gewisse Kuhrassen wie beispielsweise die bei uns geläufige Fleischrasse Angus haben von Natur aus keine Hörner. Es gibt Betriebe die trotz Laufstall Kühe mit Hörnern halten. Es ist nicht unmöglich, einfach risikoreicher, aufwändiger und teurer. Diese Ställe müssen noch grosszügiger angelegt sein, damit die Kühe bei Rangkämpfen genügend Ausweichraum haben. Doch jeder Quadratmeter Stallfläche kostet und die Produzentenpreise sind bereits stark unter Druck. Der SBV setzt sich weder für noch gegen das Enthornen der Kühe ein. Vielmehr erachtet er es als individuelle Entscheidung, die jeder Betrieb selber treffen muss. (Schweizerischer Bauernverband 17.8.2010) Kommentar vom Schweizer Tierschutz zur Enthornung von Kühen Enthornte Kühe gehören seit zwanzig Jahren leider zum alltäglichen Bild. Zutreffend ist, dass Bauern aus Gründen der Sicherheit für Mensch und Tier enthornen und weil behornte Kühe oft nur mehr mit wirtschaftlichen Einbussen handelbar sind. Falsch ist hingegen die Behauptung des Bauernverbandes, das Enthornen sei eine Konsequenz der vom Schweizer Tierschutz STS gewünschten, tierfreundlichen Freilaufställe. Falsch deshalb, weil noch immer fast 2/3 der Kühe in Anbindeställen und nicht im Freilauf gehalten werden und eine Freilaufstallhaltung mit behornten Kühen durchaus möglich ist. Auch wenn der STS gegen das serienmässige Enthornen ist: Der Entscheid über diesen Eingriff soll dem einzelnen Tierhalter überlassen sein. Das Allerwichtigste aus Tierschutzsicht ist aber, dass wenn Kälber schon enthornt werden, dies absolut korrekt unter Schmerzausschaltung geschieht. (Dr. Hansuli Huber, Geschäftsführer Schweizer Tierschutz STS, 18.08.2010) GOURMET-TIPP Schweizer Bäckernacht 2010 - Bäckereien öffnen schweizweit ihre Backstuben! Während einer Nacht zwischen dem 9. und 12. September 2010 öffnen rund 200 Bäckereien- Konditoreien mit knapp 350 Verkaufsstellen schweizweit für Gross und Klein ihre Backstuben. Beim Blick hinter die Kulissen erleben die Besucher hautnah die handwerkliche Backwarenherstellung und was alles dahinter steckt, bis eine Vielfalt an köstlichen Qualitätsprodukten im Laden auf die Kunden wartet. Die Besucher können gleich selbst Hand anlegen und werden das handwerkliche Geschick und die Kreativität des Becks noch mehr schätzen. Die „Schweizer Bäckernacht“ zeigt auch die wirtschaftliche und soziale Wichtigkeit der Bäcker- Konditor-Branche auf. Die Konsumenten hinterfragen den Ursprung und die Herstellungsweise von Lebensmitteln immer mehr. Dem Beck vor Ort über die Schultern zu schauen, ist die beste Antwort. Eine Übersicht der teilnehmenden Betriebe mit vorgesehenem Durchführungsdatum ist auf www.swissbaker.ch ersichtlich. Im Rahmen dieses nationalen Events überrascht jeder Betrieb seine Gäste mit individuellen Aktivitäten und Animationen. (Mitteilung Schweizerischer Bäcker- Konditorenmeister-Verband SBKV) | |