6.12.2005: nachrichten | |
6.12.2005 Undeklarierte Konservierungsmittel in Importkäse Das kantonale Labor Zürich untersuchte Käse auf Konservierungsmittel. Bei sieben südeuropäischen Käsen waren diese Zusatzstoffe überdosiert oder nicht deklariert. Das kantonale Labor Zürich untersuchte Ende November 34 Käseproben auf die Konservierungsmittel Lysozym, Natamycin und Sorbinsäure. Davon stammten 17 Proben aus Südeuropa, weil in solchen Produkten schon früher häufiger Zusatzstoffe festgestellt worden waren. Bei 4 Proben mit Natamycin und 3 mit Lysozym der 17 Käse aus Italien, Spanien und Portugal waren die enthaltenen Konservierungsmittel nicht deklariert bzw. konnte das Personal im Offenverkauf auf die entsprechende Nachfrage keine Auskunft erteilen. Diese mangelhafte Deklaration ist unbefriedigend. Neben den 7 Beanstandungen bezüglich der Konservierungsmittel mussten weitere Produkte wegen Kennzeichnungsmängeln gerügt werden (u.a. wegen unrichtigen Angaben der Fettgehalts- und Festigkeitsstufe). Insgesamt wurden 13 Beanstandungen ausgesprochen. Keine Konservierungsmittel in Schweizer Käse In den 13 untersuchten Käse aus der Schweiz konnten keine zugesetzten Konservierungsmittel nachgewiesen werden. Dies deckt sich mit Untersuchungen in anderen Kantonslaboratorien. Die Schweizer Käser halten sich offenbar an den Branchenkodex. Auch in den 4 untersuchten französischen Produkten (v.a. Weichkäse) waren keine zugesetzten Konservierungsmittel messbar. Anders sieht das Bild bei den Käsen aus dem südlichen Europa aus. Die Oberflächen von 4 Proben enthielten signifikante Mengen Natamycin, bei dreien davon war der zulässige Höchstwert von 1 mg/dm2 Oberfläche deutlich überschritten. Diese Käse sind in der Schweiz nicht verkehrsfähig. Bei zwei weiteren Produkten konnten nur Spuren des Konservierungsmittels auf der Oberfläche nachgewiesen werden. Sie resultierten vermutlich aus der Übertragung des Antibiotikums von vorher auf derselben Abpacklinie verarbeitetem natamycinhaltigem Käse. Die Hersteller sind gefordert, ihre Prozesse anzupassen, damit solche Verunreinigungen in Zukunft vermieden werden. Im Käseteig dieser 6 Proben konnte hingegen kein Natamycin nachgewiesen werden, d.h. Natamycin wird nach Abschneiden der Käserinde nicht mitgegessen. Lysozym war in 10 Proben nachweisbar. Die Konzentrationen lagen mit ca. 200 mg/kg im üblichen Bereich. Sorbinsäure war nur in 3 Proben messbar, die gesetzliche Höchstmenge (1 g/kg) wurde in keinem Fall überschritten. Schliesslich war in allen Käsen auch Benzoesäure nachweisbar, welche aber als natürliches Produkt bei der Reifung der Käse entsteht und nicht von den Herstellern zugesetzt wird. Hintergrund-Informationen Südeuropäischer Käse enthält oft Konservierungsmittel. Die zulässigen Höchstmengen werden teilweise massiv überschritten. Auch ist die Kennzeichnung nicht immer vollständig. Käse gilt in der Schweiz als Grundnahrungsmittel. Im Jahr 2003 wurden fast 150'000 Tonnen oder im Durchschnitt 19.9 kg pro Kopf konsumiert. Knapp ein Drittel davon war Frischkäse (Quark, Mozzarella etc.), die gereiften Käse (Weichkäse, Halbhart-, Hart- und Extrahart-Käse) machten 12.1 kg pro Kopf und Jahr aus. Ein guter Fünftel (21.8 %) des Käse stammte aus dem Ausland. Hier waren Italien und Frankreich die Hauptlieferanten (ca. 50 % bzw. 33 % der Importmenge), der Rest verteilte sich auf diverse weitere europäische Käseproduzenten. In der Schweiz werden über 450 verschiedene Sorten Käse produziert, die, als Naturprodukt vermarktet, ein gutes Image geniessen. Gemäss dem Branchenkodex der Käseorganisation Schweiz (KOS) wird bei der Produktion von gereiftem Käse, obwohl grundsätzlich erlaubt, auf den Einsatz von Zusatzstoffen verzichtet. Unter diesen freiwilligen Verzicht fallen insbesondere die Konservierungsmittel wie Lysozym und Nisin (sie verhindern Fehlgärungen bei der Reifung), das antimikrobiell wirkende Konservierungsmittel Natamycin (als Oberflächenbehandlungsmittel gegen Hefen und Schimmelpilze) sowie die künstlichen Farbstoffe zur Färbung der Käserinde. Für Frischkäse, Schmelzkäse sowie Zubereitungen daraus gilt der erwähnte Kodex allerdings nicht. Speziell problematisch ist der Einsatz von Natamycin (E 235; auch bekannt unter dem Namen Pimaricin). Dieses auch in der Humanmedizin eingesetzte Antibiotikum sollte nicht in den Körper gelangen, weil die Bildung von Resistenzen bei den zu bekämpfenden Mikroorganismen möglich ist. Das Gesetz lässt deshalb den Einsatz nur auf der Oberfläche zu und schreibt vor, dass im Käseteig (5 mm unter der Oberfläche) kein Natamycin vorhanden sein darf. (Medienmitteilung KL ZH) | |