9.1.2011: nachrichten | ||||
9.1.2011 Healthclaims: 222 erlaubte Aussagen Die Mitglieder des ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit aben sich auf eine Liste mit 222 erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen geeinigt.
Wie bereits mehrfach berichtet, hatte die Kommission von ursprünglich eingereichten 44‘000 Health-Claims deren 4‘600 als konsolidierte Liste an die European Food Safety Authority (EFSA) zur Prüfung übermittelt. Die EFSA hatte von diesen Gesuchen in insgesamt sechs Gutachtenreihen 2‘758 Claims untersucht. Zurückgestellt wurden vorläufig 1‘550 Angaben über sogenannte „Botanicals“. Von den beurteilten Claims wurden nur gerade 20% durch die EFSA als wissenschaftlich begründet eingestuft. Der Rest wurde zur Abweisung empfohlen. Für einzelne Bereiche von Claims (insbesondere für die Probiotika) wurde den Gesuchstellern eine Nachfrist zur Einreichung zusätzlicher Dokumentationen eingeräumt (vgl. zum Ganzen fial-Letter Nr. 5 / Oktober 2011). 222 Claims auf Liste Am 5. Dezember 2011 hat nun der ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit den Entwurf der Kommission für eine Liste von 222 Claims gutgeheissen. Diese 222 Claims decken rund 500 Einträge aus der ursprünglichen, konsolidierten Liste ab. Es handelt sich insbesondere um Claims betreffend Vitamine und Mineralstoffe, spezifische Nahrungsfasern, welche einen Einfluss auf den Blutzuckerspiegel, das Cholesterin oder die Gewichtskontrolle haben sowie um lebende Joghurtkulturen. Bestätigt wurde ferner auch die zellschützende Wirkung der Polyphenole in Olivenöl, eine verbesserte Funktion der Blutgefässe durch Walnüsse sowie die Wirkung einiger Zuckeraustauschstoffe zum Schutz vor Karies. Die Liste dieser 222 Health-Claims wird nun dem Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt und soll bis Mitte 2012 verabschiedet werden. Kontroverse Haltung in der EU Die Liste wird in der EU teils kontrovers diskutiert, da sie nur 222 der ursprünglich 4‘600 Health-Claims beinhaltet. Offen ist weiterhin die Behandlung der Botanicals und der sogenannten Probiotika. Diese können vorläufg weiter gebraucht werden. Die rund 2‘000 abgewiesenen Health-Claims müssen demgegenüber innert sechs Monaten ab Inkrafttreten der Liste, dass heisst bis ca. Ende 2012 vom Markt verschwinden. Vorgehen in der Schweiz Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wird nach eigenen Angaben die Liste – sobald sie in der EU rechtskräftig publiziert wurde – so bald als möglich in den Anhang 8 der Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) übernehmen. Die nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben werden mittels Rechtserlass verboten. (fial) | ||||