4.7.2012: nachrichten | |||||||
4.7.2012 Swissness ist mehr als nur Rohstoff Die Schweizer Nahrungsmittel-Industrie tut sich schwer mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Swissnessregeln für verarbeitete Lebensmittel.
Der Präsident der Foederation Schweizerischer Nahrungsmittel-Industrien (fial), Rolf Schweiger, legte an einer am 13. Juni 2012 in Bern durchgeführten Medienorientierung dar, dass die Schweizer Nahrungsmittel- Industrie dem vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Wappenschutzgesetz, das die von Bund und Kantonen seit Jahren permissiv geduldete Verwendung des Schweizer Kreuzes für Produkte legalisiert, positiv gegenüber steht. Schwer tut sich die Schweizer Nahrungsmittel- Industrie indessen mit der Revisionsvorlage für das Markenschutzgesetz, weil die "Swissness" ihrer Produkte nach den jüngsten Entscheiden der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates neben dem entscheidenden Verarbeitungsschritt, der in der Schweiz stattfinden muss, einzig davon abhängen soll, dass ein Produkt mindestens zu 80 Prozent aus Rohstoffen schweizerischer Herkunft besteht. Die Tatsache, dass es im Gesetzesentwurf Ausnahmen für in der Schweiz nicht vorkommende oder vorübergehend nicht in genügender Menge vorhandene Rohstoffe gebe, mache die Vorlage nicht besser, sagte Rolf Schweiger. Die exklusive Gewichtung der Herkunft des Rohstoffs blende die für die Produkte insgesamt viel gewichtigeren Faktoren wie überliefertes Savoir faire, Qualität der Verarbeitung, Forschung und Entwicklung völlig aus. Die Interessen der Agrarlobby würden ganz offensichtlich höher gewichtet, als die Arbeitsplätze, welche die Nahrungsmittel- Industrie in der Schweiz garantiert. Ausländische Abnehmer führten Schweizer Lebensmittel primär in ihren Sortimenten, weil sie von hoher Qualität sind und weil sie in der Schweiz hergestellt wurden. Sie stünden bei den ausländischen Konsumenten in erster Linie für Werte wie "Zuverlässigkeit", "Exklusivität" und "internationale Spitzenqualität"; für Tugenden also, für welche die rohstoffarme Schweiz mit ihren Produkten in der Welt bekannt sei, so Schweiger weiter. Regelung muss gesamtwirtschaftlich Sinn machen Für Rolf Schweiger macht die Revision des Markenschutzgesetzes aus gesamtwirtschaftlicher Sicht nur dann Sinn, wenn die Schweizer Wirtschaft und damit auch die einheimische Nahrungsmittel-Industrie dadurch gestärkt werden. Diesem Anspruch werde die Vorlage nur dann gerecht, wenn die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates wieder zu der vom Nationalrat beschlossenen Differenzierung zwischen schwach und stark verarbeiteten Lebensmittel zurückfinde. Bei einem schwach verarbeiteten Produkt wie beispielsweise einem Käse oder einem Schinken, hätten Konsumentinnen und Konsumenten eine Erwartung an die Herkunft des Rohstoffes, was bei stark verarbeiteten, aus zahlreichen Rohstoffen hergestellten Produkten wie Beutelsuppen, Biskuits oder Fertigmahlzeiten anders sei. Für diese Produkte, bei denen das "Savoir faire" wichtiger als der Rohstoff sei, trage eine kumulativ geltende Gewichts- und Wertvorgabe von je 60 Prozent den Konsumentenerwartungen besser Rechnung. Verliert das Basler Läckerli den Schweizer Pass? Miriam Blocher, die Inhaberin und Geschäftsleiterin der Läckerli Huus AG, erklärte anhand des "Original Basler Läckerli", das seit über 100 Jahren am Markt ist, die Auswirkungen der Swissnessvorlage auf ihr Unternehmen. Miriam Blocher: "Wenn 80 Prozent der Rohstoffe schweizerischer Herkunft sein müssen, ist das Basler Läckerli, obschon in der Schweiz – genauer im Kanton Basel-Land – hergestellt, kein Produkt schweizerischer Herkunft mehr. Bei 60 Prozent Gewicht bleibt das Basler Läckerli ein Schweizer Produkt." Die Rohstoffvorgaben müssten ferner erfüll- und umsetzbar sein. Probleme gebe es bei verschiedenen Rohstoffen mit den erhältlichen Mengen und teilweise mit der Qualität, so Blocher weiter. Sie illustrierte dies am Beispiel des Mehls, das bei der Liefermühle nach einer exakten Spezifikation eingekauft wird. Der Müller muss aufgrund der variierenden Getreidequalität Mischungen vermahlen, deren Auslandanteil je nach Ernte ändert. Entscheidend sei für sie die Konstanz der Qualität. Swissness als Standortfaktor Daniel Meyer, General Manager der Kraft Foods Schweiz GmbH, die in Bern-Brünnen mit 250 Mitarbeitenden das Tobleronewerk betreibt, illustrierte die Tücken der Rohstoffvorgaben anhand von Milch und Zucker. Daniel Meyer: "Würde das Parlament sich für stark verarbeitete Lebensmittel für die 80-Prozent-Limite entscheiden, verliert der Produktionsstandort Schweiz, nebst den Auswirkungen der bereits belastenden Wechselkursentwicklung, weiter an Attraktivität. Davon sind besonders international agierende Firmen wie Kraft Foods und letztendlich Produkte wie Toblerone betroffen. Die Marke Toblerone und deren Profitabilität geraten weiter unter Druck und hindern das weltweite Wachstum dieser Schweizer Ikone." Die 80-Prozent-Limite schränke die Planungsfreiheit und die Produktentwicklung unnötig ein, sagte Meyer weiter. Um den Konsumenten vor Täuschungen zu schützen, reichten die Regeln des geltenden Lebensmittelrechtes aus. Die fial präsentierte eine nicht repräsentative Auswahl von Produkten, deren Swissness gefährdet ist. Die Gründe dafür liegen bei der Erhältlichkeit der Rohstoffe oder bei deren Qualität, die den vom Produkt objektiv gebotenen Anforderungen nicht gerecht werden. Zu erwähnen sind Produkte wie Beutelsuppen, Bio Ketchup, Biskuits, Bonbons, Dosenravioli, Essiggurken, Getreideriegel, Gewürze, Glacen, Ice-Tea-Konzentrat, Konfitüren, Kräuterzucker, Le Parfait, Ovomaltine, Mayonnaise, Müeslimischungen, salzige Snacks, Saucen und Senf. (Text: fial)
Kommentar von Armin Müller, Chefökonom «Handelszeitung» Die Politik will neu definieren, was als «Swiss made» gelten und mit dem Schweizer Kreuz werben darf. Die sogenannte Swissness-Vorlage hat diese Woche in der Ständeratskommission eine weitere Hürde genommen. Demnach dürften nur noch Lebensmittel mit der Schweizer Herkunft werben, die gewichtsmässig aus 80 Prozent Schweizer Rohstoffen bestehen. Bei Industrieprodukten müssten mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Helvetische Produkte wie Toblerone, Basler Läckerli, Kambly-Biscuits, Thomy-Senf, Knorr-Suppen, «Original Willisauer» Steinobstbrände, Le Parfait, Bündnerfleisch oder Fertig-Fondue würden demnach nicht mehr als «Swiss made» gelten. Die Auseinandersetzung um das Gesetz macht zwei Dinge deutlich: Wie rücksichtslos die Bauernlobby im Kampf für ihre Privilegien dem Werkplatz Schweiz zu schaden bereit ist. Und wie ungenügend das Verständnis der Politiker dafür ist, wie die moderne Wirtschaft funktioniert und was die Schweiz wirklich reich macht. Die Bauern agitieren mit ihrer Rohstofffixierung unredlich. Sie importieren selber die Hälfte der Futtermittel. Gemäss ihrer 80-Prozent-Regel dürften sie das Schnitzel ihres mit brasilianischem Soja gefütterten Schweins eigentlich gar nicht als «Schweizer Fleisch» verkaufen. Die extreme Fixierung auf quantitative Kriterien und Rohstoffe ist gerade im Fall der Schweiz grotesk. Alles, was das Land reich gemacht hat, beruht eben gerade nicht auf quantitativen, sondern auf qualitativen Kriterien: Zuverlässigkeit, Präzision, Fleiss, Flexibilität, Stabilität, Fairness, Sauberkeit. Es ist bezeichnend, dass Ricola ihre Kräuterbonbons mit dem Spruch «Wer hats erfunden? – Die Schweizer» bewirbt. Die erfolgreiche Schweizer Industrie produziert in international arbeitsteiligen Verfahren, da liegen Welten zwischen Rohmaterial und Fertigprodukt. Wertschöpfung – und damit Arbeitsplätze und hohe Löhne – generiert sie nicht aus Rohstoffen, sondern aus dem Know-how, wie man daraus qualitativ hochwertige Produkte fertigt. Die Swissness-Vorlage in ihrer heutigen Form ist untauglich und schadet dem Werkplatz Schweiz. Lassen wir die Konsumenten entscheiden, ob die Produkte ihren Qualitätsansprüchen an «Swiss made» genügen. Das ist allemal besser als die Rohstofffixierung gemäss den Wünschen der Bauern. Denn der einzige Rohstoff, auf den es in der Schweiz wirklich ankommt, sind die grauen Hirnzellen. (Armin Müller, Chefökonom «Handelszeitung») | |||||||