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7.8.2012 KURZNEWS 7. August 2012 EU pocht auf Käfighaltungsverbot bei Legehennen / Milchpreis auf Tiefststand: Bauern kritisieren Milchpreissenkungen / Emmi-Käse in Nantwich ausgezeichnet / Fütterung von tierischem Fett an Wiederkäuer: Neubewertung des BfR hinsichtlich BSE EU verleiht Käfighaltungsverbot bei Legehennen Nachdruck Am 21.06.2012 hat die EU-Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an zehn Mitgliedstaaten gerichtet, weil sie die Richtlinie 1999/74/EG nicht ordnungsgemäss umgesetzt haben, die ein Verbot von nicht ausgestalteten Käfigen für Legehennen vorsieht. Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Ungarn, die Niederlande, Polen und Portugal lassen die Verwendung nicht ausgestalteter Käfige für Legehennen weiterhin zu, obwohl ein entsprechendes Verbot, auf das sie sich 12 Jahre lang vorbereiten konnten, im Januar 2012 in Kraft trat. Eine mit Gründen versehene Stellungnahme ist der letzte Schritt vor Anrufung des Gerichtshofes. Seit dem 01.01.2012 müssen nach der Richtlinie 1999/74/EG alle Legehennen in „ausgestalteten Käfigen“ mit Nestflächen, Platz zum Scharren und Sitzstangen oder in Alternativsystemen gehalten werden. Nach der Richtlinie dürfen nur Käfige verwendet werden, die jeder Henne mindestens 750 cm² Käfigfläche, ein Legenest, Einstreu, Sitzstangen und Vorrichtungen zum Kürzen der Krallen bieten, um die biologischen Bedürfnisse der Hennen zu erfüllen und ihnen ein artgerechtes Verhalten zu ermöglichen. (behrs / Top Agrar 7.8.2012) Hochdorf senkt Milchpreis um 3,7 Rappen 03.08.2012 - (lid) – Der Milchverarbeiter Hochdorf senkt laut „Schweizer Bauer“ den Preis für Milch aus dem A-Segment um 3,7 Rappen. Hauptgrund für die Preissenkung sei eine entstandene Lücke beim Rohstoffpreisausgleich über das Schoggigesetz, wie Hochdorf-Kommunikationsleiter Christoph Hug gegenüber dem „Schweizer Bauer“ sagte. Die Preise für B- und C-Milch bleiben hingegen gleich. Bereits Anfang Woche war bekannt geworden, dass Emmi den Preis für A-Milch um zwei Rappen senkt. Zuvor konnte sich die Branchenorganisation Milch (BOM) nicht auf einen Richtpreis einigen. Milchpreis auf Tiefststand 12.07.2012 - (lid) – Die Produzenten erhielten im Mai so wenig Geld für ihre Milch wie noch nie seit Beginn der Beobachtung durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) 1999. Seit dem Beginn der Preisbeobachtung durch das BLW im Jahr 1999 lag der Milchpreis noch nie so tief wie im vergangenen Mai. Im Durchschnitt erhielten die Produzenten noch 58,11 Rappen pro Kilo Milch, wie aus dem aktuellen Marktbericht des Fachbereichs Marktbeobachtung hervorgeht. Lässt man die verkäste Milch weg, so bleibt ein durchschnittlicher Industriemilchpreis von 55,54 Rappen pro Kilo. Bauern kritisieren Milchpreissenkungen Unverständlicher- und unnötigerweise senkten einige wichtige Milchverarbeiter in den letzten Tagen die Preise für Molkereimilch. Die bereits sehr schwierige wirtschaftliche Situation der Milchproduktionsbetriebe verschärft sich dadurch weiter. Die Milchpreissenkung ist eine Folge der Verweigerungshaltung vieler Akteure der Milchbranche, die von der Branchenorganisation Milch beschlossene Segmentierung umzusetzen. Der Schweizerische Bauernverband fordert die Milchproduzentenorganisationen und die Milchverarbeiter auf, sich endlich ernsthaft um eine Stabilisierung des Milchmarkts zu bemühen! In den letzten Tagen senkten einige wichtige Milchverarbeiter die Preise für Molkereimilch im A-Segment. Dies obwohl sich der Milchpreis bereits auf einem historischen tiefen Niveau befand. Da die Lage bereits seit längerem angespannt ist, befinden sich mehr und mehr Milchbauern in einer verzweifelten wirtschaftlichen Lage. Die weitere Senkung des Milchpreises bedroht etliche Betriebe in ihrer Existenz. Aus Sicht des Schweizerischen Bauernverbands (SBV) ist die Milchpreissenkung unverständlich und unnötig. Er hat sich dafür engagiert, dass der Detailhandel keinen zusätzlichen Druck auf den Milchpreis ausübt. Dieser hat sich weitgehend daran gehalten. Die Milchverwerter und -produzentenorganisationen haben deshalb keinen Anlass für die neueste Senkungsrunde. Sie laufen damit Gefahr, die negative Preisspirale selber weiter anzukurbeln. Tiefere Milchpreise haben zudem keinen Effekt auf den Milchkonsum, sie vernichten lediglich Wertschöpfung. Statt ständig Druck auf den Milchpreis auszuüben, sollten die Milchverwerter und die Organisationen der Milchproduzenten endlich die bereits beschlossenen marktstabilisierenden Massnahmen umsetzen. So zum Beispiel die von der Branchenorganisation Milch abgesegnete, aber von den Verwertern und Milchproduzentenorganisationen verweigerte Segmentierung. Die Zeit drängt, jeden Tag in dem die angesprochenen Organisationen zuwarten, gehen weitere Milchbetriebe zugrunde. Ein Ende dieses düsteren Kreislaufs ist nicht in Sicht, denn zu den aktuellen Preisen kann kein Bauer in der Schweiz kostendeckend Milch produzieren. (SBV 7.8.2012) Emmi-Käse in Nantwich ausgezeichnet 06.08.2012 - (lid) - Die Käse von Emmi haben an der „116. Nantwich International Cheese Show“ sieben Medaillen abgeräumt. Die Emmi-Käse errangen an einer der weltgrössten Käseausstellungen im englischen Nantwich drei Gold-, drei Silbermedaillen und eine Bronzemedaille. Einen besonders guten Leistungsausweis erzielte Le Gruyère AOC, der gleich fünf Auszeichnungen erhielt. An der „Nantwich International Cheese Show“ präsentierten sich rund 70 Anbieter aus über 25 Ländern, wie Emmi mitteilt. Käsename, Kategorie und Produzent: Gold: Le Gruyère AOC - Bester Schweizer Käse- Nicolas Schmoutz, Mezières (FR) Bio Le Gruyère AOC- Bio Hartkäse - Daniel Maurer, Chézard (NE) Emmi Tête de Moine Rosetten - Geschnittene Käse - Emmi Silber: Le Gruyère AOC - Bester Schweizer Käse - Benoît Kolly, Le Mouret (FR) Le Gruyère AOC - Kontinentale Hartkäsespezialitäten - Emmi, Käserei Courgenay (JU) Le Gourmet Swiss - Vegetarische Käse - Emmi Bronze: KALTBACH Le Gruyère AOC - Hartkäse aus kleinen Käsereien (<8 Tonnen pro Woche) -Philippe Denervaud, Villarimboud (FR) (Text: Emmi) Trendgetränk Bubble Tea: Gesundheitsrisiko für Kleinkinder Bubble Tea hat sich zu einem Trendgetränk entwickelt, das vor allem bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt ist. Das bunte Getränk besteht aus gesüsstem grünen oder schwarzen Tee und wird mit Milch und Fruchtsirup versetzt. Als Besonderheit werden dem Getränk Kügelchen (Bubbles) aus Stärke zugesetzt, die mit einer süssen Flüssigkeit gefüllt sind. Bubble Tea wird mit einem breiten Strohhalm getrunken, durch den auch die Bubbles in den Mund gesaugt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist darauf hin, dass Bubbles in die Atemwege eindringen können. „Insbesondere bei Kindern bis zum Alter von vier Jahren besteht die Gefahr, dass sie versehentlich Fremdkörper in die Lunge verschlucken“, erklärt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Und genau das kann passieren, wenn Bubbles mit einem Strohhalm eingesaugt werden.“ Nach Einschätzung des BfR sind solche Fälle vorhersehbar. Berichte in der Presse über erste Notfälle sind vom BfR bisher nicht verifiziert, werden jedoch als plausibel eingeschätzt. Daher empfiehlt das BfR, dass beim Verkauf von Bubble Tea deutlich sichtbar auf dieses Gesundheitsrisiko hingewiesen wird. Beim Verzehr von Bubble Tea können die Stärkekügelchen versehentlich in die Lunge eindringen. Die Bubbles, die mit einem breiten Strohhalm eingesaugt werden, sind etwa 10 bis 15 mm gross, haben eine elastisch-weiche Konsistenz und sind mit einer Flüssigkeit gefüllt. Werden Fremdkörper in die Lunge verschluckt, spricht man von „Aspiration“. Verschiedene Faktoren begünstigen solche Aspirationsunfälle. Dazu gehört das Saugen mit einem Strohhalm, weil dabei durch den Unterdruck, der im Rachenraum entsteht, auch der Kehlkopfdeckel angehoben werden kann. Dadurch wird die beim Schlucken normalerweise verschlossene Luftröhre geöffnet und Flüssigkeiten oder Feststoffe können leicht in die Lunge gelangen. Zudem ist bekannt, dass Fremdkörper, die so gross sind wie Erdnüsse, gerade von Kindern bis zum Alter von vier Jahren besonders leicht in die Lunge verschluckt werden. Die in Bubble Tea verwendeten Kügelchen haben eine ähnliche Grösse. Bislang sind dem BfR keine Aspirationsunfälle durch Bubble Tea gemeldet worden. Allerdings werden solche Unfälle in Deutschland auch nicht systematisch erfasst. Ein gesundheitliches Risiko für Kleinkinder ist jedoch vorhersehbar. Berichte in der Presse über erste Notfälle sind vom BfR bisher nicht verifiziert, werden jedoch als plausibel eingeschätzt. Daher sollte beim Verkauf von Bubble Tea darauf hingewiesen werden, dass die Bubbles beim Saugen mit einem Strohhalm insbesondere bei Kindern bis zum Alter von vier Jahren leicht in die Lunge gelangen könnten. Denkbar sind neben entsprechenden Hinweisen auf den Produkten oder in der Produktwerbung auch Piktogramme, die die Gefahr des Verschluckens in die Lunge darstellen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen. (BfR 3.8.2012) Detailhandel: Weiterhin tiefere Preise erwartet 02.08.2012 - (lid) – Das Forschungsinstitut BAKBASEL rechnet im restlichen Jahr mit weiteren Preisrückgängen im Detailhandel. Dabei wird im Food-Bereich mit einem deutlich schwächeren Rückgang als im Non-Food-Bereich gerechnet, wie BAKBASEL mitteilt. Die Prognose sieht bei den Lebensmitteln einen Preisrückgang von 1,1 Prozent und bei Non-Food von 3,7 Prozent voraus. Weiter wird ein Anstieg bei den realen Umsätzen erwartet. Die Voraussagen gehen von einem Plus von 2,4 im Non-Food-Bereich und einem Plus von 1,6 Prozent im Food-Bereich aus. Im ersten Halbjahr übertraf die Nachfrage die Erwartungen bei weitem, dies trotz der schwierigen Wirtschaftslage im Euroraum. Allerdings hat gemäss BAKBASEL der tiefe Euro weiterhin zu Kaufkraftabflüssen ins Ausland geführt. Begehren zur Mengensteuerung von Emmentaler AOC publiziert BLW 02.08.2012 - Die Branchenorganisation Emmentaler Switzerland möchte ihr Modell zur zentralen Steuerung der Produktionsmenge von Emmentaler AOC durch den Bundesrat verbindlich erklären lassen. Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW hat heute das Begehren publiziert. Interessierte können bis zum 4. September 2012 schriftlich Stellung dazu nehmen. An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 27. Juni 2012 hat die Branchenorganisation Emmentaler Switzerland eine zentrale Mengensteuerung für die Produktion von Emmentaler AOC beschlossen. Emmentaler Switzerland soll die Kompetenz erhalten, für Käsereien monatlich eine maximale Produktionsmenge festzulegen und Übermengen zu sanktionieren. Um die Durchsetzung flächendeckend sicherzustellen, ersucht die Branchenorganisation den Bundesrat, diese Selbsthilfemassnahme gestützt auf Art. 9 des Landwirtschaftsgesetzes auch für Nichtmitglieder verbindlich zu erklären. Gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung würde die zentrale Mengensteuerung erst mit einem positiven Entscheid des Bundesrates in Kraft treten. Das Begehren von Emmentaler Switzerland wurde im Schweizerischen Handelsamtsblatt und auf der Website des Bundesamtes für Landwirtschaft (www.blw.admin.ch, Themen, Produktion und Absatz, Kennzeichnung und Absatzförderung, Branchenorganisationen) veröffentlicht. Interessierte können sich bis zum 4. September 2012 schriftlich dazu äussern. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Landwirtschaft, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern zu übermitteln. Der Bundesrat wird anschliessend entscheiden, ob und allenfalls wieweit er dem Begehren entsprechen wird. Verfütterung von tierischem Fett an Wiederkäuer: Neubewertung des BfR hinsichtlich BSE Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat erneut bewertet, ob mit der Verfütterung von tierischen Fetten, die von warmblütigen Landtieren und Fischen gewonnen werden, an Wiederkäuer ein erhöhtes BSE-Risiko für Verbraucher verbunden ist. In Deutschland reichen bislang die BSE-Schutzmassnahmen weiter als die EU-Vorgaben: Verboten ist in der Europäischen Union seit 2001 die Verfütterung von proteinhaltigen Futtermitteln, die aus Tieren gewonnen werden, an alle Nutztiere, die Lebensmittel liefern. Deutschland ist das einzige EU-Land, in dem zusätzlich die Verfütterung von tierischen Fetten an Wiederkäuer verboten ist. Die BSE-Schutzmassnahmen waren in ihrer Gesamtheit gerechtfertigt und geeignet, um das grösstmögliche Schutzniveau für den Verbraucher zu gewährleisten. EU-weit sind die BSE-Fälle mittlerweile deutlich zurückgegangen. Es ist daher unwahrscheinlich, dass tierische Fette bei ihrer Gewinnung mit infektiösem Nervengewebe verunreinigt werden. Darüber hinaus wurde das Bewertungsmodell der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) angepasst und weiterentwickelt, so dass es nun aus Sicht des BfR für die Risikobewertung, auch im Hinblick auf die Situation in Deutschland, geeignet ist. Das BfR hatte in einer früheren Risikobewertung Mängel am Bewertungsmodell der EFSA benannt. Aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutztes kommt das BfR in seiner wissenschaftlichen Risikobewertung zu dem Ergebnis, dass mit der Verfütterung von tierischen Fetten an Wiederkäuer kein erhöhtes BSE-Risiko für Verbraucher zu erwarten ist. (BfR) | |