15.7.2013: nachrichten | ||
15.7.2013 Fleischimport-Systemwechsel schon per 1.1.2014? Das Bundesamt für Landwirtschaft eröffnet vorgezogene Anhörung zum Systemwechsel bei der Fleischeinfuhr.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 12. Juli 2013 eine zusätzliche Anhörung zur Agrarpolitik 2014-2017 eröffnet. Es trägt damit den Ergebnissen der Ende Juni 2013 zu Ende gegangenen Anhörung zur Agrarpolitik 2014-2017 Rechnung. In der nun eröffneten Anhörung schlägt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Anpassungen in 3 weiteren Verordnungen des Bundesrates vor. Kernstück sind dabei die Änderungen in der Schlachtviehverordnung. Gemäss Vorschlag des WBF sollten die Änderungen betreffend Zuteilung von Kontingentsanteilen für den Import von Fleisch und die Ausdehnung der Entsorgungsbeiträge auf Equiden und Geflügel auf den 1. Juli 2014 in Kraft treten. Die Dachverbände der Direktbetroffenen verlangen aber, dass diese Änderungen schneller als geplant erfolgen. Das BLW zieht deshalb die zusätzliche Anhörung, die ursprünglich für Herbst 2013 geplant war, zeitlich vor. Damit können diese Verordnungsanpassungen am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Neu werden gemäss Beschluss des Parlaments die Kontingentsanteile bei Fleisch von Tieren der Rindvieh, Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung zu 40 Prozent nach der Zahl der geschlachteten Tiere zugeteilt. Kontingentsanteilsberechtigt sind dabei die Schlachtbetriebe. Diese haben die Möglichkeit, die Zuteilungsrechte Tierhalterinnen und Tierhaltern, Viehhandelsunternehmen sowie Fleischverarbeitungs- und Fleischhandelsbetrieben zuzuweisen. Das Gesuchsverfahren soll administrativ einfach sein, vorhandene Synergien nutzen und deshalb vollständig über die Tierverkehrsdatenbank TVD abgewickelt werden. Gemäss geltendem Landwirtschaftsgesetz werden die Kontingentsanteile bei Fleisch von Tieren der Rindviehgattung zu 10 Prozent nach der Zahl der ab überwachten öffentlichen Schlachtviehmärkten ersteigerten Tiere zugeteilt. Seit dem 1. Januar 2012 wird die Qualität der Kälber auf öffentlichen Märkten nicht mehr eingestuft. Seither ist es nicht mehr möglich, für jedes Schlachtkalb einen verlässlichen Schatzungspreis festzulegen. Eine Versteigerung im Sinne des Gesetzgebers, basierend auf einem bekannten Mindestpreis, wird dadurch verunmöglicht. Künftig sollen deshalb nur noch ersteigerte Tiere der Rindviehgattung ab einem Alter von 161 Tagen als Inlandleistung geltend gemacht werden können. Im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 hat das Parlament die Einführung von Entsorgungsbeiträgen für Geflügel und Equiden beschlossen. In Anlehnung an die geltende Regelung für Tiere der Rindviehgattung soll auch für Tiere der Pferdegattung ein Beitrag von 25 Franken pro geschlachtetes Tier ausgerichtet werden. Pro Tonne Lebendgewicht Geflügel sollen 12 Franken bezahlt und damit rund die Hälfte der anfallenden Entsorgungskosten übernommen werden. Die zusätzliche Anhörung dauert bis zum 23. August 2013. Die Anhörungsunterlagen stehen im Internet unter www.blw.admin.ch >Themen> Anhörung Systemwechsel Fleischeinfuhr zur Verfügung. (Bundesamt für Landwirtschaft BLW 12.7.2013) | ||