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25.1.2006: nachrichten
25.1.2006
Verbotene Farbstoffe in Sushi-Thunfisch

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat bei Grenzkontrollen in rohem Thunfisch für Sushi nicht zulässige, fluoreszierende rote und gelbe Farbstoffe nachgewiesen.


Mit der Färbung von Thunfisch will der Hersteller den Eindruck von frischem Thunfisch vortäuschen. Thunfisch weist im frischen Zustand ein rotes Fleisch auf, welches sich im Zuge der Alterung unansehnlich braun verfärbt. Zur Stabilisierung der roten Farbe wird Thunfisch in einigen Ländern mit Kohlenmonoxid oder gefiltertem, geschmacksneutralem Rauch behandelt.

Nachdem das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt wiederholt Thunfisch-Sendungen von den Philippinen wegen dieser unzulässigen Farbstabilisierung mit Kohlenmonoxid beanstanden musste, wurden kürzlich von den Grenztierärzten am Zollamt Zürich-Flughafen sowie am Zollamt Genève-Aéroport weitere, wegen der auffällig roten Farbe verdächtige Proben zur Untersuchung erhoben.

Bei der Untersuchung wurde eine Einfärbung des Thunfischs mit dem roten Farbstoff Rhodamin B festgestellt; hingegen ergaben sich keine Hinweise auf eine Behandlung mit Kohlenmonoxid. Der Farbstoff Rhodamin B ist in der Schweiz weder für Lebensmittel noch für Kosmetika zugelassen. Die betroffenen Kantonschemiker haben die notwendigen Massnahmen ergriffen.

Aufgrund des derzeitigen Wissensstandes kann eine Gesundheitsgefährdung durch Rhodamin B nicht ausgeschlossen werden. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat kürzlich die Giftigkeit von Rhodamin B in einem Gutachten beurteilt, und festgestellt, dass für eine vollständige Risikobewertung nicht genügend Daten vorliegen.

Aus diesem Grund fehlen zurzeit die Grundlagen für eine lebensmittelrechtliche Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durch Rhodamin B. Neben Rhodamin B wurden zudem weitere, gelbe Farbstoffe nachgewiesen, welche noch nicht identifiziert wurden. (Medienmitteilung KL BS)

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