1.2.2006: nachrichten | |
1.2.2006 Allergierisiko durch Lupine-Zutat Lupinenmehl - eine beliebte Zutat in Backwaren und Vegiprodukten - sind riskant: Bestimmte Lupineneiweisse sind allergen doch in geringer Menge nicht deklarationspflichtig. Für das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) waren Berichte über schwerwiegende allergische Reaktionen durch Lupinenprodukte Anlass, die Häufigkeit der Verwendung von Lupinenprodukten in Lebensmitteln und das Auftreten von Überempfindlichkeitsreaktionen gegen Lupinen zu untersuchen. Zum Problem können Lupinenprodukte wie Lupinenmehl werden, wenn sie wegen ihrer geschmacklichen oder frischhaltenden Eigenschaften in sehr kleinen Mengen verschiedenen Lebensmitteln beigemischt werden. Die Lupine fällt nicht unter die EU-Kennzeichnungspflicht für Allergene. In der Vergangenheit gab es bereits einige Fälle, in denen Verbraucher nach dem Essen von Pizza oder Lebkuchen, deren Teigmischungen Lupinenmehl als Zutat enthielten, mit Hautreaktionen, Atemproblemen, Krämpfen oder sogar einer lebensbedrohlichen allergischen Überempfindlichkeit (anaphylaktischer Schock) reagierten. Lupinen sind als Gartenblumen bekannt. Die Hülsenfrucht wird aber auch als Zusatz in verschiedenen Speisen verwendet. Sie enthält viel Eiweiss, weswegen sie gern in Speisen für Milcheiweissallergiker und Vegetarier verarbeitet wird. Lupinenmehl eignet sich zudem für die Herstellung von glutenfreien Backprodukten und Mahlzeiten für die Ernährung von Zöliakie- Patienten, die in Getreide vorkommendes Gluten nicht vertragen. In diesen Produkten ist Lupine als Zutat deklariert. Die Samen der gezüchteten Süsslupine haben günstige ernährungsphysiologische Eigenschaften. Sie sind kalorienarm und mineralstoffreich, reich an Eiweiss und Ballaststoffen sowie arm an verdaulichen Kohlenhydraten. Der Gehalt an Harnsäure bildenden Purinen ist bei Lupinen sehr gering, sie enthalten viel Vitamin B12 und sind cholesterinfrei. Bestimmte Eiweisse in Lupinen können allerdings allergische Reaktionen auslösen. Das BfR schliesst nicht aus, dass in der Ernährungsindustrie der Trend zunehmen wird, Lupinenmehl wegen seiner günstigen Eigenschaften als Inhaltsstoff zu verwenden. Damit könnte die Häufigkeit von Allergien gegen Lupineneiweiss zunehmen. Bislang wird die Verwendung von Lupinenanteilen in Lebensmitteln unter 5 % Gewichtsanteil nicht deklariert, was die Hülsenfrucht zu einem versteckten Allergen machen kann. Lupinen als Auslöser für allergische Symptome könnten so leicht übersehen werden. Bestimmte Lupineneiweisse sind allergen. Lupineneiweisse, die Immunglobuline E (IgE) binden können, sind vor allem in der γ - Conglutin- und α - Conglutin-Fraktion zu finden. Beide können Kreuzreaktionen mit Allergenen aus Sojabohnen, Erdnüssen, grünen Bohnen und Erbsen aufweisen. Eine Sensibilisierung kann isoliert auftreten oder als Kreuzreaktion bei vorheriger Sensibilisierung gegen andere Hülsenfrüchte. In Frankreich stehen Lupinenprodukte an vierter Stelle in der Reihenfolge von Lebensmitteln, die zu anaphylaktischen Reaktionen geführt haben. Die Symptome einer Lupinenallergie reichen von oralen Allergie-Syndromen, Entzündungen der Nasenschleimhaut und der Bindehaut (Rhinokonjunktivitis), Lippen- oder anderen Ödemen, Nesselausschlag (Urtikaria), Atemnot (Laryngospasmus, Dyspnoe, asthmatischen Anfällen), Bauchschmerzen und Übelkeit bis zum anaphylaktischen Schock. Die auslösende Menge bei oraler Aufnahme betrug in einzelnen Fällen wenige 100 mg. Auch eine inhalative Aufnahme kann zu respiratorischen Symptomen einer Lupinenallergie führen. Genaue Zahlen über die Häufigkeit der Verwendung von Lupinenprodukten liegen dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nicht vor. Lupinenmehl, Lupineneiweisskonzentrat, Lupinenkleie oder Lupinenballaststoffkonzentrate werden für die Herstellung von glutenfreien Backprodukten und Mahlzeiten für die diätetische Behandlung von Zöliakie-Patienten angeboten. Sie werden zahlreichen Fertigprodukten wie Quark, Tofu, Würstchen, Flüssigwürze, Schnitzel, Bratlingen, Aufstrichen, Nudeln, Backwaren jeder Art, Kaffeeersatz zugesetzt, die überwiegend für Vegetarier gedacht sind und in Reformhäusern angeboten werden. Bei diesen Fertigprodukten wird werbend hervorgehoben, dass Lupine, anders als Sojabohnen, garantiert gentechnisch unverändert, gluten- und cholesterinfrei sowie purinarm sei. Es wird auch behauptet, dass Lupine weniger allergen als Soja sei und sich deswegen für die Ernährung von Milcheiweiss- und Sojaallergikern eigne. In glutenfreien Backmischungen kann bis zu 15 % Lupinenmehl enthalten sein, üblich sind 5 bis 10 %. Lupinenmehl hat eine hohe Wasserbindungskapazität, verleiht dem Lebensmittel eine gelbe Farbe (Carotinoide), hat gute Emulgatoreigenschaften, sorgt für feinporige Backwaren, die nicht rasch austrocknen, und für einen nussigen Geschmack. In allen Backwaren/Backmischungen und Fertigprodukten, die für Zöliakiepatienten und Vegetarier angeboten werden, ist Lupinenmehl als Zutat deklariert. Werden Lupinenprodukte (Mehl oder Eiweiss-/Ballaststoffkonzentrate) dagegen wegen ihrer emulgierenden Eigenschaften Lebensmitteln nur in kleinen Mengen zugesetzt, kann von einer Deklaration nicht sicher ausgegangen werden. Denn Lupinenmehl fällt nicht unter die Zutaten, die nach Anhang 1 der EU-Richtlinie 2000/13/EG unter dem Klassenamen .Mehl. mit Angabe der Art angegeben werden müssen, da es nicht aus Getreide hergestellt wird. (Quelle: BfR) | |