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15.1.2015: nachrichten
15.1.2015
Gegenentwurf zu Ernährungssicherheit-Initiative

Der Bundesrat hat den Vorschlag für den Gegenentwurf zur Initiative "Für Ernährungssicherheit" des Bauernverbandes (SBV) in die Vernehmlassung geschickt.


Der Bauernverband sammelte für seine Initiative "Für Ernährungssicherheit" die Unterschriften in Rekordzeit. Der Bundesrat anerkenne, dass die Schweizer Landwirtschaft mit ihrer Produktion einen wichtigen Beitrag zur Versorgung leiste, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrates.

Eine einseitige Fokussierung auf die Inlandproduktion greife aber zu kurz. Neben der Inlandproduktion seien für die Ernährungssicherheit auch die Produktionsgrundlagen, die Wettbewerbsfähigkeit der Wertschöpfungskette, die Lebensmittelimporte sowie der Konsum von Bedeutung. Mit dem direkten Gegenentwurf würden diese Elemente in ein umfassendes und kohärentes Gesamtkonzept integriert, so der Bundesrat. Die Vernehmlassung läuft bis zum 14. April 2015. (LID 14.1.2015)

Der direkte Gegenentwurf im Wortlaut:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 102a Ernährungssicherheit

Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Rahmenbedingungen, welche die Nachhaltigkeit unterstützen und günstig sind für:

a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes;

b. eine standortangepasste und ressourceneffiziente Produktion von Lebensmitteln;

c. eine wettbewerbsfähige Land- und Ernährungswirtschaft;

d. den Zugang zu den internationalen Agrarmärkten;

e. einen ressourcenschonenden Konsum von Lebensmitteln.

Initiative mit 150'000 Unterschriften

Die Initiative für Ernährungssicherheit war im Juli eingereicht worden. In Rekordzeit waren knapp 150'000 Unterschriften zusammengekommen.

Die Initiative im Wortlaut:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 104a Ernährungssicherheit

1 Der Bund stärkt die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion; dazu trifft er wirksame Massnahmen insbesondere gegen den Verlust von Kulturland einschliesslich der Sömmerungsfläche und zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie.

2 Er sorgt dafür, dass der administrative Aufwand in der Landwirtschaft gering ist und die Rechtssicherheit und eine angemessene Investitionssicherheit gewährleistet sind.

Art. 197 Ziff. 11 11. Übergangsbestimmung zu Art. 104a (Ernährungssicherheit) Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Annahme von Artikel 104a durch Volk und Stände entsprechende Gesetzesbestimmungen.

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