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15.6.2015
KURZNEWS 15. Juni 2015

Kinderarbeit für Billigcrevetten-Importe / «Handel Schweiz» will Cassis-de-Dijon für Lebensmittel behalten / Denner darf Produkte von Migros-Industrie beziehen


Kinderarbeit für Billigcrevetten-Importe

In der thailändischen Crevetten-Industrie werden Kinder massiv ausgebeutet. Sechs Tage pro Woche pulen sie bis zu zehn Stunden lang Garnelen, die auch auf den Tellern europäischer Konsumenten landen. Die meisten der Kinder stammen aus dem armen Nachbarland Myanmar, von wo sie mit Hilfe von Schleusern nach Thailand kommen. Als »illegale« Migranten werden ihre Rechte mit Füssen getreten: Sie sind der Willkür ihrer Arbeitgeber ausgesetzt und können sich nicht wehren, wenn der Lohn gekürzt wird oder bei guter Auftragslage Überstunden und Nachtschichten angeordnet werden.

Aus Anlass des Welttages gegen Kinderarbeit appelliert terre des hommes an die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Union als wichtiger Handelspartner Thailands ihren Einfluss gegenüber der Regierung geltend macht und auf nachprüfbare Massnahmen zum Schutz der Rechte von Migrantenkindern besteht.

Gleichzeitig sind die internationalen Garnelenhändler gefordert, dafür zu sorgen, dass soziale Mindeststandards in der Shrimp-Industrie eingehalten werden: »Den Arbeiterinnen und Arbeitern in Thailand muss ein angemessener Lohn gezahlt werden, so dass sie ihre Familien ernähren können und nicht auf die Mitarbeit von Kindern angewiesen sind. Das mag dazu führen, dass die Preise für Garnelen in Europa steigen, doch unsere Erfahrungen aus dem Bereich von Textilien zeigen, dass Verbraucher höhere Preise akzeptieren, wenn schädliche Kinderarbeit ausgeschlossen und ein fairer Lohn für Erwachsene gezahlt wird«, sagte Danuta Sacher, Vorstandsvorsitzende von terre des hommes.

Der Handel mit Garnelen steht beispielhaft für den Wettlauf der globalisierten Wirtschaft auf der Suche nach billiger Produktion zu niedrigsten Arbeitskosten ohne Rücksicht auf die sozialen und ökologischen Folgen. »Wir brauchen dringend verbindliche Regeln für Unternehmen, damit sie ihre Verantwortung für Menschenrechte gerade auch im Ausland und entlang der gesamten Lieferkette wahrnehmen«, erklärte Danuta Sacher. (Fondation Terre des hommes 11.6.2015)



«Handel Schweiz» will Cassis-de-Dijon für Lebensmittel behalten

Im Mai hatte der Nationalrat beschlossen, dass Lebensmittel, die in einem EU-Land bewilligt wurden, nicht einfach in die Schweiz importiert werden können. Resultat: Schweizer kaufen diese Lebensmittel im Ausland ein und tragen ihre Schweizer Löhne ins Ausland. Damit schaffen sie Schweizer Arbeitsplätze ab.

Am 17. Juni 2015 entscheidet der Ständerat über die Zukunft der Hochpreisinsel Schweiz: Gilt für Lebensmittel das Cassis-de-Dijon-Prinzip, öffnet sich der Agrarmarkt und wird fit wie der Käsemarkt seit 2006. Die Lebensmittelpreise würden sinken. Oder – nach Ansicht von Handel Schweiz wäre das fatal – sagt der Ständerat Ja zur Abschottung der Schweiz, gelten für importierte Lebensmittel massivere Handelshemmnisse als bisher schon, und die Lebensmittelpreise in der Schweiz würden von ihrem hohem Niveau aus noch weiter steigen. Die dramatische Folge: Noch mehr Schweizer gehen im Ausland einkaufen und die Läden in den Schweizer Städten bleiben leer.

Der Nationalrat hat Anfang Mai beschlossen, für die Lebensmittel das Cassis-de-Dijon-Prinzip zu beerdigen. Am 17. Juni 2015 ist es nun am Ständerat, den Fehlentscheid zu korrigieren. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip bedeutet: Ein Produkt, das in der EU nach den Normen eines Mitgliedstaates zugelassen ist, kann frei in die Schweiz importiert werden, ohne Hürden oder Bewilligungsverfahren. Das vereinfacht den Handel und verbilligt Produkte.

Aktuell können Importeure beantragen, dass für ihre Produkte das Cassis-de-Dijon Prinzip gelten soll. Dieses Vorgehen soll abgeschafft werden. Die zusätzlichen und völlig unnötig anfallenden Bewilligungs- und Prüfungsverfahren kosten Geld – das zahlt am Ende der Konsument. Aus Sicht von Handel Schweiz würde es vielmehr eine mutige Entscheidung brauchen, dass Cassis-de-Dijon Prinzip generell ohne Bewilligungsverfahren zuzulassen, statt zusätzliche Hürden aufzubauen.

Jetzt geht es darum, wenigstens nicht weitere Hürden aufzubauen. Der Konsument vertraut auf die Waren im Ausland. Dies zeigt der umfangreiche Einkauf von Lebensmitteln im Ausland von Schweizer Konsumenten. Höhere Lebensmittelpreise würden zudem die Produktevielfalt verringern. Schweizer Löhne würden für den Konsum ins Ausland getragen und Arbeitsplätze im Handel gingen in der Schweiz verloren. Zudem zahlen diejenigen für diese Abschottung, die generell geringere verfügbare Einkommen haben. Dies sind Familien mit Kindern, nicht mehr so mobile ältere Personen und Personen mit geringen Erwerbseinkommen.

Kaspar Engeli, Direktor Handel Schweiz, erklärt, warum sich das Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweiz bisher nicht entfalten konnte: «Vor allem bäuerliche Kreise sind fundamental gegen diese Marktöffnung; sie glauben dadurch Schaden zu erleiden. Genau das Gegenteil ist der Fall. Denn: Jede Form der Marktöffnung nutzt auch der Landwirtschaft. Das Cassis-de-Dijon Prinzip ist dazu da, dass die Preise in der Schweiz sinken. Dann würde mehr in der Schweiz konsumiert und gekauft.

Das Beispiel Fleisch: Dieses ist mindestens doppelt so teuer in der Schweiz. Sehr viele Konsumenten und Konsumentinnen decken sich im Ausland ein. Und wenn sie dann schon einmal in Lörrach, Waldshut oder wo immer sind, kaufen sie eben nicht nur das Fleisch, sondern alles andere auch noch. Das nutzt niemandem, sondern das gefährdet Arbeitsplätze in der Schweiz. Handel Schweiz fordert deshalb dezidiert, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip am Leben erhalten und ausgebaut wird. Dann können endlich die ursprünglich berechneten CHF 2 Mrd. eingespart werden. Dies würde der Wirtschaft zum aktuellen Zeitpunkt sehr nutzen, denn wir steuern auf weiterhin schwierige Zeiten zu.»

Handel Schweiz hofft sehr, dass der Ständerat am 17. Juni 2015 einen weitsichtigen Entscheid fällt und das Cassis-de-Dijon-Prinzip am Leben erhält. Diesem Prinzip zum Durchbruch zu helfen, ist eine der griffigen Massnahmen gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Engeli: «Zu denken, man müsse den Agrar-Protektionismus noch mehr erhöhen und die Mauern noch höher ziehen, ist der diametral falsche Weg. Der Konsument muss entscheiden können, welche Lebensmittel er kauft. Dazu ist er in der Lage. Und wie wir beim Einkaufstourismus sehen: Er entscheidet sowieso. Dabei schaut er vor allem auf das eigene Portemonnaie.»

Kaspar Engeli nennt das Beispiel des Käsefreihandels, das beweist, wie der Freihandel und die Marktöffnung der Schweizer Wirtschaft und auch der Landwirtschaft nutzen. Seit 2006 gilt der Freihandel für Schweizer Käse. Damit ist der Handel mit Käse frei in Bezug auf Menge, Art und Sorte. Engeli: «Das ist ein Erfolgsrezept und da verdient die Schweiz Geld. Das andere, negative Beispiel ist der staatliche und komplett regulierte Milchmarkt. Er ist völlig aus dem Ruder gelaufen – niemand wird damit glücklich. Und niemand kommt auf einen grünen Zweig. Die Lehre daraus ist einfach: Öffnung auch und gerade für den Lebensmittelbereich» («Handel Schweiz» 10.6.2015)



Denner darf Produkte von Migros-Industrie beziehen

11.06.2015 – (lid) – Die Restriktionen der Wettbewerbskommission (Weko), die bei der Übernahme von Denner durch die Migros festgelegt worden waren, sind im letzten September aufgehoben worden. Damit darf Denner Produkte der Migros-Industrie beziehen. Das sieben Jahre lang gültige Verbot sei am 4. September 2014 aufgehoben worden, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Denner hatte in den sieben Jahren als Auflage der Weko keine Nahrungsmittel und Kosmetikprodukte von Migros-Industriebetrieben verkaufen dürfen, wenn sie teurer oder von schlechterer Qualität als diejenigen von Drittlieferanten waren.



Coop und Migros für Tierwohl-Engagement ausgezeichnet

10.06.2015 – (lid) – Die britische Tierschutz-Organisation „Compassion in World Farming“ hat die beiden Schweizer Detailhändler Coop und Migros für ihr Engagement im Bereich Tierwohl ausgezeichnet. Coop erhielt den „Best Retailer Innovation Award“ für das Zweinutzungshuhn-Projekt, das Anfang 2014 gestartet wurde.

Coop testet im Versuch eine Hühnerrasse, die sich sowohl für die Eier- als auch für die Fleischproduktion eignen soll. Heute sind in der Praxis Poulet- und Eierproduktion normalerweise getrennt: Zum Einsatz kommen Tiere spezialisierter Zuchtlinien, die entweder schnell Fleisch ansetzen oder viel Eier legen. Die Migros wurde mit dem „Good Egg Award“ geehrt, weil sie auf den Import von Eiern verzichtet, die von Hühnern aus Käfighaltung stammen. In der Schweiz ist die Käfighaltung seit 1992 verboten, der Import von solchen Eiern ist aber dennoch möglich.



Migros-Gruppe gewinnt Award für Eier aus tierfreundlicher Haltung

(MGB 10.6.2015) - Jedes Jahr verleiht die Tierschutz-Organisation „Compassion in World Farming“ Awards an Unternehmen, die sich für eine artgerechte Tierhaltung einsetzen. Die Migros Gruppe erhält den „Good Egg Award“, weil sie auf den Import von Eiern, die von Hühnern in Käfighaltung gelegt wurden, verzichtet.

Die Migros-Gruppe gewinnt den diesjährigen „Good Egg Award“ wegen ihres langjährigen Engagements für ein verantwortungsvolles Eiersortiment. Bereits seit 1996 verkauft der Migros-Supermarkt keine importierten Frischeier von Hennen aus Käfighaltung mehr. In der Schweiz ist die Käfighaltung bereits seit 1992 verboten, der Import von solchen Eiern aus dem Ausland ist aber weiterhin möglich.

Seit 2011 gilt in der ganzen Migros-Gruppe die Anforderung, dass keine importierten frischen oder verarbeiteten Eier aus Käfighaltung verkauft oder in der Produktion benutzt werden dürfen. Diese Vorgabe setzen neben dem Migros-Supermarkt und der Migros-Industrie auch Unternehmen wie Denner, Globus, Migrolino,LeShop.ch oder Tegut um. Insgesamt verkaufen oder verarbeiten die Unternehmen der Migros Gruppe jährlich rund 97 Millionen Frischeier.

Weltweit stammen heute noch 60 Prozent der verkauften Eier von Hühnern in Käfigen. Diese Haltungsart, die weit von einem artgerechten Umgang mit Tieren entfernt ist, verurteilt die internationale Organisation „Compassion in World Farming“. Sie zeichnet Unternehmen aus, die Pionierarbeit leisten und sich für bessere Bedingungen für die Tiere in der industriellen Nahrungsmittel-Produktion einsetzen. Die Organisation vergibt neben dem Good Egg Award auch drei weitere Awards für den verantwortungsvollen Umgang mit den Tiergattungen Schwein, Huhn (Pouletproduktion) und Milchkuh.



Good news: keine undeklarierte Transglutaminase

Das Kantonale Labor Basel-Stadt hat 25 Proben von Fisch- und Fleischerzeugnissen sowie von festen Milchprodukten auf die Verwendung von Transglutaminase, auf die Anwesenheit von Allergenen sowie auf ihre Deklaration überprüft. Nur zwei Produkte mussten wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden.

In fünf Geschäften wurden 16 Milcherzeugnisse, sieben Fleischerzeugnisse und zwei Fischerzeugnisse erhoben. In keiner der erhobenen Proben konnte Transglutaminase nachgewiesen werden. Nur die dem Kantonalen Labor bekannten Marktproben mit korrekter Kennzeichnung von Transglutaminase waren positiv. Die Allergene Sesam, Sellerie, Senf, Lupinen und Milch konnten in keinem Produkt ohne entsprechenden Hinweis nachgewiesen werden.

Bei zwei Produkten war hingegen die Kennzeichnung fehlerhaft. Ein Fleischerzeugnis wurde als „Jambon“ und „Prosciutto“ ausgelobt, obwohl es sich nicht um Schinken, d.h. um ein Produkt aus Muskel (mit erkennbarer Muskelstruktur) vom hinteren Stotzen des Schweins, sondern um ein gekochtes Fleischerzeugnis handelte. Bei einem Frischkäse fehlte die Angabe der Fettgehaltsstufe oder des Fettgehalts in der Trockenmasse. Beide Fälle wurden zur Bearbeitung und Beanstandung an die zuständigen kantonalen Ämter überwiesen. Da bezüglich Transglutaminase keine Probe zu beanstanden war, erübrigt sich eine erneute Kontrolle von Fleisch- und Fischerzeugnissen auf Transglutaminase in nächster Zeit.

Tierische Produkte, die mit dem Enzym Transglutaminase zusammengefügt wurden, müssen in der Sachbezeichnung zusätzlich den Hinweis „aus Fleisch- bzw. Fischstücken zusammengefügt“ tragen. Bei Milchprodukten, die mit Hilfe von Transglutaminase hergestellt werden, braucht es in der Schweiz eine Bewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit. Vor allem minderwertiges Geflügelfleisch oder Fisch kann mit Hilfe von Transglutaminase so behandelt werden, dass das Endprodukt den Anschein macht, ein gewachsenes Stück zu sein. Auch Milchprodukte können mit Hilfe von Transglutaminase eine festere Konsistenz erhalten. (KLBS 9.6.2015)



Crevetten aus Asien mit Antibiotikarückständen

Die Produktion von Garnelen in Aquakultur hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Etwa 75 % der gezüchteten Garnelen stammen aus China, Süd- und vor allem Südostasien. Die intensive Zucht in industriellen Monokulturen macht den Einsatz von Antibiotika notwendig. Neben zugelassenen Wirkstoffen (z. B. Tetracycline, Sulfonamide) werden immer wieder auch verbotene Substanzen (z. B. Chloramphenicol, Nitrofurane) oder unzulässige Stoffe (z. B. Malachitgrün) verwendet.

Im Rahmen eines Untersuchungsprogrammes wurden 40 Proben aus asiatischen Aquakulturen (Herkunftsländer: Thailand, Vietnam, Indien, Bangladesch) am CVUA Karlsruhe auf Rückstände an Tetracyclinen, Sulfonamiden, Nitrofuranmetaboliten und Chloramphenicol untersucht. Drei Proben wiesen Antibiotikarückstände auf ‒ in zwei Proben wurde das zugelassene Antibiotikum Oxytetracyclin festgestellt. In der einen Probe überschritt der ermittelte Gehalt den gesetzlichen Grenzwert, in der anderen nicht. In der dritten belasteten Probe wurde der verbotene Wirkstoff Chloramphenicol nachgewiesen. (behrs 9.6.2015)



Über 90% der Käse erfüllen Hygieneanforderungen

08.06.2015 – (lid) – 91 Prozent der in der Schweiz verkauften Käse erfüllen die Hygieneanforderungen. Schlechter ist die Rate bei Rohmilchkäsen, allerdings besteht kein Gesundheitsrisiko. Von 560 getesteten Käsen wurden 50 wegen Hygienefehlern beanstandet, wie der Verband der Kantonschemiker gemäss SDA mitteilt. 80 Prozent der beanstandeten Käse sind Rohmilchkäse, insbesondere Weichkäse. Grund für das schlechtere Abschneiden ist der Herstellungsprozess, denn wird die Milch mit Hitze behandelt, so werden die Keime reduziert oder vernichtet.

Für Konsumenten bestand aber kein Gesundheitsrisiko, wie der Genfer Kantonschemiker Patrick Edder gegenüber der SDA sagte. Gesundheitsgefährdende Coli-Bakterien oder Salmonellen wurden nirgends festgestellt. Betriebe mit beanstandeten Produkten mussten Massnahmen umsetzen, damit die Mängel behoben werden.



Warum ist Salat gesund?

(aid 27.5.2015) - Auch wenn es keine Neuigkeit ist und der Salat oft nur als kleines Beiwerk zu "richtigem" Essen belächelt wird, ist er ein fester Beitrag zu gesunder Ernährung. Denn das frische Grün enthält wichtige Nährstoffe und andere Inhaltsstoffe, dafür aber nur wenig Energie. Zudem haben die Blätter ein grosses Volumen und viele Ballaststoffe, sodass sie gut sättigen. Auf diese Weise werden bei einer Mahlzeit insgesamt wenig Kalorien aufgenommen - wenn man nicht gerade ein Sahnedressing verwendet.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Salat meist roh verzehrt wird und dadurch hitzeempfindliche Vitamine und Mineralstoffe kaum abgebaut werden. Voraussetzung ist, dass der Salat möglichst frisch verwendet wird und die Blätter erst nach dem Waschen zerkleinert werden. Wer wenig Zeit hat, kann auch fertige Salatmischungen verwenden. Dabei sollten Verbraucher allerdings auf einwandfreie Ware achten und waschen sollte man diese trotzdem.

Im Salat finden sich viele lebensnotwendige, gesundheitsfördernde Stoffe, zum Teil aber in relativ geringen Mengen. Der Wassergehalt liegt bei 90 bis 95 Prozent. Die meisten Sorten enthalten Betacarotin und die Vitamine A, B1, B2, B6, Folat und Vitamin C. Hinzu kommen reichlich Ballaststoffe und Mineralstoffe wie Kalium, Phosphor und Magnesium. Besonders vitamin- und mineralstoffreich sind Salate der Zichorien-Gruppe wie Chicorée, Endivie, Frisée und Radicchio.

Die enthaltenen Bitterstoffe regen den Stoffwechsel an und steigern den Appetit. Der bittere Geschmack wird etwas abgemildert, wenn man den Salat vor der Zubereitung gut wäscht, den Strunk und die derben Blattrippen entfernt. Es hilft auch, eine halbe gekochte Kartoffel in das Dressing zu drücken oder eine Mischung aus kräftigerem Olivenöl und Balsamessig zu verwenden.

Salate enthalten unterschiedlich grosse Mengen Nitrat. Ein Teil des Nitrats kann in der Mundhöhle zu Nitrit umgesetzt werden, das die Sauerstoffversorgung der Organe beeinträchtigen kann. Eissalat, Endivie, Feldsalat, Kopfsalat und Rucola zählen zu den Gemüsearten mit hohem Nitratgehalt (1.000 bis 4.000 mg/kg Frischmasse), wobei Eissalat weniger als Kopfsalat enthält. Deswegen brauchen Sie jedoch nicht auf den Salatgenuss zu verzichten.

Die Nitrataufnahme lässt sich nämlich reduzieren, indem man die Salate mit weniger nitratreichem Gemüse mischt und Stiele, Stängel, Strünke, grosse Rippen und äussere Blätter entfernt. Salat aus ökologischem Anbau und dem Freiland enthält in der Regel weniger Nitrat. Generell ist ein gemischter Salat aus verschiedenen Salatsorten und anderem rohen Gemüse und Kräutern besonders zu empfehlen.

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