10.2.2006: nachrichten | |
10.2.2006 Keine BSE-Entwarnung bei tierischem Fett Eine allfällige Wiederzulassung der Verfütterung tierischer Fette von Wiederkäuern an Wiederkäuer birgt immer noch BSE-Risiken. Der Zusammenhang zwischen der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung (vCJK) des Menschen und dem Erreger der bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) des Rindes ist hinreichend belegt. Welche Mengen des BSE-Erregers die tödliche Erkrankung beim Menschen auslösen können, ist bis heute allerdings nicht bekannt. Zum Schutz der Verbraucher muss der Erreger deshalb aus der Nahrungskette fern gehalten werden. Dies kann nur erreicht werden, wenn die BSE-Erkrankung des Rindes in den Beständen getilgt wird. Dafür müssen alle erkannten Infektionsquellen konsequent über einen längeren Zeitraum verschlossen werden. Das gilt vor allem für den vermuteten Hauptinfektionsweg – tierisches Protein und Futtermittel, die solche Proteine enthalten. Sie dürfen deshalb europaweit nicht an Wiederkäuer verfüttert werden. Über das europäische Verfütterungsverbot hinaus dürfen in Deutschland auch Fette aus Gewebe warmblütiger Landtiere und von Fischen nicht an Wiederkäuer verfüttert werden. Ausgenommen sind lediglich Milch und Milcherzeugnisse. Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine BSE-Schutzmassnahmen an die europaweit geltenden Regelungen anzupassen. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das BfR und das Friedrich- Loeffler-Institut (FLI) gebeten, die nationalen BSE-Schutzmassnahmen aus wissenschaftlicher Sicht auf ihre heutige Berechtigung zu überprüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung wurden auf einer gemeinsamen Klausurtagung von Bund und Ländern im FLI auf der Insel Riems vorgestellt und diskutiert. Fazit: Das Testalter für gesund geschlachtete Rinder kann von 24 auf 30 Monate angehoben werden, ohne dass damit ein höheres Risiko für die Verbraucher, sich mit dem BSE-Erreger zu infizieren, einhergeht. Alle Tiere, die nach einem BSE-positiven Tier bis zur Reinigung und Desinfektion der Schlachtgeräte mit denselben Geräten bearbeitet wurden, können mit BSEerregerhaltigem Gewebe kontaminiert sein. Sie sollten daher auch weiterhin nicht als Lebensmittel in den Verkehr gelangen. Das nationale Verbot, keine tierischen Fette an lebensmittelliefernde Tiere zu verfüttern, bietet einen zusätzlichen Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem BSE-Erreger und sollte daher aufrecht erhalten werden. BfR und FLI begründen die Empfehlung zur Aufrechterhaltung des Verfütterungsverbots damit, dass eine BSE-freie Gewinnung von Wiederkäuerfetten in der EU derzeit nicht gewährleistet werden kann. Es ist davon auszugehen, dass Rohfette von Wiederkäuern angesichts der derzeit üblichen Schlachttechnik und der Verarbeitungswege nicht nervengewebsfrei gewonnen werden können. Erste Ergebnisse einer laufenden Studie des FLI bestätigen, dass der BSE-Erreger beim Rind über das autonome Nervensystem vom Darm zum Gehirn aufsteigt. Dieses Nervengewebe kann daher bei BSE-infizierten Tieren den Erreger enthalten, bevor die Tiere durch den BSE-Schnelltest entdeckt werden. Bei kleinen Wiederkäuern kann sich der Erreger auch im lymphatischen System ausbreiten. Wiederkäuerfette sollten daher grundsätzlich nicht an Wiederkäuer verfüttert werden. Die Behandlung von Wiederkäuerfetten kann eine vollständige Inaktivierung vorhandener BSE-Infektiosität nicht gewährleisten. Dies gilt insbesondere für nur schonend erhitzte hochwertige Wiederkäuerfette, wie sie für Milchaustauscher (Milchersatz) empfohlen werden. Milchaustauscher werden in der Fütterung von Kälbern und Lämmern eingesetzt, bei denen Hinweise auf eine erhöhte Empfänglichkeit für eine Infektion mit dem BSE-Erreger vorliegen. Andere tierische Fette können bei der Herstellung von Futtermischungen oder auf dem Transport mit Wiederkäuerfett kontaminiert werden. Eine Rückverfolgbarkeit der einzelnen Fettkomponenten ist heute in der Praxis nicht möglich. (Medienmitteilung: Gemeinsame Stellungnahme Nr. 010/2006 des deutschen BfR- und des Friedrich-Loeffler-Instituts). | |