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16.2.2006: nachrichten
16.2.2006
Untersuchung toter Schweizer Schwäne

Die Laborresultate der Untersuchung der in der Schweiz tot aufgefundenen Schwäne werden morgen bekannt sein. Besteht die Möglichkeit des Vogelgrippevirus H5N1?


Auch wenn das Auffinden toter Schwäne nichts Aussergewöhnliches ist, gilt es doch - im Hinblick auf die im Ausland grassierende Vogelgrippe - wachsam zu sein. Die Bundesämter für Veterinärwesen (BVET) und Gesundheit (BAG) empfehlen, tot aufgefundene Vögel nicht anzufassen, jedoch dem zuständigen kantonalen Veterinäramt zu melden.

In den Kantonen Aargau, Schwyz und Solothurn sind gestern einzelne tote Schwäne aufgefunden und sofort an das zuständige Referenzlabor nach Zürich eingesandt worden. Dort werden sie auf das Vogelgrippevirus untersucht. Die Resultate werden für morgen erwartet.

Auch wenn das Auffinden toter Vögel nicht aussergewöhnlich ist, besteht doch die Möglichkeit, dass auch in der Schweiz Wildvögel auftauchen, die das Vogelgrippevirus H5N1 tragen. BVET und BAG mahnen deshalb zur Vorsicht: Wer einen toten Schwan oder mehrere andere Vögel tot auffindet, soll sie nicht anfassen, aber dem zuständigen kantonalen Veterinäramt melden. Das Veterinäramt entscheidet dann über das weitere Vorgehen und wird das Tier gegebenenfalls zur Untersuchung ans Referenzlabor in Zürich einsenden.

Sollte ein Fall von Vogelgrippe entdeckt werden, wird der zuständige Kantonstierarzt oder Kantonstierärztin um den Fundort eine Schutzzone errichten. Innerhalb dieser Schutzzone werden bestimmte Massnahmen ergriffen – so wird dort zum Beispiel eine genaue Überwachung der Geflügelbetriebe angeordnet, sowie ein Verstellverbot für Geflügel ausgesprochen.

In der Schweiz sterben jedes Jahr schätzungsweise 600 Schwäne eines natürlichen Todes, davon werden etwa 300 von Menschen gefunden. Das Auffinden eines einzelnen toten Vogels ist also nichts Aussergewöhnliches. (Medienmitteilung BVET)

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