22.12.2015: nachrichten | ||
22.12.2015 Alternativen zum abzuschaffenden Schoggigesetz Die Schweiz muss das Schoggigesetz aufgeben. Die WTO verlangt das Ende der Exportsubventionen für Agrarprodukte. Der Bundesrat präsentiert Alternativen.
22.12.2015 – (lid) – Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat heute die betroffenen Branchen über die WTO-Beschlüsse von Nairobi sowie das weitere Vorgehen in Sachen Schoggigesetz informiert. Bundesrat Schneider-Ammann stellte den Branchen heute mögliche Alternativen zum Schoggigesetz vor, wie das WBF mitteilt. Bisherige Exportbeiträge könnten in produktbezogene Stützungsmassnahmen im Agrarbereich umgelagert werden. Weiter ist eine Erleichterung des Veredelungsverkehrs mit ausländischen Rohstoffen möglich. Gemäss WBF kann dies aber nur Teil der Lösung sein. Die Branchen seien gefordert, mit privatrechtlichen Massnahmen zur Lösung beizutragen. Um möglichst rasch Planungssicherheit zu erhalten, sollen die Gespräche intensiviert werden, so dass die Ablösung der Exportbeiträge bereits 2018 erfolgen kann. Derweil zeigen sich die Schweizer Milchproduzenten in einer Mitteilung überrascht, wie leicht die Schweiz an der WTO-Ministerkonferenz ihre Position aufgegeben habe, während verschiedene Formen der Exportförderung anderer Länder weiterhin toleriert würden. Der Verband will alles daran setzen, dass bis zur Ratifizierung des WTO-Vertrages im Parlament eine Nachfolgeregelung vorliegt. Schoggigesetz muss Ende 2020 abgeschafft werden 19.12.2015 – (lid) – Die WTO hat sich am 19.12. auf ein Ende der Exportsubventionen für Agrarprodukte geeinigt. Was sich bereits abgezeichnet hatte ist nun beschlossene Sache. Die Schweiz muss das Schoggigesetz aufgeben. Die WTO hat sich zum Abschluss ihrer Ministerkonferenz in Nairobi auf einen Abbau von Exportsubventionen für Landwirtschaftsprodukte geeinigt. Vereinbart wurde eine Übergangsfrist von 5 Jahren, bis dahin kann das Schoggigesetz für verarbeitete Lebensmittel und Milchprodukte wie bisher angewendet werden. Es sei bedauerlich, dass das Schoggigesetz nicht gehalten werden konnte, sagt Beat Rössli, der für den Schweizer Bauernverband (SBV) in Nairobi vor Ort war. Unter den gegeben Umständen sei aber das maximal Mögliche erreicht worden. In einer Stellungnahme schreibt der Bauernverband, dass es für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft von höchster Bedeutung sei, dass der Bundesrat den vorhandenen Spielraum bis 2020 voll ausnutze. Der Verband erwartet zudem, dass der Bundesrat wirkungsvolle Alternativen erarbeitet, welche die negativen Folgen vollumfänglich kompensieren. BLW-Direktor Bernard Lehmann hatte letzten Freitag gegenüber dem LID betont, dass die Mittel fürs Schoggigesetz nicht in Frage gestellt seien und Alternativen ausgearbeitet würden, die für WTO und EU akzeptabel sind. Möglich wäre allenfalls die Auszahlung von Geldern an die Bauern, welche diese danach in einen Fonds einzahlen. Fial: Der Ball liegt bei den Bauern 21.12.2015 – (lid) – Die Föderation der schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (Fial) fordert Alternativen für das Schoggigesetz, das nach 2020 nicht mehr angewendet werden darf. Der Ball liege bei den Bauern und dem Bundesrat. Die Landwirtschaft spiele beim Ersatz des Schoggigesetzes eine wichtige Rolle, so die Fial. Halte die Politik am Grenzschutz zugunsten der Landwirtschaft fest, so müsse diese dafür sorgen, dass sie der exportierenden Nahrungsmittel-Industrie Rohstoffe zu international wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung stellen könne. Ansonsten werde die Verarbeitung von Schweizer Agrarrohstoffen unattraktiv und der Absatz von 10 Prozent der Milch- und Getreideproduktion stehe auf dem Spiel. Ein weiterer Ausbau des Agrarprotektionismus, wie es mit der Swissness-Regulierung geschehe und worauf die Ernährungssicherheits-Initiative ziele, seien keine geeigneten Lösungen, so die Fial. Ohne Alternative zum Schoggigesetz stehen laut Fial Tausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel. WTO und Schoggigsetz Die Beschlüsse der 10. WTO-Ministerkonferenz verbieten es der Schweiz, nach 2020 Ausfuhrbeiträge gestützt auf das so genannte Schoggigesetz auszurichten. Diese Beiträge sorgen heute im Export von Verarbeitungsprodukten mit Schweizer Milch- und Getreidegrundstoffen für gleich lange Spiesse. Als Folge des Agrargrenzschutzes sind diese Rohstoffe für unsere Industrie um ein ein Vielfaches teurer als für unsere ausländischen Konkurrenten. Ohne Ausgleich dieses agrarpolitisch bedingten Rohstoffpreis-Handicaps wären viele typische Schweizer Produkte deshalb nicht exportfähig. Beim Ersatz des heutigen Schoggigesetzes spielt die Landwirtschaft eine zentrale Rolle. Hält die Politik am Grenzschutz zugungsten der Schweizer Landwirtschaft fest, muss diese künftig dafür sorgen, dass sie der exportierenden Schweizer Nahrungsmittel-Industrie Rohstoffe zu international wettbewerbsfähigen Kosten zur Verfügung stellen kann. Gelingt dies nicht, wird die Verarbeitung von Schweizer Agrarrrohstoffen unattraktiv. Damit stehen rund 10 Prozent des Absatzes der Schweizer Getreide- und Milchproduktion, die heute über das Schoggigesetz exportiert werden, auf dem Spiel. Ein weiterer Ausbau des Agrarprotektionismus, wie es mit der Swissness-Reglierung geschieht und wohin auch die Ernährungssicherheits-Initiative zielt, sind jedenfalls keine geeigneten Lösungsansätze. Die vom Bundesrat auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzte Swissness-Regulierung führt zu einer weiteren Verteuerung des Produktionsstandorts Schweiz. Die entsprechende Gefahr des Abbaus von Arbeitsplätzen steigt, wenn kein Ersatz für das heutige Schoggigesetz gefunden wird. Ein „Swissness-Zuschlag“ zu Lasten der exportierenden Nahrungsmittelhersteller hat keinen Platz in einer solchen Ersatzlösung. Industriell stark verarbeitete Schweizer Produkte erzielen im Ausland allenfalls einen „Schweiz-Zuschlag“ wegen der qualitativ hochstehenden Produktion in der Schweiz, nicht aber wegen der geografischen Herkunft der Rohstoffe. So ist denn auch die Veredelung ausländischer Rohstoffe eine international anerkannte Stärke der Schweizer Nahrungsmittelindustrie. Vor diesem Hintergrund ist das Bewilligungsverfahren für den Veredelungsverkehr – als Teil der Ersatzlösung für das „Schoggigesetz“ – stark zu vereinfachen. Die WTO hat der Schweiz während der fünfjährigen Übergangsfrist keine Budgetrestriktionen unter der bestehenden WTO-Verpflichtungslimite auferlegt. Letztere beträgt für die Schweiz 114.9 Millionen Franken pro Jahr. Für 2016 wollte der Bundesrat nur 67.9 Millionen Franken bewilligen. Das Parlament hat korrigierend eingegriffen und den Betrag auf 94.6 Millionen Franken erhöht. Dieser Wille des Parlaments und der Verzicht auf Budgetrestriktionen seitens der WTO sind ein Signal an den Bundesrat, das bestehende System bis zum Systemwechsel vollumfänglich zu nutzen und 2017-2020 die Budgets auf Basis des effektiven Bedarfs zu berechnen. (fial 20.12.2015) Alternativen zum Schoggigesetz gesucht 18.12.2015 – (lid) – Die WTO will Exportsubventionen abschaffen. Bernard Lehmann, Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft, denkt über Alternativen zum Schoggigesetz nach. Das BLW sei zurzeit zusammen mit dem Seco, der Landwirtschaft und den Lebensmittelverarbeitern intensiv damit beschäftigt, eine Lösung zu finden, sagt BLW-Direktor Bernard Lehmann im LID-Interview. Gesucht sei eine Lösung, die von WTO und EU akzeptiert und gleichzeitig effektiv sei. "Das ist schon fast eine Quadratur des Kreises", so Lehmann. Eine Möglichkeit besteht darin, das Geld direkt an die Bauern zu bezahlen. Diese würden es dann in einen Fonds einzahlen, welcher der Exportfinanzierung dient. Lehmann fürchtet allerdings, dass bei diesem Modell nicht alle Bauern in den Fonds einzahlen würden, insbesondere jene, deren Milch nicht in den Export geht. Aus diesem Grund wird abgeklärt, ob eine Allgemeinverbindlichkeit möglich wäre und von der WTO akzeptiert würde. Eine zweite Möglichkeit bestünde darin, dass der Bund direkt in einen Fonds einbezahlt. Lehmann zeigt sich zuversichtlich, dass eine gute Lösung gefunden wird. Als positiv wertet er, dass die Schoggigesetz-Mittel nicht in Frage gestellt sind. Die WTO berät derzeit in Nairobi über eine Abschaffung der Exportsubventionen. Ein entsprechender Entwurf sieht eine vollständige Abschaffung bis 2020 vor. | ||