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7.6.2005: nachrichten
7.6.2005
Buchstaben-Seuche bei Import-Rindern

Von 63 aus Frankreich importierten Rindern sind laut Bundesamt für Veterinärwesen BVET bei 18 Tieren die Buchstabenseuche (IBR), eine grippeähnliche Viruserkrankung, festgestellt worden. Für Menschen ist das IBR-Virus ungefährlich.


Die erkrankten Tiere standen abgesondert bei vier Betrieben in den Kantonen Bern, Solothurn und Thurgau und mussten getötet werden. Bei drei weiteren Betrieben, die ebenfalls Rinder aus dem Import erhalten haben, wurde mit Laboruntersuchungen keine IBR nachgewiesen. Alle importierten Tiere bleiben weiterhin abgesondert und es gibt keine Hinweise für eine weitere Verbreitung der IBR. Für Menschen ist das IBR-Virus ungefährlich.

Die importierten Rinder bleiben abgesondert und für den Handel gesperrt bis definitiv klar ist, ob sie IBR haben. Dies ist frühestens nach 21 Tagen der Fall. Mit IBR-infizierte Tiere müssen getötet und die Stallungen desinfiziert werden.

Die Schweiz ist dank aufwändiger Bekämpfungsprogramme seit Jahren frei von IBR, der Infektiösen bovinen Rhinotracheitis, auch Buchstabenseuche genannt. Zuvor verursachte die Krankheit viel Leid bei Tieren und grosse wirtschaftliche Verluste. Deshalb gilt es den Status der IBR-Abwesenheit unbedingt zu halten.

Mitte 2004 wurden die Einfuhrbedingungen für Rinder aus der Europäischen Union und Norwegen geändert. Die Schweiz hatte gesonderte Sicherheitsgarantien unter anderem bei Importen aus Ländern wie Frankreich, wo die IBR nach wie vor vorkommt, erwirkt. Die Entdeckung der IBR-Fälle zeigt nun, dass das neue Einfuhrregime greift und die Schweiz wie bis anhin vor der Einschleppung der Krankheit schützt. Wichtig bleibt jedoch, dass AmtstierärztInnen und TierhalterInnen wachsam sind und auf IBR-Symptome achten.

Die IBR ist eine Erkrankung der oberen Atemwege mit Fieber, Nasenausfluss und Husten. Appetit und Milchleistung von erkrankten Kühen nimmt ab. Die Erreger können sich über die Luft, durch direkten Kontakt zwischen Kühen oder indirekt über Gegenstände weiterverbreiten. (Pressemitteilung Bundesamt für Veterinärwesen)

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