26.4.2006: nachrichten | |
26.4.2006 Am 1.Mai wird Geflügel-Stallpflicht aufgehoben Das Geflügel darf ab 1. Mai in der ganzen Schweiz wieder ins Freie. Der Bundesrat reagiert mit dem heutigen Entscheid auf die deutliche Entspannung der Vogelgrippe-Situation. Im April ist kein einziger Wildvogel mit Vogelgrippe entdeckt worden. Die Entspannung ist auf den Abzug eines Grossteils der Wasservögel Richtung Norden und auf die wärmeren Temperaturen zurückzuführen. Durch das Ausbleiben der Fälle bestehen nur noch in der Bodenseeregion Schutz- und Überwachungszonen. Diese werden voraussichtlich Ende April aufgehoben. Somit ist die Freilandhaltung des Geflügels dann in der ganzen Schweiz wieder möglich. Werden später allerdings weitere Vögel mit Vogelgrippe entdeckt, müssen lokal erneut Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden. In diesen Zonen ist die Freilandhaltung verboten. Das landesweite Freilandhaltungsverbot wurde am 20. Februar in Kraft gesetzt, bevor in der Schweiz am 26. Februar in Genf der erste Wildvogel mit Vogelgrippe entdeckt wurde. Mittlerweile sind 32 Fälle bei Wildvögeln aufgetreten, der bislang letzte am 31. März. Mit den Massnahmen ist es gelungen, eine Einschleppung der Tierseuche in Geflügelbestände zu vermeiden. Eine erhöhte Wachsamkeit seitens der Geflügelhaltenden wie der Behörden ist jedoch weiterhin wichtig. Das Vogelgrippe-Virus bleibt vermutlich noch für Jahre in der Wildvogelpopulation der Schweiz präsent. Die Überwachungsprogramme von toten Wildvögeln in der ganzen Schweiz und von Zugvögeln in den Bolle di Magadino werden deshalb weitergeführt. Mit der Überwachung soll einerseits eine Zuspitzung der Lage rechtzeitig erkannt werden. Aufgrund der Erfahrungen können künftig aber auch Schutzmassnahmen gezielter getroffen werden. (Medienmitteilung BVET) Diverse globale Übertragungswege In der Schweiz wurde das H5N1-Virus nur vereinzelt bei toten, hingegen bei keinem einzigen lebenden Wildvogel gefunden. Zudem verlassen bei wärmeren Temperaturen rund 90% der Wasserzugvögel die Schweiz in Richtung Norden. In Zukunft sind gemäss der schweizerischen Nutztierschutz-Organisation kagfreiland weitere Freilandverbote nur sehr zurückhaltend und nur bei akuter Vogelgrippe-Gefahr zu verordnen und nicht mehr schweizweit zu erlassen, sondern auf Risikogebiete zu beschränken. Die zwei bisherigen Freilandverbote in der Schweiz haben klar gezeigt, dass das Risiko, dass H5N1 durch Zugvögel verschleppt wird, überbewertet wurde. kagfreiland fordert darum, dass auch die anderen möglichen globalen Übertragungswege wie Bruteier-, Küken- und Lebendtiertransporte sowie Geflügelfutter und Hühnermist bzw. -dünger genau unter die Lupe genommen werden. (Medienmitteilung kagfreiland) | |