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5.5.2006: nachrichten
5.5.2006
Keine Freiland-Deklaration bei Stallpflicht

Wenn die Vogelgrippe in der Schweiz wieder eine Stallpflicht nötig macht, dürfen gemäss BAG Freilandprodukte vom ersten Tag an nicht mehr als solche deklariert werden.



Wenn die Vogelgrippe in der Schweiz wieder eine Stallpflicht nötig macht, müssen Freilandprodukte vom ersten Tag an umdeklariert werden. Das verlangt gemäss der Nachrichtenagentur SDA das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und informierte die interessierten Kreisen am 3. Mai in einer entsprechenden Weisung.

Es begründet die sofortige Umdeklaration damit, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nicht getäuscht werden dürften. Die Deklarationsänderung würde für die gesamte Zone mit Stallpflicht gelten und auch für Bioprodukte.

Das BAG schlägt zwei Varianten zur Deklarationsänderung vor: eine neue Etikette und/oder einen Zusatzkleber. Daraus muss hervorgehen, dass die Produkte aus Betrieben stammen, in denen Freilandhaltung nicht erlaubt ist. Geht es nach dem Bundesamt, tritt die neue Regelung bereits am 16. Mai in Kraft. Den interessierten Verbänden wurden drei Tage Zeit gewährt, sich zur Weisung zu äussern.

Der Schweizer Tierschutz (STS) bezeichnet die Weisung in einer Stellungnahme als "unnötig, undurchdacht und bürokratisch". Die Kunden fühlten sich gar nicht getäuscht. Kagfreiland und Bio Suisse hätten während der bisherigen Stallpflichten, bei denen es keine Umdeklarationen gab, keine einzige entsprechende Reklamation erhalten. Die Konsumenten wüssten beim Kauf von Freilandeiern um die entsprechenden Zusammenhänge.

Der STS bemängelt auch den entstehenden Aufwand für die Betriebe. Diese müssten dadurch vorsorglich zweierlei Etiketten und dergleichen kaufen, weil die Stallpflicht ja jeweils sehr kurzfristig eingeführt würde. Dies führe zu unnötigen Mehrkosten und Mehraufwand.

Fragwürdig ist für die Verbände zudem, dass die Schweiz nach den Vorstellungen des BAG viel schärfere Vorschriften erlässt als die EU: In Europa wird den Hühnerhaltern der Freilandstempel erst nach zwölf Wochen Stallpflicht entzogen. Eine solche Frist wäre für die Tierschutzverbände akzeptabel. (Quelle: SDA, LID)

Kagfreiland findet die BAG-Weisung inakzeptabel

kagfreiland ist verärgert über das Vorgehen des BAG. Mit ihren Freilandbauern ist die Nutztierschutz-Organisation massiv betroffen und lehnt diese Weisung entschieden ab. Die Weisung ist
1) realitätsfremd
2) führt zu Diskriminierungen unter den Geflügelproduzenten
3) belastet die Bauern noch mehr
4) verursacht hohe Kosten und einen grossen Logistikaufwand
5) ist übertrieben.

kagfreiland hat dem BAG einen Gegenvorschlag eingereicht. Die Weisung befand sich bis heute in einer ultrakurzen 3-tägigen Vernehmlassung. Und kagfreiland, obwohl davon zentral betroffen, wurde vom BAG nicht einmal zur Stellungnahme eingeladen. (Medienmitteilung kagfreiland)

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