24.5.2006: nachrichten | |
24.5.2006 Weniger Antibiotika in Milchproduktion Antibiotika sind in Schweizer Milchställen als Euterschutz seit über zehn Jahren deutlich rückläufig. Unklar ist, ob sie die Resistenzbildung beim Menschen verschärfen. Am häufigsten werden Antibiotika als Euterschutz und bei Euterentzündungen angewendet, wobei biologisch geführte Betriebe deutlich weniger Antibiotika verwenden. Aber der Antibiotikumverbrauch in den Schweizer Milchställen ist in den letzten 10-15 Jahren deutlich zurückgegangen. Dies folgt aus einer Erhebung von Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP), der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Nutztiere und Milchwirtschaft. In den letzten zwei Jahrzehnten wurden resistente Krankheitserreger in der Humanmedizin zu einem ernsthaften Problem. Inwieweit die in der Veterinärmedizin eingesetzten Antibiotika die Situation verschärfen, ist noch nicht geklärt. Um dies abschätzen zu können, muss eruiert werden, wie viele solcher Medikamente in der Milch- und Fleischproduktion überhaupt zum Einsatz kommen. ALP hat mit einer Studie einen wichtigen Beitrag zur Diskussion von Lösungsansätzen geleistet. Schweizer Bäuerinnen und Bauern müssen sämtliche Behandlungen ihrer Kühe in einem Behandlungsjournal eintragen. Auf der Basis einer repräsentativen Stichprobe wurden diese Aufzeichnungen der Erkrankungen und des Antibiotikaeinsatzes ausgewertet. Die weitaus häufigsten Anwendungen von Antibiotika waren der Einsatz als Euterschutz und zur Behandlung von Euterentzündungen. 1989 wurden rund 4 Tonnen Antibiotika in 1'960'000 Einzeldosen für die Euterbehandlungen verwendet. In der Untersuchungsperiode ist der Einsatz gemäss unserer Auswertung um rund die Hälfte zurückgegangen. Erwartungsgemäss wurden in biologischen Betrieben weniger Behandlungen mit Antibiotika durchgeführt als in konventionell produzierenden Betrieben. Einer der Gründe hierfür ist, dass im Biobereich der Antibiotikaeinsatz sehr restriktiv geregelt ist und Antibiotika nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden dürfen. Vor allem beim Euterschutz liesse sich in Zukunft dank alternativer Methoden auch in konventionell produzierenden Betrieben ein wesentlicher Teil der eingesetzten Antibiotika einsparen. Mit der 2004 in Kraft getretenen Tierarzneimittelverordnung wird die Aufzeichnungspflicht auf die Tierarzneimittelfirmen sowie die Tierärztinnen und Tierärzte ausgedehnt. Dadurch können in Zukunft die eingesetzten Mengen noch zuverlässiger und detaillierter erfasst werden. (Medienmitteilung ALP) | |