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Backwaren & Confiserie: Report
Backwaren & Confiserie
Diabetikerprodukte abschaffen?

Diätetische Lebensmittel sind Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind. Welchen konkreten Vorschriften sie entsprechen müssen, ist in der Verordnung über diätetische Lebensmittel geregelt. Derzeit wird in Deutschland diskutiert, die Regelung für spezifische diätetische Lebensmittel für Diabetiker zu streichen sowie die Regelung zur Angabe von Broteinheiten durch eine einheitliche europäische Nährwertkennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln zu ersetzen.



Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung BfR hat bereits in mehreren Stellungnahmen dargelegt, dass aus ernährungsphysiologischer Sicht Diabetiker-Lebensmittel, die beispielsweise mit einem niedrigen glykämischen Index werben, nicht erforderlich sind. Zudem arbeitet das Institut an Vorschlägen für eine einheitliche Nährwertkennzeichnung.

Aus gegebenem Anlass hat das BfR in der vorliegenden Stellungnahme bewertet, ob die angestrebten Änderungen im Widerspruch zu den besonderen Ernährungsbedürfnissen von Personen mit einer Störung des Glukosestoffwechsels stehen. Im Besonderen hatte es bereits in seiner Stellungnahme zur Jenkins-Studie (BfR, 2009)1 die aktuelle Studienlage aus den Jahren 2008-2009 berücksichtigt, in der vorliegenden Stellungnahme bewertet das Institut nun die internationalen Studienergebnisse der Jahre 2002-2007.

Das BfR kommt abermals zu dem Ergebnis, dass sich durch eine Kost mit niedrigem glykämischen Index keine besonderen Ernährungserfordernisse für Diabetiker ableiten lassen, da die zahlreichen Studienergebnisse zu unterschiedlichen Aussagen kommen. Dieses Ergebnis deckt sich mit der Aussage eines jüngst von der EFSA veröffentlichten Entwurfs einer Stellungnahme.

Das Konzept der Brot- bzw. Kohlenhydrateinheiten (BE bzw. KE) gibt es nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Es ist ein Hilfsmittel zur Portionierung von kohlenhydrathaltigen Lebensmitteln und soll Diabetikern Orientierung bei der Lebensmittelwahl geben. Allerdings handelt es sich dabei nicht um exakt definierte Grössen, sondern um Schätzeinheiten, die von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt werden. Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln fordern deswegen viele europäische Diabetes-Gesellschaften eine einheitliche und erweiterte Nährwertkennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln.

Das BfR befürwortet die geplante Änderung der Diätverordnung dahingehend, dass eine einheitliche und erweiterte Nährwertkennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln, wie sie derzeit auf europäischer Ebene diskutiert wird, und die Aufhebung der Regelungen für die Auslobung von speziellen Diabetiker-Lebensmitteln umgesetzt wird.

Gegenstand der Bewertung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte mit Stellungnahme Nr. 017/2008 vom 23. August 20072 besondere Vorschriften für Diabetiker-Lebensmittel aus ernährungsphysiologischer Sicht nicht mehr für erforderlich gehalten. Darüber hinaus hatte das BfR im Zusammenhang mit der Regelung von Diabetikerlebensmitteln zu einer neuen Studie von Jenkins (JAMA 2008) über den Effekt einer kohlenhydratarmen Kost mit niedrigem glykämischen Index3 und zur Studienlage Fruktose4 Stellung genommen.



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Eine Änderung der Diätverordnung, die die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse umsetzt, ist in der Diskussion. Kritiker dieser Änderung merken an, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Bewertung der besonderen Ernährungsbedürfnisse von Personen mit einer Störung des Glukosestoff-wechsels bisher nicht einbezogen worden seien. Insbesondere seien die Ergebnisse des Workshops „Glycaemic Response and Health“ des International Life Sciences Institute (ILSI), veröffentlicht Anfang 2008 als Supplement des American Journal of Nutrition, nicht berück-sichtigt worden. Vor diesem Hintergrund hat das BfR die neuere wissenschaftliche Literatur zu besonderen Ernährungsbedürfnissen von Personen mit einer Störung des Glukosestoffwechsels bewertet.

Ergebnis

Eine Beibehaltung von bisher bestehenden Regelungen für Diabetiker-Lebensmittel ist auch unter Einbeziehung der neueren Literatur nicht gerechtfertigt. Nach wie vor lassen sich durch eine Kost mit niedrigem glykämischen Index keine besonderen Ernährungserfordernisse für diese Personengruppe ableiten. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand lässt sich trotz zahlreicher, aber inkonsistenter Studienergebnisse nicht abschliessend beurteilen, ob sich durch eine niedrig glykämische Ernährung Vorteile für die Ernährungstherapie und Prävention von Typ-2-Diabetikern ergeben, da die beobachteten Effekte auch in ähnlicher Grössenordnung von Ballaststoffen ausgelöst werden.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat jüngst einen Entwurf einer Stellungnahme zu „Dietary reference values for carbohydrates and dietary fibre“ veröffentlicht, in der sie auch das Konzept des glykämischen Index und der glykämischen Last bewertet hat. Die EFSA kommt ebenso wie das BfR zu der Schlussfolgerung, dass widersprüchliche Ergebnisse in Bezug auf die Bedeutung des glykämischen Index für die Blutzuckerkontrolle und Insulinreaktion bestehen und die Belege der bisherigen Studien nicht beweiskräftig bzw. inkonsistent sind hinsichtlich der Bedeutung bei der Prävention von er-nährungsbedingten Krankheiten einschliesslich Diabetes mellitus.



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Die Angabe der Broteinheiten (oder Kohlenhydrateinheit) ist für den europäischen Markt nicht brauchbar, weil nicht einheitlich und sollte deshalb aus der Diätverordnung gestrichen werden. Eine Beibehaltung des Konzeptes der Broteinheiten wird auch bei Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs nicht mehr empfohlen. Das BfR empfiehlt eine einheitliche und erweiterte Nährwertkennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln, wie sie derzeit auf europäischer Ebene diskutiert wird.

Massnahmen

Aus Sicht des BfR besteht nach eingehender Prüfung der neuesten wissenschaftlichen Literatur zum Thema „niedriger glykämischer Index für Diabetikerlebensmittel“ kein Anlass, anstelle der beabsichtigten Streichung der bestehenden Regelungen für Diabetikerlebensmittel in der Diätverordnung eine Revision derselbigen, wie sie von Kritikern gefordert wird, zu empfehlen.

Auch besteht aus Sicht der Risikobewertung kein Grund zur Aufhebung der Ausnahmevorschrift, die die Angabe von Broteinheiten (BE) bei Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs erlaubt. Das BfR empfiehlt eine einheitliche und erweiterte Nährwertkennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln, wie sie derzeit auf europäischer Ebene diskutiert wird.


Fussnoten:

1 BfR 2009: Jenkins-Studie widerlegt nicht BfR-Aussage, dass Diabetiker-Lebensmittel, überflüssig sind, Stellungnahme Nr. 040/2009 des BfR vom 19. Februar 2009,

2 BfR 2008: Spezielle Lebensmittel für Diabetiker sind nicht nötig, Stellungnahme des Nr. 017/2008 des BfR vom 23. August 2007,

3 s. Fussnote 1

4 Erhöhte Aufnahme von Fruktose ist für Diabetiker nicht empfehlenswert, Stellungnahme Nr. 041/2009 des BfR vom 06. März 2009,

5 s. Fussnote 1

6 GL = GI eines Lebensmittels multipliziert mit dem Kohlenhydratgehalt in Gramm, dividiert durch 100

7 s. Fussnote 1

8 s. Fussnote 1

Text: Auszug aus der Stellungnahme Nr. 043/2009 des BfR vom 14. Oktober 2009


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