13.7.2006: nachrichten | |
13.7.2006 Mehr Tierschutz dank strengeren Bestimmungen Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat heute die Anhörung der total revidierten Tierschutzverordnung eröffnet. Welche Neuerungen sind geplant? Nachdem das Parlament am 16. Dezember vergangenen Jahres das neue Tierschutzgesetz beschlossen hat, geht nun die total revidierte Tierschutzverordnung in Anhörung, die bis Mitte November dauert. Mit der neuen Gesetzgebung soll der Schutz der Tiere verbessert werden, indem insbesondere die Umsetzung durch Ausbildung, Information und neue Vollzugsmittel verstärkt wird. Dies wird über verschiedenste Massnahmen erreicht. So brauchen neu Personen eine Ausbildung, die Tiere gewerbsmässig halten oder züchten - ebenso Personen, die gewerbsmässig Tiere transportieren, sowie das Schlachthofpersonal, das mit lebenden Tieren umgeht. Auch Hundehaltende und alle Personen, die Wildtiere halten, müssen sich ausbilden. Das Bundesamt für Veterinärwesen verstärkt die Information, damit Tiere tiergerecht behandelt werden. Der Vollzug soll effizienter werden, indem der Bundesrat Schwerpunkte festlegt und die Kantone eine Fachstelle für Tierschutz einrichten. Zudem wurde die Tierschutzverordnung präzisiert. Neu wird die Haltung von Schafen, Ziegen, Pferden, Truten, Wildtieren, für deren Haltung keine Bewilligung nötig ist, und Fischen explizit geregelt. Schafe, Ziegen und Pferde dürfen demnach künftig nicht mehr angebunden gehalten werden. Neu wird die Zucht von Tieren geregelt, mit dem Ziel, belastende Extremzuchten zu verhindern. Dazu gehören etwa Zuchtlinien von Hunden mit massiven Atembeschwerden. Zudem enthält die Verordnung gesonderte Bestimmungen für Versuche mit gentechnisch-veränderten Tieren. Auch die Mindestanforderungen für Wildtiere wurden komplett überarbeitet und beispielsweise um Anforderungen für Meerschweinchen, Hamster, Wellensittiche und andere Wildtiere, für deren Haltung keine Bewilligung nötig ist, ergänzt. Die neue Tierschutzgesetzgebung erfordert insbesondere von Tierhaltenden zum Teil einige Anpassungen, weshalb entsprechende Übergangsfrist vorgesehen sind. Das Gesetz und die Verordnung treten frühestens in der zweiten Hälfte 2007 in Kraft. (Medienmitteilung BVET, Bild: STS) | |