1.9.2006: nachrichten | |
1.9.2006 Alpenmilch-Schokolade von der Alp? Alpenmilchschokolade darf weiterhin im Flachland produziert werden. Die Industrieanliegen werden in der Verordnung über die Bezeichnungen "Berg" und "Alp" berücksichtigt. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat im Frühjahr eine Konsultation zum Verordnungsentwurf über die Bezeichnungen "Berg" und "Alp" durchgeführt. Das Ziel dieses Erlasses besteht in der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der im Berggebiet produzierenden einheimischen Landwirtschaft (Bild: Cailler Alpenmilchschokolade in Broc FR hergestellt). Das Vorhaben stiess namentlich bei der Schweizer Schokoladeindustrie auf starke Kritik, weil Bezeichnungen wie "Alpenmilchschokolade" nur noch zulässig gewesen wären, wenn auch die Fabrikation der Schokolade auf der Alp stattgefunden hätte. Anstoss wurde im weiteren daran genommen, dass die vorgeschlagene Regelung nur die Hersteller einheimischer Produkte, nicht aber Importerzeugnisse betroffen hätte (Bild: Milka Alpenmilchschokolade von Suchard in Lörrach hergestellt). In den Eingaben der Schokoladeindustrie wurde neben der Bundesrechtswidrigkeit (Verletzung der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen, Widerspruch zum Bundesgesetz über die Technischen Handelshemmnisse, Unverhältnismässigkeit) auch gerügt, dass der Bundesrat sich mit dem Inhalt des geplanten Erlasses widersprüchlich verhalten würde. Konkret wurde beanstandet, dass der Erlass der Verordnung die Bekenntnisse des Bundesrates zum Abbau von Handelshemmnissen und zum Kampf gegen das Phänomen der "Hochpreisinsel Schweiz" fragwürdig erscheinen lässt. Wie beim BLW auf Anfrage zu erfahren war, wurden die von der Schokoladeindustrie geltend gemachten Einwendungen aufgenommen. Bezeichnungen wie "Alpenmilchschokolade" oder "mit Alpenmilch" dürfen auch nach Inkraftsetzung des Erlasses verwendet werden, ohne dass die Schokoladefabriken auf den Alpen Fabrikationslinien einrichten müssen. Der Bundesrat wird demnächst über den Erlass der Verordnung entscheiden. (Quelle: FIAL) | |