8.11.2006: nachrichten | |
8.11.2006 «Berg» und «Alp»-Deklaration wird geschützt Der Bundesrat hat heute eine neue Berg- und Alpverordnung verabschiedet. Berg- und Alpprodukte sind ab 2007 geschützt. Ab nächstem Jahr gilt, dass wenn „Berg“ oder „Alp“ auf einem Produkt steht, auch „Berg“ oder „Alp“ drin ist. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) begrüsst diesen Schutz der Berg- und Alpprodukte, der sowohl den Bauernfamilien wie auch den Konsumentinnen und Konsumenten zu Gute kommt. Konsumentinnen und Konsumenten verbinden die Ausdrücke „Berg“ und „Alp“ mit Tradition, Genuss, Natur pur, Gesundheit, hoher Qualität, würzigem Geschmack usw.. Die Verwendung dieser beiden Begriffe „Berg“ und „Alp“ bei Lebensmitteln ist jedoch heute nicht klar geregelt. Das gute Image von Bergprodukten darf nicht missbraucht werden. Deshalb setzte sich die SAB seit Langem für einen rechtlichen Schutz ein und begrüsst die heute vom Bundesrat verabschiedete Verordnung über die „Kennzeichnungen Berg und Alp für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse". Sie ist überzeugt, dass die neue Verordnung ein gutes Instrument für die Unterstützung der Berglandwirtschaft ist. Neu dürfen Waren nur als Berg- oder Alpprodukt bezeichnet werden, wenn der Rohstoff dazu aus dem genau definierten Berg- und Sömmerungsgebiet stammt. Die Anforderungen an die Verarbeitungsbetriebe (z.B. Metzgereien) sind vom Gebiet her erweitert und ebenfalls genau geregelt. Die SAB ist überzeugt, dass dank dieser klar definierten Herkunft die Bergprodukte eine Chance als Spezialitäten haben und zur Wertschöpfung einer Region beitragen. Mit der Kennzeichnung werden bessere Möglichkeiten für die Vermarktung der speziellen, qualitativ hochwertigen Produkte aus dem Berggebiet geschaffen. Auch eine Abgrenzung gegenüber Billigprodukten wird ermöglicht. Die SAB wird sich weiterhin für eine produktive Landwirtschaft und für Verarbeitungsbetriebe im Berggebiet einsetzen. Denn regionale Betriebe, wie z.B. Käsereien, können Arbeitsplätze und Ausbildungsstellen in den Regionen sichern. Dies ist wichtig für die dezentrale Besiedlung und soll eine Abwanderung aus den Bergregionen verhindern. Die neue Verordnung schützt die Produkte von Bergbauernfamilien und garantiert gleichzeitig den Konsumentinnen und Konsumenten die wahre Herkunft des Produkts. Diese können zukünftig sicher sein, dass sie ein echtes Berg- oder Alpprodukt kaufen und damit die Arbeit der Bergbauernfamilien honorieren. (Medienmitteilung SAB) Bergkäse oder Käse aus Bergmilch? Die Bezeichnung "Bergprodukt" (z.B. Bergkäse) ist nur noch zugelassen, wenn die Rohstoffe aus der Bergregion stammen und auch dort oder in angrenzenden Gemeinden verarbeitet werden. Bei einer Verarbeitung ausserhalb der Bergregion darf nur auf die Herkunft der Rohstoffe hingewiesen werden (etwa "Joghurt aus Bergmilch"). Ferner hat der Bundesrat die Strukturverbesserungsverordnung geändert. Danach werden Projekte zur regionalen Entwicklung und zur Förderung einheimischer und regionaler Produkte unterstützt, sofern daran überwiegend die Landwirtschaft beteiligt ist. (Quelle: LID) | |