23.4.2007: nachrichten | |
23.4.2007 Kaum Beanstandungen bei vorverpackte Broten Good News: Bis auf kleine Datierungsmängel erfüllten alle von den kantonalen Labors beider Basel geprüften vorverpackten Brote die gesetzlichen Anforderungen. Die kantonalen Labors der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft erhoben bei fünf Grossverteilern 19 vorverpackte Brote. Es handelte sich um Toastbrote, Frischbackbrote, Früchtebrote, Mehrkornbrote und Butterzöpfe. Vier Brote deklarierten das Konservierungsmittel Natriumpropionat (E281). Das Ziel der Untersuchungskampagne war die Klärung folgender Fragestellungen: Enthalten die Brote das Konservierungsmittel Propionsäure (oder ein entsprechendes Salz)? Ist dieser Zusatzstoff korrekt deklariert und werden die gesetzlich festgelegten Höchstmengen eingehalten? Können Schwermetallrückstände nachgewiesen werden? Entsprechen die allgemeinen Deklarationen auf der Etikette den gesetzlichen Vorschriften? Ergebnisse und Massnahmen Nur in den vier Broten mit entsprechender Deklaration wurde Propionat nachgewiesen und dies ohne Überschreitungen der Höchstmenge. Es konnten keine erhöhten Schwermetallgehalte gemessen werden - die Bleigehalte lagen unterhalb von 0.02 mg/kg, die Cadmiumgehalte unterhalb von 0.04 mg/kg. Zwei Brote, welche kühl gelagert werden müssen, deklarierten das Mindesthaltbarkeitsdatum an Stelle des Verbrauchsdatums. Diese Fälle wurden an das zuständige kantonale Amt überwiesen. Ein anderes Brot trug als Datierung die Aufschrift „zu konsumieren bis“ statt „mind. haltbar bis“. Auch dieser Fall wurde zur Bearbeitung an die zuständige kantonale Behörde überwiesen. Bis auf kleine Deklarationsmängel bei der Datierung erfüllten die vorverpackten Brote die gesetzlichen Anforderungen. Eine Wiederholung der Untersuchungen in naher Zukunft ist nicht angezeigt. Gesetzliche Grundlagen In Art. 14 der Verordnung über Getreide, Hülsenfrüchte, Pflanzenerzeugnisse und deren Erzeugnisse wird das Brot definiert: Normalbrot (Brot) ist der gebackene Teig, der ausschliesslich aus Normalmehl, Wasser, Speisesalz sowie Backhefe oder Sauerteig hergestellt worden ist. Spezialbrot ist Normalbrot mit Zutaten wie Milch, Fett, Früchten oder Nahrungsfasern sowie der gebackene Teig aus Spezialmehl mit oder ohne Zutaten wie Milch, Fett, Früchten oder Nahrungsfasern. In vorverpackten Broten dürfen gemäss Zusatzstoffverordnung (Anhang 7 Kapitel 15) folgende Mengen an Konservierungsmitteln enthalten sein: 2 g/kg Sorbinsäure (und Sorbate) bei vorgebackenen und geschnittenen Broten 3 g/kg Propionsäure (und Propiate) bei geschnittenen Broten 2 g/kg Propionsäure (und Propiate) bei vorgebackenen Broten 1 g/kg Propionsäure (und Propiate) bei nicht-geschnittenen, nicht-vorgebackenen Broten Die Zusatzstoffe Ascorbinsäure (E300), Citronensäure (E330) und Essigsäure (E260), welche in Broten häufig eingesetzt werden, sind gemäss GHP zulässig (Anhang 3). Es gelten die allgemeinen Deklarationsvorschriften der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LKV). Bezüglich Datierung gilt folgende gesetzliche Regelung (Art. 12): Im Allgemeinen ist auf Lebensmittelverpackungen das Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben. Leicht verderbliche Produkte, die gemäss Hygieneverordnung kühl gehalten werden müssen, sind jedoch mit dem Verbrauchsdatum zu kennzeichnen. Ausgangslage Brot wird nicht nur offen angeboten sondern gelangt auch in Folie versiegelt in die Regale. Konservierungsmittel können bei diesen Produkten die Haltbarkeit verlängern. In den Jahren 2001 und 2002 wurden vorverpackte Brote im Kantonalen Labor Basel-Stadt letztmalig untersucht. In beiden Jahren mussten Proben beanstandet werden. In einem Fall fehlte die Deklaration des enthaltenen Konservierungsmittels Propionsäure, ein anderes Brot enthielt das damals in Brot noch nicht zulässige Konservierungsmittel Sorbinsäure. Daneben wurden kleinere Deklarationsmängel festgestellt. Medienmitteilung KLSB Bild (foodaktuell): keines der untersuchten Brote | |