18.7.2005: nachrichten | |
18.7.2005 Anpassungen ans EU-Hygienerecht Das Schweizer Lebensmittelrecht wird ans EU-Hygienerecht angepasst. Dieses tritt nächstes Jahr in kraft und gilt auch für Länder, die Lebensmittel in die EU exportieren. 32 Verordnungen zum schweizerischen Lebensmittelgesetz werden nächstes Jahr ans EU-Recht angepasst. Dabei wird das Verordnungsrecht neu strukturiert. Für die Bundesbehörden bedeutet dies ein wichtiger Beitrag zur Lebensmittelsicherheit. Die meisten Parteien und Organisationen begrüssen die Anpassung gemäss der Nachrichtenagentur SDA. Damit könne man fehlerhafte Lebensmittel vom Markt zu entfernen, meint die SP. Die Vernehmlassungs-Teilnehmer fordern allerdings, dass die Umsetzung einer einzelnen unabhängigen Instanz obliegen soll. Aber der Entwurf sieht vor, dass weiterhin drei Bundesämter in zwei verschiedenen Departementen für den Vollzug zuständig sind. Damit gerät die Neustrukturierung ins Stocken, kritisiert die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Unterstützt wird das Ziel der Vorlage vom Schweizerischen Gewerbeverband (SGV). Dieser warnt jedoch vor einer zunehmenden Regelungsdichte und fordert, dass für das Nahrungsmittelgewerbe keine höheren Gebühren entstehen. Die SVP hingegen lehnt die Änderungen ab. Sie unterstützt zwar die Äquivalenz zwischen dem schweizerischen und dem EU-Recht, aber Äquivalenz dürfe nicht voreiliger autonomer Nachvollzug von EU-Recht bedeuten, ohne dass die EU im Gegenzug die Schweizer Bestimmungen anerkenne. (Quellen: SDA, LID) | |