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21.12.2007: nachrichten
21.12.2007
Muss die ETH transfettreiche Produkte benennen?

Konsumentenschützer und der Datenschutz-Beauftragte verlangen von der ETH die Veröffentlichung der Namen von transfettreichen Produkten. Diese lehnt es ab.



Seit anderthalb Jahren ist das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in Kraft. Statt einfachen und raschen Zugang zu amtlichen Dokumenten zu gewährleisten, bietet es zahlreiche Schlupflöcher. Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS blitzt mit ihren Begehren zur Offenlegung unter fadenscheinigen Begründungen ab. Seit dem 1. Juli 2006 soll jede Person rasch und einfach Zugang zu amtlichen Dokumenten erhalten, so sieht es das neue Öffentlichkeitsgesetz vor. Das tönt zwar gut, die Realität sieht aber anders aus, wie die SKS immer wieder erfährt.

Ein Beispiel: Die Studie der ETH Zürich zum Transfettgehalt von Lebensmitteln, welche anfangs Jahr Schlagzeilen gemacht hatte, ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt: Nachdem der Datenschutzbeauftragte auf den Antrag der SKS hin beschieden hatte, die Resultate der untersuchten 120 Lebensmitteln seien offen zu legen, hat die ETH die Hersteller um Erlaubnis angefragt. Wen wundert’s, dass die Hersteller kein Interesse zeigten?

Von einem raschen Zugang zu Informationen kann keine Rede sein, wenn ein Parcours über verschiedene Organisationen – in diesem Fall vom Bundesamt für Gesundheit über den Datenschutzbeauftragten und schliesslich zur ETH und den Herstellern – absolviert werden muss.

Das Öffentlichkeitsgesetz mag gut gemeint sein, in Tat und Wahrheit ist es jedoch nutzlos! Denn der Gesetzgeber hat zu viele Hürden ins Gesetz eingebaut. Es werden keine Informationen erstellt, sondern lediglich bereits vorhandene Dokumente kopiert. Fallen dafür Kosten über 100 Franken an, muss der Gesuchsteller diese berappen. Meist kommt es jedoch nicht so weit: Denn praktisch eigenmächtig kann die zuständige Behörde bestimmen, dass das Geschäftsgeheimnis über dem Interesse der Öffentlichkeit steht – und damit das Gesuch schnörkellos ablehnen. Die SKS verlangt daher, dass die Behörden von sich aus offen informieren.
(Medienmitteilung SKS)

ETH lehnt Veröffentlichung der Transfettstudien-Resultate ab

Die ETH Zürich ist vom Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) aufgefordert worden, die Resultate der Analysen aus der TransSwissPilot-Studie zu veröffentlichen. Die ETH hat nun entschieden, dem Begehren der Zeitschrift "Saldo" und der Stiftung für Konsumentenschutz nicht nachzukommen, da die Resultate der aktuellen Situation auf dem Markt nicht mehr entsprechen.

Die Veröffentlichung der vom INW der ETH Zürich durchgeführten Studie über die TFA-Gehalte in ausgewählten Lebensmitteln hat im Januar 2007 ein grosses mediales Echo ausgelöst. Unter Berufung auf Art. 14 des BG über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung haben die Zeitschrift "Saldo" und die Stiftung für Konsumentenschutz die Veröffentlichung der Einzelresultate gefordert. Diesem Begehren hat der Eidg. Datenschutzbeauftragte in einer "Empfehlung" vom 18. September 2007 entsprochen (vgl. fial-Letter Nr. 5/2007, S. 5).

Nach reiflicher Überlegung -und auch aus grundsätzlichen Erwägungen -hat die ETH nun entschieden, dieser Empfehlung nicht nachzukommen.

Aktualität nicht mehr gegeben

Die ETH erachtet das Interesse an den im Jahr 2006 durchgeführten Analysen als nicht gegeben, da die Werte nicht mehr aktuell sind. Auf Grund der Studie haben die Nahrungsmittel-Industrie und die Grossverteilerorganisationen gegenüber dem BAG die Zusicherung abgegeben, die TFA-Gehalte bis Mitte 2008 durchwegs auf unter 2 % zu senken. Gemäss den Aussagen der in SwissOlio zusammengeschlossenen Ölwerke ist die Umstellung auf pflanzliche Fette mit tiefen TFA-Gehalten bis Ende 2007 zu über 95 % vollzogen.

Offen ist, ob sich die Antragsteller mit diesem Entscheid abfinden werden. Grundsätzlich haben sie die Möglichkeit, eine entsprechende Verfügung der ETH mittels Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht weiter zu ziehen. (Quelle FIAL)

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