9.8.2005: nachrichten | |
9.8.2005 Fleischbranche: Abbau technischer Handelshemmnisse Die Fleischbranchen-Verbände fordern gegenseitige Anerkennung der Hygienevorschriften der EU und der Schweiz. Sie lehnen eine einseitige durch die Schweiz ab. Der Verband Schweizer Metzgermeister VSM und die Schweizer Fleisch-Fachverbände SFF unterstützen den Bundesrat dabei, die Hygienebestimmungen nun auch für Fleisch und Fleischerzeugnisse mit der EU zu harmonisieren. Dies hat die Fleischbranche im kürzlich beendeten Vernehmlassungsverfahren zur Neuordnung des Lebensmittelrechts bekräftigt. Anstelle der einseitigen Zulassung der nach EU-Vorschriften vermarkteten Produkte in der Schweiz will die schweizerische Fleischwirtschaft eine Anerkennung auf Gegenseitigkeit. Damit werden die technischen Handelshemmnisse auch für Fleisch und Fleischerzeugnisse beseitigt, wie dies bei Käse bereits der Fall ist. Die Lebensmittelkontrolle von Exportbetrieben bewirkt heute kostspielige Doppelspurigkeiten. Davon sind auch die Zulieferer betroffen. Ausserdem ist es Gewerbebetrieben unter den geltenden Bedingungen verunmöglicht, ihre Spezialitäten jenseits der Grenze anzubieten. Aus diesen Gründen hält es die Fleischwirtschaft für unerlässlich, das Lebensmittelrecht neu so zu ordnen, dass diese Nachteile wegfallen. Forderung: keine Gebührenerhöhung Die Fleischwirtschaft verbindet ihre Unterstützung aber auch mit ganz konkreten Forderungen. Die Bewilligungspflicht fleischverarbeitender Betriebe muss so eingeschränkt werden, dass traditionelle Metzgereien davon nicht betroffen sind. Nicht in Frage kommt eine Erhöhung der Gebühren für die Lebensmittelkontrolle. Insbesondere fordert die Fleischbranche, dass die Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung nicht erhöht werden. Unabdingbar sind grosszügige Übergangsfristen, die den betroffenen Betrieben und Behörden ausreichend Zeit geben, sich den neuen Bestimmungen anzupassen. KMU-freundliche Umsetzung Die Fleischbranche sieht einen Nachteil der Harmonisierung darin, dass aus dem EU-Hygienerecht im Schweizer Vollzug Anforderungen abgeleitet werden, die nicht gewerbetauglich sind. Ferner können administrative Komplikationen entstehen. Deshalb appelliert die Fleischbranche an den Bundesrat, dass die neuen Bestimmungen KMU-freundlich umgesetzt werden. Alle Instanzen in Bund und Kantonen sind zu einem Vollzug zu verpflichten, der dem Gewerbe keinen zusätzlichen administrativen Aufwand und keine Mehrkosten anlastet. (Medienmitteilung VSM und SFF) | |