Food aktuell
28.4.2008: nachrichten
28.4.2008
Mehr Tierschutz für Fische

Fische werden in der neuen Tierschutzverordnung besser geschützt: Betäuben vor dem Töten ist neu Pflicht sowie ein Mindestmass für Aquarien. Lebenstransport bleibt erlaubt.


Die am 23. April vom Schweizer Bundesrat beschlossene neue Tierschutzverordnung bringt endlich konkrete Vorschriften zum Verhalten gegenüber Fischen. Schonender Umgang soll durch eine obligatorische Ausbildung gefördert werden. Fische müssen nach dem Fang betäubt und getötet werden. Die Haltung von Fischen in Zuchtanlagen und in Aquarien hat Mindestmasse zu erfüllen. Verboten sind künftig der Fang mit Widerhaken, die Verwendung lebender Köderfische und das Angeln von Fischen mit der Absicht, sie hernach wieder auszusetzen (Catch and Release).

Der Verein fair-fish, der sich seit acht Jahren intensiv für derartige Vorschriften eingesetzt hat, begrüsst den Beschluss des Bundesrats grundsätzlich. Er ortet aber etliche Lücken und Bedarf für Nachbesserungen.

Zwar war der Tierschutz bei Fischen schon bisher rechtlich verankert, da das Tierschutzgesetz für alle Wirbeltiere gilt. Es fehlten aber eindeutige Vorgaben, weshalb die für den Tierschutz zuständigen Vollzugsorgane bei Verstössen oft keine Handhabe hatten. Die neue Tierschutzverordnung schliesst hier eine Lücke, erfreulicherweise auch für Krebse, welche als Wirbellose bisher nicht einmal den indirekten Schutz durch das Gesetz genossen. Der Verein fair-fish erwartet nun, dass Verstösse künftig verfolgt werden.

Kompetenzgerangel im Vollzug

Leider lässt auch die neue Verordnung noch Lücken offen. Ein Problem liegt darin, dass der Bundesrat nicht den Mut hatte, die Kompetenzen eindeutig festzulegen. Klare Vorgaben der Tierschutzverordnung werden durch Ausnahmen durchlöchert, welche die Fischereiverordnung erlaubt. Das widerspricht jeder systematischen Logik und schafft Verwirrung um die Zuständigkeiten im Vollzug.

Niemand käme es in den Sinn, die Tierschutzvorschriften zur Nutztierhaltung mit Ausnahmen im Landwirtschaftsgesetz zu unterminieren. Umso merkwürdiger, dass der Bundesrat den Sonderwünschen einer kleinen Minderheit nachgibt, welche das Fangen von Fischen leichthin mit Sport oder Naturschutz gleichsetzt und von Tierschutz wenig wissen will. Das Gerangel zwischen dem für Tierschutz zuständigen Bundesamt für Veterinärwesen und dem für Fischerei zuständigen Bundesamt für Umwelt wird also weitergehen, mit nachteiligen Folgen für den Vollzug.

So soll es in «Ausnahmefällen» auch künftig erlaubt bleiben, Widerhaken und lebende Köderfische einzusetzen. In der Praxis führt dies zu einem erheblichen Aufwand, um zulässige von unzulässigen Ausnahmen zu unterscheiden; ein Aufwand, der sachlich durch nichts zu rechtfertigen ist, es sei denn durch die etwas grössere Anstrengung, die nötig ist, um einen Fisch mit schonenden Methoden zu fangen.

Erst ein halber Schritt

Auch in andern Fragen hält die neue Tierschutzverordnung nicht wirklich, was sie den Fischen verspricht. Der Lebendtransport von Fischen und Krebsen in Wasser bleibt generell erlaubt, also auch die sachlich heute nicht mehr haltbaren Importe lebender Fische und Krebse.

Ebenso erlaubt bleiben die Aquarien für Speisefische in der Gastronomie, ebenfalls ein Relikt aus der Epoche vor der Erfindung von Kühlgeräten. Auch das Plauschfischen aus Angelteichen soll weiterhin angeboten werden dürfen, nun immerhin mit der Auflage, dass die Kundschaft über die Bestimmungen informiert und beaufsichtigt werden muss. Wie sich das in der Praxis abspielen soll, bleibt kritisch zu beobachten.

Zu den zulässigen Betäubungsarten von Fischen zählt der Bundesrat auch den Genickbruch, entgegen aller Erkenntnisse, dass es sich hierbei um eine Massnahme handelt, die mit Sicherheit zu zusätzlichem Leiden, aber nicht zur Betäubung führt.

Fischzucht ohne Rücksicht auf die Tiere?

Besonders enttäuschend sind die absolut minimalistischen Vorgaben für Fischzuchten, die sich auf Wasserqualität und Besatzdichten beschränken. Damit bleiben auch künftig Anlagen erlaubt, die den Bedürfnissen und Verhaltensweisen der Fische und damit ethologischen Erkenntnissen widersprechen. Dies ist umso erstaunlicher, als die Tierschutzverordnung Fische in Zuchtanlagen ausdrücklich als Wildtiere betrachtet.

Vergeblich hatte der Verein fair-fish vorgeschlagen, für Fischzuchtanlagen eine ethologische Prüfung vorzuschreiben. Eine derartige Prüfung ist für Stallsysteme seit langem obligatorisch; sie hat entscheidend dazu beigetragen, nicht artgerechte Systeme wie beispielsweise die Käfighaltung von Hühnern aus der Schweizer Landschaft zu verbannen. Dessen ungeachtet soll es weiterhin erlaubt bleiben, Fische in engen, absolut eintönigen Betonbecken eingesperrt zu halten.

Nachbesserungen sind unerlässlich

Die neue Tierschutzverordnung schafft bei Fischen und Krebsen erstmals explizite Grundlagen für Nutzer, Schützer und Vollzugsorgane. Sie errichtet gleichzeitig ein gutes Gerüst für Bestimmungen zum schonenden Umgang mit Fischen und Krebsen, in welches künftige Verbesserungen eingebaut werden können. Beides begrüsst der Verein fair-fish ausdrücklich. Gleichzeitig hält er an jenen Forderungen und Vorschlägen fest, die noch nicht berücksichtigt worden sind. Er wird den Vollzug kritisch beobachten und auf Nachbesserungen der Verordnung beharren.

Verein fair-fish über sich selbst

Der 2000 gegründete Verein fair-fish will dem Tierschutz bei Fischen zum Durchbruch verhelfen, insbesondere bei Speisefischen. Er berücksichtigt dabei zugleich die Kriterien der Nachhaltigkeit und des fairen Handels. Er informiert die Öffentlichkeit und pflegt die Zusammenarbeit mit interessierten Fachkreisen, Vermarktern und Organisationen verwandter Zielrichtung. Er legt Richtlinien fest und vergibt ein Label. (Medienmitteilung Fair-

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