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2.7.2008: nachrichten
2.7.2008
Good news über Hygiene in der Gastronomie

Good News: Genussfertige Lebensmittel in Restaurants sind gesetzeskonform. Das Kantonslabor Basel beanstandete keine wegen Salmonellen, Campylobacter oder Listerien.




Das kantonale Labor Basel untersuchte 196 Proben vor allem in Restaurants und musste keine wegen pathogenen Keimen beanstanden.


Das Kantonslabor Basel testete 196 genussfertige Lebensmittel aus 19 Restaurationsbetrieben, einem Alters- und Pflegeheim sowie einer Metzgerei. Die mikrobiologische Untersuchung auf diverse Erreger für Lebensmittelinfektionen umfasste die Bestimmung der Anzahl an L. monocytogenes in 125 Proben sowie den qualitativen Nachweis von Salmonellen und Campylobacter in 81 Proben.

Erfreulicherweise lag in sämtlichen Proben der Gehalt an L. monocytogenes unter 10 KbE/g und erfreulicherweise konnten in keiner Probe die pathogenen Keime Salmonellen und Campylobacter nachgewiesen werden. Damit entsprachen sämtliche erhobenen und analysierten Proben bezüglich den untersuchten Parametern den gesetzlichen Bestimmungen.

Der mikrobiologische Status von genussfertigen Lebensmittlen aus Restaurationsbetrieben ist in bezug auf das Vorkommen der Lebensmittelvergifter L. monocytogenes, Salmonellen und Campylobacter als gut einzustufen, das gesundheitsgefährdende Potenzial als gering. Bei weiterhin konsequentem Einhalten der „Guten Herstellungspraxis“ (GHP) ist auch in Zukunft davon auszugehen, dass der Genuss dieser Speisen unbesorgt erfolgen kann.

Ausgangslage und Untersuchungsziele

Untersuchungen aus früheren Jahren aus dem In- und Ausland haben ergeben, dass sich bei Ausbrüchen von Lebensmittelvergiftungen als Ort der Einnahme der verdächtigen Speisen Restaurationsbetriebe wie Restaurants und Hotels als bedeutende Orte der Infizierung erweisen. Was die inkriminierten pathogenen Mikroorganismen betrifft, finden sich Salmonellen und Campylobacter am häufigsten unter den identifizierten Krankheitserregern.

Da systematische Untersuchungen hierzu noch nie durchgeführt wurden, sollte diese Kampagne einen aktuellen Überblick über das Vorkommen von Salmonellen, Campylobacter und Listeria (L.) monocytogenes in genussfertigen Speisen aus Restaurationsbetrieben liefern. Ferner sollte diese Kampagne eine Abschätzung des gesundheitsgefährdenden Potenzials solcher Lebensmittel ermöglichen.

Gesetzliche Grundlagen

Gemäss Lebensmittelgesetz (LMG) Art. 1 sind die Konsumenten vor Lebensmitteln zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können. Art. 10 LMG präzisiert, dass Lebensmittel Mikroorganismen nur soweit enthalten dürfen, als dadurch die Gesundheit nicht gefährdet werden kann. Abgestützt auf die Hygieneverordnung (HyV) Anhang 1 bzw. auf das LMG Art. 1 und Art. 10 sollten pathogene Keime in genussfertigen Lebensmitteln nicht nachweisbar sein. (Quelle KLBS)

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