Food aktuell
Varia
29.12.2010
«Tierschutz» fordert kleinere Schweinemästereien



Kommentar von Hansuli Huber, Geschäftsführer Fachbereich STS.



Der Bundesrat hält bei der laufenden Revision der Höchstbestandesverordnung (HBV) weiterhin an Ausnahmebewilligungen für industrielle Schweinemästereien fest. Diese dürfen dadurch bis zu 3'000 Schweine halten, doppelt soviel, wie die HBV maximal zulässt. Dies obwohl mit dem 2011 in Kraft tretenden Fütterungsverbot für Schlacht- und Metzgereinebenprodukte sowie Speisereste die Begründung für solche Ausnahmebewilligungen wegfällt.

Der Schweizer Tierschutz STS fordert deshalb, die Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen aufzuheben. Die bestehenden industriellen Schweinemästereien mit bis zu 3'000 Tieren sollen raschmöglichst ihre Bestände abbauen und auf tierfreundliche Haltungsformen umstellen.


Ab 1. Juli 2011 tritt ein Fütterungsverbot von Speiseresten und tierischen Nebenprodukten in Kraft. Grund dafür sind die bilateralen Abkommen mit der EU, die aus Angst vor Tierseuchen das rigorose Fütterungsverbot aufgestellt hatte. Bisher wurden diese «Abfälle» zu einer Suppe aufbereitet und vorwiegend an Schweine verfüttert. Mit dem Argument des „öffentlichen Interesses“ erhielten Schweinemäster, welche solche „Abfälle“ verfütterten, Ausnahmebewilligungen im Rahmen der Höchstbestandesverordnung (HBV). Sie mussten sich nicht an die Tier-Obergrenzen halten, die für bäuerliche Betriebe gelten und durften bis zu 3’000 Schweine mästen.

In drangvoller Enge eingesperrt – für drei Schweine beträgt der Lebensraum in solchen Anlagen gerade mal 2 qm –, über ihren eigenen Fäkalien auf Spaltenböden stehend, fungieren die Schweine in diesen Massentierhaltungen quasi als lebendige «Abfallverwerter» unserer Wohlstandsgesellschaft. Abgesehen von der tierquälerischen Tierhaltung, belasten solche Grossmästereien in erheblichem Masse die Umwelt, indem lokal extrem viel Schweinegülle anfällt, die entsorgt werden muss.

Zwar bedauert der Schweizer Tierschutz STS aus ethischer Sicht, dass nun Zehntausende von Tonnen hochwertiger Futtermittelkomponenten dem Nahrungsmittelkreislauf entzogen werden. Doch für das Wehklagen von Suisseporcs, Grossmästereien seien deshalb in ihrem Überleben bedroht, hat der STS keinerlei Verständnis. Dies umso mehr, als dadurch vermehrt Futtermittel aus dem Ausland importiert werden.



Verarbeitung der Speisereste (Bild: Suisseporcs)


Hauptsächlich handelt es sich dabei um Mais und Soja – Nahrungsmittel, die zumeist in Drittwelt- oder Schwellenländern von Agrokonzernen produziert und gegen Devisen exportiert werden und eigentlich zur Ernährung der einheimischen Bevölkerung dienen sollten. Doch für die ärmeren Schichten werden diese Grundnahrungsmittel durch die Preisexplosion auf dem Weltmarkt fast unerschwinglich.

Überflüssige Ausnahmebewilligungen

Mit dem Wegfall der Schweinesuppe gibt es aus Sicht des STS erst recht keinen Grund mehr für Ausnahmebewilligungen. Der STS fordert daher vom Bundesamt für Landwirtschaft, die Höchstbestandesverordnung entsprechend anzupassen und die Möglichkeit, Ausnahmebewilligungen zu erteilen, aufzuheben. Ferner sollen die bestehenden Betriebe mit Ausnahmebewilligungen raschmöglichst ihren Tierbestand anpassen und auf tierfreundliche Haltungsformen mit eingestreuter Liegefläche und Auslauf ins Freie umstellen.

Die Schweiz braucht keine Grossmästereien und Massenproduktion nach dem Vorbild der EU. Unsere Landwirtschaft kann sich nur behaupten, wenn sie auf Qualität setzt. Sie soll sich auf eine bäuerlich geprägte Tierhaltung konzentrieren, die dem Tierwohl einen hohen Stellenwert einräumt. Und sie soll inländische Futtermittel bevorzugen, statt Tiere zunehmend mit Import-Kraftfutter aus ökologisch und sozial fragwürdigen Herkünften zu füttern.

Weiterlesen: Speisereste-Verfütterung beibehalten?

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