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14.2.2011 Kantonslabor Basel: Rückblick auf 2010
Chemische Lebensmitteluntersuchung Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Untersuchung der Zusammensetzung, der Nachweis von allergenen Substanzen, von gentechnisch veränderten Organismen und von Antiobiotikaresistenzen sowie die Rückstandsanalytik von radioaktiven Stoffen und Pflanzenbehandlungsmitteln. Das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen als Lebensmittel ist weltweit bewilligungspflichtig. Neben der Bewilligungspflicht besteht für bewilligte GVO in der Schweiz wie in der benachbarten EU eine Deklarationspflicht. Über dem Deklarationsschwellenwert von 0.9% bezogen auf die Zutat, muss die Verwendung von GVO auf Lebensmitteln deklariert werden. Im Berichtsjahr wurden 106 Proben auf GVO untersucht. Gemäss Deklaration sollte keine einzige Probe eine gentechnisch veränderte Zutat enthalten. Nachdem im letzten Jahr kanadische Leinsamen, der mit gentechnisch verändertem FP967-Leinsamen verunreinigte war, gefunden wurde, zeigte die Nachkontrolle im Rahmen einer Zollkampagne, dass Lebensmittelhandel- und industrie nach Bekanntwerden des Problems mit der GVO-Leinsaat schnell und erfolgreich reagiert haben. Es konnten nämlich nicht einmal mehr geringste Spuren FP967-Leinsamen nachgewiesen werden. In 74 untersuchten Sojaproben oder sojahaltigen Proben konnten nur in 17 Proben geringe Anteile an GVO festgestellt werden. Gehalte über 0.1% wurde nur in zwei Proben festgestellt. In keinem Fall wurde eine in der Schweiz nicht zugelassene Sorte gefunden. Dies ist eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum letzten Jahr, wo vier von 77 Proben wegen nicht deklarierten GVO-Anteilen von bis über zehn Prozent enthielten. Die damals betroffenen Produkte waren nicht mehr auf dem Makrt, was in diesem Fall die Wirksamkeit der Lebensmittelkontrolle unterstreicht. Auf der Verpackung eines Lebensmittels werden in der vorgeschriebenen Zutatenliste alle erhaltenen Zutaten und Zusatzstoffe aufgelistet. Oft wird zudem mit einer Nährwertdeklaration auf den Gehalt an Proteinen, Kohlenhydraten, Fetten und weiteren Stoffen hingewiesen. Die Nährwertangaben auf der Verpackung sowie die Zulässigkeit und Höchstmengen der enthaltenen Zusatzstoffe werden im Rahmen von Marktkontrollen überprüft. In diesem Jahr wurden Nährwertangaben auf Apérogebäck, Aufschnitt, Lactosefreie Lebensmittel, Lebensmittel für eine gewichtskontrollierende Ernährung und Fertigsalate unter die Lupe genommen. Erfreulicherweise wurden nur wenige Mängel festgestellt. Für Lebensmittelallergiker ist bis heute das strikte Vermeiden von Lebensmitteln, die Allergene enthalten, das einzige Mittel, eine allergische Reaktion zu verhindern. Nicht-deklarierte oder „versteckte“ Allergene stellen in diesem Sinn ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Allergiker/innen dar. Art. 8 der Kennzeichnungsverordnung schreibt die Deklaration der bekannten Lebensmittelallergene wie z.B. Erdnuss, Haselnuss, Milch, Eier oder Lupinen vor, auch wenn sie unbeabsichtigt in ein Lebensmittel gelangen. Im Offenverkauf muss entsprechend mündlich Auskunft gegeben werden können. Im Berichtsjahr wurden diverse Lebensmittel bezüglich 15 verschiedenen Allergenen untersucht. Dabei wurden häufig Allergene nachgewiesen (z.B. in 12 von 36 Fleischerzeugnissen, in 5 Gewürzmischungen, in 10 von 25 Pralinen und in 6 von 20 Proben Herbstmessegebäck). Da häufig unklar ist, ob es sich um eine nicht deklarierte Zutat oder um eine Verureinigung handelt, wurde nur in 3 Fällen eine Beanstandung ausgesprochen. In den restlichen Fällen informieren wir die Produzenten von den positiven Befunden. Dies führt erfahrungsgemäss zu firmeninternen Abklärungen und Verbesserungen der Produktionsabläufe. Auch in diesem Jahr zeigte sich, dass beim Offenverkauf das Verkaufspersonal häufig ungenügend geschult, respektive informiert ist, um bezüglich Lebensmittelallergenen fachkundig Auskunft geben zu können. In den meisten Lebensmitteln, wie z.B. Obst, Gemüse oder Getreide, sind die langlebigen Radionuklide Cäsium-137 (137Cs) und Strontium-90 (90Sr) des Tschernobyl-Fallouts von 1986 heute immer noch nachweisbar. Aufgrund der Halbwertszeiten von etwa 30 Jahren ist es nicht verwunderlich, dass auch heute noch Radioaktivität aus Tschernobyl in unserer Umwelt messbar ist. Die daraus resultierende radioaktive Belastung von Nahrungsmitteln hängt einerseits von der Art des Lebensmittels und andererseits von der Herkunft bzw. der regionalen Bodenbelastung ab. Von 153 untersuchten Lebensmitteln erfüllten alle den Toleranzwert für Strontiumisotope. Beim 137Cäsium (Cäsium-137) waren eine Probe Wildschweinefleisch aus Oesterreich mit 90 Bq/kg 137Cs belastet und zwei türkische Tees mussten wegen Toleranzwertüberschreitungen beanstandet werden. Aufgrund ihres Gefährdungspotentials sind für uns auch die natürlichen Alphastrahler Uran, Thorium, Polonium und Radium von Interesse. Einzelne Organismen vermögen Radionuklide aus der Umwelt in ihrem Organismus anzureichern. Bekannt dafür sind Wildpilze und Wildbeeren. Aber auch Tiere, wie Fische oder Wildschweine, können Radionuklide akkumulieren. In Sardinen und Sardellen italienischer Herkunft waren mehrere Proben mit 210Po (Polonium-210) mit einem Höchstwert von beachtlichen 59 Bq/kg 210Po belastet. In 27 Proben Stein- und Speisesalz wurden hingegen nur geringe Mengen an natürlichen Radionukliden nachgewiesen. In der Human- wie auch der Tiermedizin, in der Landwirtschaft und bei Aquakulturen wurden in den letzten 50 Jahren zunehmend Antibiotika angewendet, was zu einer dramatischen Verbreitung von Resistenzen bzw. Resistenzgenen in Bakterien geführt hat. Steigend ist speziell die Zahl derjenigen Bakterien, die gleichzeitig gegen mehrere Antibiotika unempfindlich und somit multiresistent sind. Bekannte Vertreter sind multiresistente S. aureus (MRSA) oder die kürzlich bekannt gewordenen NDM-1 Enterobakterien, die praktisch gegen alle bekannten Antibiotika resistent sind. Resistente und empfindliche Bakterien werden vom Menschen auf verschiedene Weise aufgenommen, u.a. gelangen sie über die Nahrungsaufnahme in den Gastrointestinaltrakt. In Lebensmitteln wie Joghurt, Käse und gewissen Wurstwaren werden Bakterien im Herstellungsprozess absichtlich zugesetzt. Bei den meisten Lebensmitteln, die Bakterien enthalten, handelt es sich jedoch um eine Kontamination. Studien haben gezeigt, dass die Exposition von Bakterien der menschlichen Flora gegenüber antibiotikaresistenten Bakterien zur Aufnahme von Antibiotikaresistenzgenen führen kann. Somit müssen antibiotikaresistente Bakterien enthaltende Lebensmittel als weiteres Reservoir von Resistenzgenen angesehen werden. In diesem Jahr wurde das Auftreten von Antibiotikaresistenzen in Lebensmittel-assoziierten Staphylokokken untersucht. 63 Staphylokokken-Isolate aus Lebensmitteln, die bei Betriebeshygienekontrollen erhoben wurden, wurden auf die Anwesenheit von Antibiotikaresistenzen getestet. In 18 Isolaten wurden Antibiotikaresistenzen gefunden. In zwei Fällen handelt es sich um Multiresistenzen. Im Rahmen einer Masterarbeit wurden 31 Weichkäseproben auf die Anwesenheit von Staphylokokken mit Antibiotikaresistenzen untersucht. In 12 Käseproben wurden Antibiotika-resistente Staphylokokken nachgewiesen. In einem Fall wurde ein multiresistenter Keim gefunden. Mikrobiologie Im Jahr 2010 wurden 1751 (2009: 1958) Proben mikrobiologisch untersucht. Diese Untersuchungen teilen sich auf in 1023 Lebensmittel-, 541 Wasserproben und 187 diverse Proben. Einen Schwerpunkt der Kontrolle bildete wiederum die Untersuchung von vorgekochten Speisen in Restaurants. 877 Proben wurden total analysiert, davon wurden 249, beziehungsweise 28%, beanstandet: Von 176 Teigwarenproben überschritten 55 resp. 31% den Toleranzwert bei einem oder mehreren Parametern. 30 resp. 34% von total 87 Reisproben waren zu beanstanden. Bei den Gemüseproben war die Beanstandungsquote mit 28%, bzw. 59 zu beanstanden Proben von total 213, am niedrigsten. Auch wenn Toleranzwertüberschreitungen nicht zwingend eine akute Gesundheitsgefährdung bedeuten, zeigen sie ein ungenügendes Hygieneverhalten auf. Sie weisen oft darauf hin, dass die Prozess- und Personalhygiene beim Vorkochen, Portionieren und Lagern ungenügend ist. Kaltspeisen, wie Salate etc., Süssgerichte (Desserts und Patisseriewaren), Fleisch- und Fischerzeugnisse, sowie Suppen und Saucen waren weitere Lebensmittelarten, von denen in Restaurants Proben genommen wurden. Insgesamt wurden von diesen Lebensmitteln 401 Proben erhoben. 103 bzw. 26% mussten wegen Toleranzwertüberschreitungen beanstandet werden. Die höchsten Beanstandungsquoten zeigten Fisch- und Fleischerzeugnisse mit 37%, sowie Suppen und Saucen mit 22%, gefolgt von Kaltspeisen mit 15% und Süssspeisen mit 11%. Im Berichtsjahr musste somit bei vorgekochten Speisen ein Viertel der untersuchten Proben bezüglich hygiene-relevanter Parameter beanstandet werden. Unsere Bemühungen, die Anforderungen des Schweizerischen Lebensmittelrechts bezüglich Hygiene in allen Betrieben durchzusetzen, werden durch viele personelle Wechsel bei den betroffenen Betrieben sowie dem verstärkten Preis- und Konkurrenzdruck im Gastgewerbe immer wieder erschwert. Es wird interessant sein zu beobachten, ob die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips zu einer merklichen Verbesserung der Situation führen wird. Der mikrobiologische Status von vorgekochten und andern Lebensmitteln in den Restaurationsbetrieben muss weiterhin überprüft werden. Getrocknete Säuglingsanfangsnahrung, Pouletfleisch und Pouletfleischzubereitungen, sowie Hackfleisch bildeten die Themen weiterer Kampagnen. 40 Proben von getrockneter Säuglingsanfangsnahrung aus verschiedenen Lebensmittelläden wurden zur Untersuchung auf Cronobacter sakazakii erhoben. Dieser Keim kann bei Neugeborenen schwere Erkrankungen hervorrufen, die auch zum Tod führen können. Sämtliche erhobenen und analysierten Proben entsprachen den gesetzlichen Bestimmungen. An der vom BAG geleiteten und in 15 Kantonen durchgeführten Kampagne von rohem Pouletfleisch und Pouletfleischzubereitungen hat sich auch das Kantonale Labor Basel-Stadt beteiligt. Es ging darum, während des Jahres die aktuelle Belastung von rohem Pouletfleisch und Pouletfleischzubereitung mit Campylobacter zu ermitteln. Von 75 in Basel-Stadt erhobenen Proben waren 31 (41%) mit Campylobacter kontaminiert. Die Hackfleischkampagne wurde zusammen mit den Kantonen AG, BL, BE und SO durchgeführt. Von den im Zeitraum Januar bis Dezember 2010 in Basel-Stadt erhobenen 70 Proben musste bei 7 (10%) wegen Richtwertüberschreitung von Verderbniskeimen die Gute-Herstellungs-Praxis beanstandet werden. Bei keiner Probe wurden hingegen pathogene Keime, wie Salmonellen oder Campylobacter, festgestellt. §x Lebensmittelinspektorat Dieses Jahr wurden insgesamt 2067 Berichte (2009: 1971) verfasst. 1239 (1090) Inspektionen und Betriebshygienekontrollen wurden durchgeführt. In 165 Fällen mussten erhebliche Mängel beanstandet werden. Da die Auswahl der zu inspizierenden Betriebe jedoch nicht zufällig erfolgt, sondern sich nach deren Risikoklasse richtet, kann diese Quote nicht auf alle Lebensmittelbetriebe hochgerechnet werden. Die Beanstandungsquote für erhebliche Mängel, das heisst Gefahrenbewertung 3 (mangelhaft) und 4 (schlecht), senkte sich von 18% im Vorjahr auf 15% in diesem Jahr. 85% (82%) der kontrollierten Betriebe befanden sich in einem genügenden bis guten Zustand, sodass die Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist. Die Lebensmittelbetriebe werden unter anderem durch Betriebshygienekontrollen (BHK) auf die Einhaltung des Lebensmittelrechts überprüft. Dabei findet eine eingehende Gesamtinspektion mit Erhebung von Lebensmittelproben statt. Labor- und Inspektionsergebnisse führen zu Massnahmen, die dem kontrollierten Betrieb verfügt werden. Dieses Jahr fanden 60 BHK’s und 26 Nachkontrollen statt. In 79 Betrieben mussten Mängel beanstandet werden, was einer Quote von 92% entspricht. Dazu kommt, dass von den 787 anlässlich der BHK erhobenen Proben 214 bzw. 27% zu beanstanden waren. BHK’s werden gezielt auch bei Betrieben vorgenommen, welche anlässlich eines Screenings hygienische Mängel aufgewiesen haben. Dabei wird anhand einer kurzen Teilinspektion und Probenerhebung die Dringlichkeit einer BHK beurteilt. 112 Proben wurden in 10 Screenings erhoben. Davon führten 35 zu Beanstandungen. Pilzkontrolle Insgesamt wurden dieses Jahr 580 (2009, 152) Kontrollen durchgeführt. Auf Grund der Mischung aus Regenfällen und warmem Wetter fiel die Pilzsaison 2010 im Vergleich zum letzten Jahr hervorragend aus. Viele Pilzarten, die man jahrelang nicht mehr zu Gesicht bekam, wurden bei den Pilzkontrollen wieder entdeckt. Dass dabei auch giftige Pilze aus Versehen in den Körben landeten, war bei dem Überfluss an Pilzen die grosse Gefahr und erforderte höchste Aufmerksamkeit unserer Pilzkontrolleure. (Text: Auszug aus der Zusammenfassung des KLBS-Jahresberichtes 2010) Weiterlesen: Kantonslabor: Basel Rückblick auf 2009 | ||||