Food aktuell
Varia
11.5.2011
Klonfleisch – Theorie und Realität



Zwischen Ablehnung aus ethischen Gründen, Unbedenklichkeit des Konsums und Unmöglichkeit des Nachweises. Referat von Rolf Büttiker, Ständerat und SFF-Präsident an der Jahresmedienkonferenz der Schweizer Fleischwirtschaft in Zürich, 28. April 2011


Aufgrund des hohen Aufwandes und der begrenzten Erfolgsquoten werden international nur wenige, sehr wertvolle Zuchttiere geklont, d.h. „kopiert“; in der Schweiz gibt es bislang keine geklonten Nutztiere. Es ist auch kein zuverlässiger analytischer Nachweis verfügbar, anhand dessen Klonfleisch einwandfrei nachgewiesen bzw. ausgeschlossen werden kann. Aus Sicht der Lebensmittelsicherheit bestehen ferner keine Bedenken für den Konsum von Klonfleisch. Gleichwohl lehnt der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) Klonfleisch aus ethisch-moralischen Gründen in aller Deutlichkeit ab. Eine allfällige Deklaration von Klonfleisch würde er hingegen als unverhältnismässig, ja sogar als irreführend betrachten.

Nachdem das Thema Klonfleisch im vergangenen August durch einzelne Medien „geisterte“, stellte sich auch für den SFF anfänglich die Frage, wie mit der Thematik künftig umzugehen sei. Es zeigte sich für den SFF sehr schnell, dass der potenzielle Konsum des Fleisches von Tieren, die mittels aufwändigem Klonen bislang vor allem für Zuchtzwecke „kopiert“ werden, aus ethisch-moralischen Gründen klar abzulehnen ist.

Gleichwohl herrscht derzeit in der Praxis eine grosse Unsicherheit im potenziellen Umgang mit Klonfleisch. Dies deshalb, weil sich das Klonen analytisch nicht ohne weiteres, sondern nur im direkten Vergleich mit den jeweiligen „Kopien“ nachweisen bzw. ausschliessen lässt. Von diesen muss jedoch entsprechendes Probenmaterial verfügbar sein, was angesichts der globalen Handelsflüsse und der international oft lückenhaften Rückverfolgbarkeit realistischerweise nicht immer der Fall sein dürfte.

Aufgrund der aufgezeigten Unsicherheiten wurde durch den SFF-Präsidenten, Ständerat Rolf Büttiker, Ende September 2010 die Interpellation „Klonfleisch in der Schweiz?“ eingereicht, in welcher er sich beim Bund nach dem aktuellen Stand der Kenntnisse sowie dessen zukünftigen Strategie betreffend Klonfleisch erkundigte.

In seiner Antwort vom 24. November 2010 hat der Bundesrat auf der Basis von Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) aus den Jahren 2008, 2009 und 2010 festgehalten, dass sich das Fleisch von geklonten Tieren von demjenigen von konventionell gezüchteten nicht unterscheidet. Ein allfälliges Verbot von Klonfleisch wäre aus Gründen der Lebensmittelsicherheit somit nicht zu rechtfertigen.

Auch werden in der Bundesrats-Antwort die bereits genannten Schwierigkeiten beim Nachweis von geklonten Tieren bzw. deren Nachkommen hervorgehoben. Er betont zudem, dass es bislang in der Schweiz keine geklonten Nutztiere gibt und international aufgrund des hohen Aufwandes und der begrenzten Erfolgsquoten nur wenige wertvolle Tiere zu Zuchtzwecken, nicht aber für die eigentliche Lebensmittelproduktion geklont würden.

Da die Nachkommen geklonter Tiere in der Regel mittels natürlicher Fortpflanzung gezeugt werden, gelten diese selber nicht mehr als Klone. Daher fällt unter den Begriff Klonfleisch nach Auffassung des Bundesrates nur das Fleisch von geklonten Tieren, nicht aber von deren Nachkommen.



Schaf Dolly, das erste geklonte Säugetier


Der Bundesrat hat in seiner Antwort auch festgehalten, dass er die Entwicklungen in der EU im Auge behalten will, wo ein Verbot von geklonten Tieren und deren Nachkommen zur Lebensmittelproduktion während der letzten drei Jahre sehr intensiv diskutiert wurde. Die Verhandlungen in der EU sind nun vor gut einem Monat gescheitert, da das Europäische Parlament nicht von seinem Vorschlag abrücken wollte, wonach das Fleisch von geklonten Tieren wie auch von deren Nachkommen ungeachtet der technischen Machbarkeit zu kennzeichnen wäre.

Der Europarat suchte seinerseits nach einer praxistauglichen Lösung, um keine Handelskonflikte heraufzubeschwören. Bedingt durch das erfolgte Scheitern der Verhandlungen wird in der EU der Status quo nun beibehalten, indem das eigentliche Klonen von Tieren weiterhin nicht verboten ist, Lebensmittel von geklonten Tieren aber nur mit vorheriger Genehmigung der EU vermarktet werden dürfen.

Aufgrund der Tatsachen, dass wegen des hohen Aufwandes nur wenige Tiere geklont werden, kein zuverlässiger analytischer Nachweis möglich ist und aus Sicht der Lebensmittelsicherheit keine Bedenken für den Konsum von Klonfleisch bestehen, würde der SFF eine allfällige Klonfleisch-Deklaration als unverhältnismässig, z.T. sogar als irreführend erachten. Er lehnt vielmehr den Konsum von Klonfleisch aus ethisch-moralischen Gründen klar ab und fordert die in der Tierzucht beteiligten Institutionen und Personen auf, im Sinne einer vertrauensbildenden Massnahme ab sofort auf den Einsatz von Vermehrungsmaterial (Samen, Embryos) von geklonten Tieren zu verzichten. (Text: Rolf Büttiker, Ständerat und SFF-Präsident).

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