Food aktuell
Varia
26.7.2011
Regeln für Nährwert-Deklaration werden strenger



In der EU muss neu der Gehalt an Energie, Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Salz, Eiweiss und Kohlenhydraten pro 100 g angegeben werden. Nicht vorgeschrieben wird dagegen die befürchtete Ampelkennzeichnung, d.h. rote, gelbe und grüne Punkte, die zeigen, ob ein Lebensmittel einen hohen, mittleren oder tiefen Anteil an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz enthält.


Ende Mai hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Lebensmittelgesetz (LMG) verabschiedet, welches nun den eidgenössischen Räten vorgelegt wird. Dabei ist im Zweckartikel zwar die sachkundige Wahl für die Konsumenten festgelegt; deren konkrete Auswirkungen sind z.B. in Bezug auf die Deklaration noch nicht abschätzbar. Dies deckt sich mit weiteren Bestimmungen im neuen LMG, deren Ausführung einfach auf die Verordnungsstufe delegiert wird.

Vor einigen Tagen hat das EU-Parlament strengere Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln beschlossen. Mit Übergangsfristen von 3 bis 5 Jahren muss auf den Packungen neu der Gehalt an Energie, Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Salz, Eiweiss und Kohlenhydraten pro 100 g verbindlich und gut lesbar angegeben werden.

Zusätzlich sind in der Zutatenliste die Allergene zur besseren Erkennung fett zu drucken. Ausnahmen sind beim Direktverkauf an den Endkonsumenten vorgesehen; noch offen scheint, inwieweit die Nährwertdeklaration für das Handwerk obligatorisch wird.

Nicht vorgeschrieben wird dagegen die befürchtete Ampelkennzeichnung. Als Reaktion auf den EU-Entscheid liess das BAG verlauten, dass «gleichzeitig wie in der EU» die Nährwertkennzeichnung zur Unterstützung der Konsumenten bei der Auswahl gesunder Lebensmittel auch bei uns obligatorisch werden soll.

Die genannten Fakten lassen einiges an zusätzlichem administrativen Aufwand befürchten, welcher im vorauseilenden Gehorsam zur EU nun ebenfalls bei uns anfallen soll! Auch bleibt unklar, wie bei der Nährwertdeklaration mit den natürlichen Gehaltsschwankungen (z.B. Rohessspeck) umzugehen ist. In der Praxis drängt sich zunehmend die Frage auf, ob die immer grösser werdenden Etiketten mit all den Informationen nur auf Engros-Packungen anzubringen seien, reicht doch der Platz auf den Detailpackungen für Plakate nicht aus.

Zu einem zusätzlichen Aufblähen der Administration und weiteren Behinderungen durch gewisse Konsumentenkreise können und wollen wir keine Hand mehr bieten! Vielmehr sind pragmatische Lösungen gefragt, die den unternehmerischen Spielraum der einzelnen Fleischfachbetriebe nicht weiter abwürgen!



Text: Dr. Ruedi Hadorn, Direktor des SFF. Aus Fleisch+Feinkost vom 20.7.2011


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