Food aktuell
Varia
8.8.2011
Deutsches Info- und Prangerportal startet

Kürzlich ist das Konsumentenportal www.lebensmittelklarheit.de gestartet, das Informationen rund um Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln bietet sowie Meinungen und Positionen der Verbraucherzentrale.


Es will Konsumenten, die sich durch Aufmachung von Produkten oder Werbung dafür getäuscht fühlen, allgemeine Informationen zur Kennzeichnung zu geben, Fragen zu konkreten Produkten zu beantworten und Raum für Diskussionen zu bieten. Hervorgerufen wird der Unmut der Verbraucher vor allem durch bildliche Darstellungen oder Aussagen auf der Lebensmittelverpackung, die etwas suggerieren, was häufig nicht der tatsächlichen Beschaffenheit des Produkts entspricht.

Vor diesem Hintergrund haben die Verbraucherzentralen das Konzept für ein neues Internetportal entwickelt. Die Umsetzung des Projekts erfolgt durch den Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentrale Hessen. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Initiative "Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln" finanziell gefördert. Das Projekt wurde vom deutschen Bundesministerium für Ernährung BMELV am 15.07.2010 bewilligt.

Verbraucher aktiv beteiligen

Das Internetportal soll Verbrauchern ermöglichen, sich aktiv in den Diskussionsprozess über die unklare Kennzeichnung von Lebensmitteln oder über irreführende Produktaufmachungen einzubringen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen wollen die Verbraucher aus der passiven, beobachtenden Rolle herausholen. Die Betroffenen sollen zu Wort kommen und sich aktiv durch Einsenden von konkreten Produktbeispielen einbringen. Die Produktmeldungen spiegeln zudem die Meinungen der Verbraucher an die Hersteller zurück. Der Unternehmer erfährt so, welche Schwierigkeiten der Verbraucher am Einkaufsort wirklich hat, wo die (Verständlichkeits-) Probleme liegen und wie er die Akzeptanz seines Produktes verbessern kann.

Anbieter kommen zu Wort

Im Internetportal werden Hersteller ebenfalls zu Wort kommen. In ihrem Kommentar sollen Unternehmen ihre Position zu den fraglichen Produktkennzeichnungen darstellen und erläutern, warum sie die vom Verbraucher gemeldete Aufmachung ihres Produktes gerade so gewählt haben. Dies bietet Herstellern die Möglichkeit, dem Verbraucher direkt zu vermitteln, was die Aufmachung ihrer Produkte aussagen soll.

Die Darstellung von konkreten Problemen, die Verbraucher mit der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln haben, erschliesst weitere Handlungsoptionen. Es wird erfasst, wo Handlungs- und Verbesserungsbedarf im derzeit geltenden Rechtsrahmen oder bei den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs besteht. Dies erfolgt durch eine begleitende Verbraucherforschung.


Mit Hilfe von Fokusgruppen und Verbraucherbefragungen soll erfasst werden, welche Erwartungen die Kennzeichnungen der Lebensmittel und bestimmte Produktaufmachungen beim Verbraucher hervorrufen und ob die geäusserten Erwartungen repräsentativ sind. Die Ergebnisse der Verbraucherforschung liefern damit wesentliche Entscheidungsgrundlagen zur Verbesserung der Lebensmittelkennzeichnung.

Die Redaktion des Portals erhielt 2500 Nachrichten in den ersten Tagen nach dem Start und schreibt: Wie viele der Produktmeldungen am Ende geeignet sind, um im Portal veröffentlicht zu werden, können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Wir werden die Produktmeldungen schnellstmöglich sichten, bearbeiten und den Unternehmen zur Kommentierung weiterleiten. Die vier Mitarbeiter der Zentralredaktion in Hessen kooperieren eng mit den Expertinnen und Experten der Verbraucherzentralen bundesweit. Auf diese Weise hoffen wir, den Engpass aufgrund des massiven Ansturms möglichst rasch auflösen zu können.

"Produkte" Getäuscht? - Geändert - Erlaubt!

Die Darstellung des Bereichs "Produkte" unterscheidet drei Kategorien von Verbraucherbeschwerden: Getäuscht? - Geändert - Erlaubt! Im Bereich „Getäuscht?" finden Sie Verbraucherbeschwerden zur Aufmachung und Kennzeichnung von Produkten oder der Werbung dafür, bei denen die Internetredaktion ein nachvollziehbares Täuschungspotenzial sieht. In diesem Bereich werden konkrete Produkte und Anbieter genannt.

Im Bereich „Geändert" landen die Verbraucherbeschwerden aus dem Bereich „Getäuscht?", bei denen Lebensmittelanbieter die Kennzeichnung oder Aufmachung oder die Werbung für das Produkt geändert haben. Hier können Sie „vorher" und „nachher" vergleichen. Manchmal dauert es einige Zeit, bis Sie die veränderten Produkte im Handel finden, da die vorhandene Ware erst abverkauft wird. In einigen Fällen werden Produkte auch aus dem Sortiment genommen.

Im Bereich „Erlaubt!" finden Sie ebenfalls Produkte, durch die sich Verbraucher getäuscht fühlen. Hier bezieht sich die Beschwerde aber auf Bereiche der Kennzeichnung oder Aufmachung einer Verpackung, die rechtlich geregelt oder in Leitsätzen festgelegt sind.

Wenn das bemängelte Lebensmittel alle Vorschriften erfüllt und korrekt gekennzeichnet ist, erfolgt die Darstellung ohne Benennung konkreter Produkte oder einzelner Anbieter. Mit diesen Beschwerden liefern Sie uns aber einen Hinweis darauf, dass die derzeit geltenden Rechtsvorschriften oder Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs aus Verbrauchersicht möglicherweise nicht optimal sind und verändert werden sollten.

Einige Beispiele von Konsumenten-Inputs mit den Stellungsnahmen:

Kategorie Getäuscht: Dany Sahne Dunkle Schokolade:

Verbraucherbeschwerde:
Dick und fett wird mit "dunkler Schokolade" geworben. Und auch besonders in einem hervorgehobenen Rahmen auf "70 % Kakao in der Schokolade" hingewiesen. Wenn man genauer hinschaut, sind ganze 2,3 % Schokolade drin und dann noch "mit Emulgator Sojalecithin". Rechnet man die Menge auf 70 % "Schokolade" runter, sind es nur 1,6 % von "Schokolade ???" oder wer weiss was ....;-))) Herr F. aus Mülheim an der Ruhr vom 24.05.2011

Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Die Produktbezeichnung, -gestaltung und das Label „enthält Schokolade mit 70 % Kakao“ können bei einigen Kunden Erwartungen an den Schokoladenanteil wecken, die das Produkt nicht erfüllt.

Stellungnahme der Danone GmbH, München:
Wir halten den Vorwurf, dass wir bei Dany Sahne Dunkle Schokolade einen zu hohen Schokoladengehalt suggerieren, nicht für berechtigt. Dany Sahne dunkle Schokolade enthält 2,3 % Schokolade sowie zusätzlich 1,7 % Kakao. Das ist mehr als die dreifache Menge Kakao wie ein normaler Schokoladenpudding. Dieser muss nach den Leitsätzen für Puddinge 1 % Kakao enthalten


Kategorie Getäuscht: Ofterdinger Metzger Feiner Fleischsalat mit Kräuter-Kombucha-Extrakt

Verbraucherbeschwerde:
Ich habe gestern (02.03.2011) beim Aldi in Hopsten einen Fleischsalat von der Firma Ofterdinger gekauft. In der Zutatenliste steht "Kräuter Kombuchaextrakt". Auf dem Deckel steht, dass keine konservierenden Zusatzstoffe drin sind. Ich weiss, dass Fleisch beim Kochen grau wird und ich weiss, dass Fleischwurst beim Kochen nicht grau wird, weil sie gepökelt wird. Mein Fleischer hat mir gesagt, dass liegt an dem Konservierungsstoff Nitrit. Ich glaube jetzt, dass dieser Kräuter Kombuchaextrakt irgendwas mit der Konservierung des Produktes zu tun hat. Was hätte das denn sonst in einer Wurst zu suchen??? Die Wurst im Salat ist nun mal nicht grau, sondern rot. Sollte das so sein, wäre es eine Frechheit zu sagen, dass keine Konservierungsstoffe drin sind.

Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Verbraucher erwarten unserer Ansicht nach bei Werbung mit dem Verzicht auf konservierende Zusatzstoffe und Farbstoffe zu Recht ein Lebensmittel, das auch über andere Zutaten keine Stoffe mit konservierenden oder färbenden Eigenschaften enthält.

Stellungnahme der Voss Feinkost- und Lebensmittel GmbH, Dissen:
Unser Lieferant setzt aus Geschmacksgründen Kombuchaextrakt in der Fleischwurst des Ofterdinger Feinen Fleischsalats ein. Zutreffend ist, dass das von Natur aus nitrathaltiges Kombucha als Nebeneffekt einen geringen Rötungseffekt auf die Fleischwurst ausübt. Die Deklaration „ohne Zusatz von Konservierungsstoffen” ist zutreffend, da dem Produkt keinerlei Konservierungsstoffe zugesetzt sind. Irreführend und daher verboten, wäre nur die Auslobung “ohne Konservierungsstoffe”.


Kategorie Getäuscht: Knorr Bouillon pur

Verbraucherbeschwerde:
„Der Hersteller gibt auf der Packung und der Internetseite an, dass Produkt sei "OHNE geschmacksverstärkende Zusatzstoffe". Dies suggeriert mir, dass das Produkt nicht nur kein Glutamat, sondern auch keine vergleichbaren geschmacksverstärkenden Zutaten wie z.B. Hefeextrakt enthält. Auf der Zutatenliste taucht aber Hefeextrakt auf!“

Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Auf der Vorderseite des Produktes steht der Hinweis „Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe“. Geschmacksverstärkende Zusatzstoffe wie Glutamat oder Inosinat sind somit nicht erlaubt und sind laut Zutatenliste dem Produkt auch nicht zugegeben. Trotzdem enthält das Produkt über die Zutat Hefeextrakt Glutamat.

Stellungnahme des Herstellers Unilever Deutschland, Hamburg:
Hefeextrakt ist ein klassisches Lebensmittel. Es enthält wie alle eiweisshaltigen Lebensmittel natürlicherweise Glutaminsäure. Diese findet sich bspw. in vielen Fleischsorten, Kartoffeln, Tomaten, Eiern und Parmesankäse. Hefeextrakt weist einen deftigen, würzigen Eigengeschmack auf und wird deshalb auch in der Lebensmittelindustrie verwendet.


Kategorie Geändert: Farmer Cashews pikant gewürzt

Verbraucherbeschwerde:
Bei dem Produkt "Cashews - pikant gewürzt" liest man den Aufdruck „ohne den Zusatzstoff Geschmacksverstärker“. In der Zutatenliste findet sich aber die Substanz "Hefeextrakt". Im Internet-Portal Wikipedia heisst es dazu: Autolysierte Hefe ist auch eine primäre Quelle für Mononatriumglutamat. Da Hefeextrakt freies Glutamat nicht in isolierter Form enthält, besitzt es keine E-Nummer und gilt nach Gesetz nicht als Geschmacksverstärker. Daher können auch Produkte die als „frei von Geschmacksverstärkern“ gekennzeichnet sind, Glutamat enthalten (in Form von Hefeextrakt). Ich nenne eine Produktangabe, wie Sie die Dose enthält, irreführend und mit Blick auf Menschen, die eine Glutamat-Empfindlichkeit (Allergie) haben, sollten Sie den Hersteller des Artikels dazu auffordern, klare Angaben zu machen.

Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sollte der werbende Hinweis auf den Verzicht geschmacksverstärkender Zusatzstoffe unterbleiben, wenn Hefeextrakt im Produkt vorkommt. Auf der Vorderseite des Produktes steht ausser der Verkehrsbezeichnung „Cashews pikant gewürzt“ der Hinweis „ohne den Zusatzstoff Geschmacksverstärker“. Geschmacksverstärkende Zusatzstoffe wie Glutamat oder Inosinat sind somit nicht erlaubt. Trotzdem enthält das Produkt Glutamat. Denn der Geschmacksverstärker ist auch natürlicher Bestandteil von Hefe, die in konzentrierter Form als Hefeextrakt eine geschmacksverstärkende Wirkung hat.

Dies weiss der Verbraucher in der Regel nicht. Rechtlich zählen Lebensmittel wie Hefeextrakt zu den Zutaten und nicht als Zusatzstoffe, weshalb der Hinweis, dass keine geschmacksverstärkenden Zusatzstoffe enthalten sind, den Tatsachen entspricht. Unserer Meinung nach sollte aber die geschmacksverstärkende Wirkung in der Zutatenliste kenntlich gemacht werden, wenn als Ersatz glutamathaltige Zutaten im Produkt stecken. Hier finden Sie weitere Informationen zu Werbung „Ohne Zusatzstoffe"

Stellungnahme des Anbieters Griff GmbH, Olsberg:
Das Verpackungslayout des Produktes „Farmer Cashews pikant gewürzt“ wurde zur klareren Darstellung für den Verbraucher bereits Anfang März 2011 geändert. Der Hinweis „ohne den Zusatzstoff Geschmacksverstärker“ wurde aus dem Layout entfernt. Seit Anfang März sind die neu gestalteten Dosen im Discounter erhältlich.

Status:
Die „Farmer Cashews pikant gewürzt“ sind seit März 2011 ohne die Auslobung „ohne den Zusatzstoff Geschmacksverstärker“ im Handel.


Kategorie Erlaubt: Kalbswiener

Verbraucherbeschwerde:
"Der …-Markt in Lorsch bietet "Kalbfleischwiener" von … an. Diese enthalten laut rückseitigem Etikett 15 % Kalbfleisch aber 65 % Schweinefleisch. Ist das nicht Irreführung? Müsste doch mit Einschränkung korrekt heissen: „Wiener mit Kalbfleisch“. Vielleicht kennen Sie dieses Problem auch schon.“

Weitere Verbraucherbeschwerde hierzu:
Als ich Anfang Januar 11 beim Discounter … Kalbswiener kaufte (siehe Aufkleber) hatte ich leider meine Lesebrille vergessen. Erst beim Erwärmen der Würste kam mir der Geschmack doch recht befremdlich vor. Und dann las ich, was „drin“ ist, d. h. wie viel Kalb enthalten ist. Dann der „Schock“ 16 % Kalb und 47 % Schwein !!! Ist die Titulierung „Kalbswiener“ überhaupt rechtens? Muss man sich als Verbraucher wirklich so viel bieten lassen? (O.K., ich hätte meine Brille nicht vergessen sollen).

Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse schreiben einen Mindestgehalt von 15 % Kalbfleisch im Fleischanteil einer Wurstware vor, wenn die Produktbezeichnung das Wort „Kalb“ beinhaltet. (Text: www.lebensmittelklarheit.de)

Klarheit und Wahrheit bei der Lebensmittel-Kennzeichnung

Aus der Website des www.bmelv.de: Lebensmittelhersteller und -händler dürfen Verbraucher durch die Kennzeichnung und Aufmachung ihrer Produkte oder durch Werbeaussagen nicht täuschen und in die Irre führen. Mit seiner Initiative "Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln" will das BMELV die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Kennzeichnung informieren, sie besser vor Täuschung schützen und Unternehmen im Wettbewerb stärken, die ihre Produkte verbraucherfreundlich kennzeichnen.

Das vom BMELV geförderte Internetportal lebensmittelklarheit.de ist Teil der BMELV-Initiative und Grundlage für die Ermittlung der Verbraucher- und Unternehmerwahrnehmung zur Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.

Das Portal wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Hessen betrieben. Es informiert Verbraucherinnen und Verbraucher kompakt und verständlich über rechtliche Regelungen zur Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner betonte zum Start des Internetportals www.lebensmittelklarheit.de: "Deutschland liegt bei der Sicherheit und Qualität seiner Lebensmittel an der Weltspitze. Ich denke, das ist ein hohes Gut, das wir bewahren sollten. Wir – damit meine ich nicht nur den Staat, sondern auch die Wirtschaft!"

Die Ministerin wies darauf hin, dass es bei über 200.000 unterschiedlichen Lebensmitteln in deutschen Regalen und bei mehreren 10.000 Produkten, die Jahr für Jahr neu auf den Markt kommen, auch immer wieder Grauzonen geben wird, die nur schwer gesetzlich zu regeln sind: "Hier setzt das neue Internet-Portal an: Das Portal steht für umfassende Verbraucherinformation und mehr Transparenz. Es wird auch hilfreich sein, um zu erfahren, wo die Verbraucher der Schuh drückt und wo gegebenenfalls Regelungen angepasst werden müssen. Mit dem Portal wollen wir gezielt die Information der Bürger verbessern und eine Diskussion anstossen über bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln."

"Ich will einen seriösen Dialog zwischen Verbrauchern und Wirtschaft anstossen und wo nötig Verbesserungen durchsetzen.", sagte Bundesministerin Aigner, und verwies auf den bereits jetzt einsetzenden Erfolg des Portals: "Ich bin sicher, dieses Internet-Portal der Verbraucherzentralen wird ein Erfolg – denn der Erfolg ist schon da! Noch bevor die Internet-Adresse frei geschaltet wurde, haben einige betroffene Hersteller bereits bei der Kennzeichnung nachgebessert!"

KOMMENTAR DER FOODAKTUELL-REDAKTION: demnächst hier in der Varia-Rubrik von www.foodaktuell.ch

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