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1.5.2014 Zusatzstoff-Neubewertung in der EU Die EU-Gesetzgebung bei Zusatzstoffen basiert darauf, dass nur Zusatzstoffe, die einer umfassenden Sicherheitsbewertung unterzogen wurden, für den Gebrauch zugelassen werden. Trotz dieser Regelung zeigt eine neue Eurobarometer-Umfrage, dass 66 % der europäischen Verbraucher über Zusatzstoffe in Lebensmitteln besorgt sind. Ferner besteht wenig Verständnis dafür, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die zur Zeit in Gebrauch befindlichen Lebensmittelzusatzstoffe neu bewertet. Lebensmittelzusatzstoffe sind Substanzen, die normalerweise nicht alleine verzehrt werden, sondern absichtlich zu Nahrungsmitteln hinzugefügt werden, um bestimmte Zwecke zu erfüllen. Diese beinhalten: • Antioxidationsmittel (um zu verhindern, dass Fett mit Sauerstoff reagiert und Verfärbungen oder Ranzigkeit verursacht) • Farbstoffe (um die Farbe zu verstärken, wiederherzustellen oder hinzuzufügen) • Emulgatoren, Stabilisatoren und Geliermittel (um Zutaten besser mischen zu können) • Konservierungsmittel (um die Haltbarkeit durch Verhinderung von mikrobiellem Verderb zu verlängern) • Süssstoffe (um einen süssen Geschmack zu erreichen) Nach EU-Recht müssen alle Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen werden, bevor sie in Lebensmitteln verwendet werden können. Ein Lebensmittelzusatzstoff kann nur zugelassen werden, wenn er in den vorgeschlagenen Gebrauchsmengen nach verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen kein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher darstellt. Es muss auch ein technologischer Bedarf am Zusatz vorliegen, der nicht durch Einsatz anderer Mittel erfüllt werden kann. Um die Zulassung für einen neuen Lebensmittelzusatzstoff zu erhalten, muss der Bewerber bei der Europäischen Kommission einen offiziellen Antrag stellen. Eine detaillierte Bewerbung wird dann bei der EFSA zur Beurteilung eingereicht. Die EFSA ist eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, die alle relevanten Studien hinsichtlich Lebensmittelzusatzstoffen überprüft (Daten zur Giftigkeit, menschliche Expositionsstudien, usw.) und die Sicherheit des Lebensmittelzusatzstoffes für die erwarteten Gebrauchsbedingungen einschätzt. Diese Stellungnahme wird dann publiziert und von der Europäischen Kommission und Experten aus allen EU-Mitgliedsstaaten genutzt um zu entscheiden, ob der Zusatzstoff für den Gebrauch in der EU zugelassen werden soll. Fällt die Entscheidung positiv aus, wird die Bewerbung dem Europarat und Europaparlament vorgelegt (um die vollständige Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht zu gewährleisten), bevor der Zusatzstoff endgültig zugelassen wird und auf die Liste der von der EU genehmigten Zusatzstoffe gelangt.1 Die Liste wurde in Kommissionsverordnung (EU) Nr. 1129/2011 veröffentlicht.2 Zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe erhalten eine E-Nummer. Diese wird verwendet, um die Kennzeichnung von Substanzen zu vereinfachen, die oft komplizierte chemische Namen haben. Auf einem Etikett muss der Zusatzstoff namentlich durch seine Funktionsklasse bezeichnet werden, gefolgt vom genauen Namen oder von der E-Nummer, z.B. „Süssstoff: Aspartam“ oder „Süssstoff: E951“. Daher stellt eine E-Nummer auch immer eine Garantie dar, dass der Zusatzstoff eine eingehende Untersuchung durch die EFSA und europäischen Regulierungsapparate erfolgreich durchlaufen hat. Es gibt Hunderte von Zusatzstoffen, aber nur die auf der Liste der EU-genehmigten Zusatzstoffe eingetragenen dürfen verwendet werden (und nur unter den angegebenen Bedingungen).3 Einige Lebensmittelzusatzstoffe, zum Beispiel Milchsäure (E270) und Zitronensäure (E330), können in fast allen verarbeiteten Nahrungsmitteln verwendet werden, während andere, wie Natamycin (E235), in eingeschränkterem Masse zulässig sind. Letzteres darf nur als Konservierungsmittel für die Oberflächenbehandlung von Käse und luftgetrockneter Wurst verwendet werden.1 Neubewertung: wie und warum? Warum werden Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden, neu bewertet? Obwohl alle zur Zeit in der EU verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe vollständig geprüft und in ihren zulässigen Mengen als sicher bewertet wurden, hat die Kommission die EFSA darum gebeten, alle Zusatzstoffe systematisch neu zu bewerten, die vor dem 20. Januar 2009 für den Gebrauch zugelassen wurden. Viele der ursprünglichen Bewertungen fanden vor Jahrzehnten statt, so dass eine erneute Untersuchung dieser Zusatzstoffe unter Berücksichtigung der neusten wissenschaftlichen Informationen als angemessen angesehen wurde.1 Die Kommission nutzt diese Gelegenheit, zu bestimmen, ob eine Revision der aktuellen Gebrauchsbedingungen für die Lebensmittelzusatzstoffe erforderlich ist, z.B. eine Änderung der zulässigen Tagesdosis (Acceptable Daily Intake; ADI).4 Es ist auch möglich, dass ein Lebensmittelzusatzstoff von der Liste der genehmigten Zusatzstoffe entfernt wird, wenn es als notwendig erachtet wird. Um eine Rangfolge für die Beurteilungen zu erstellen, wurde ein Programm für die Neubewertung von genehmigten Lebensmittelzusatzstoffen entworfen, das spezifische Kriterien anwendet (z.B. Dauer seit letzter Überprüfung, Verfügbarkeit von neuen Daten, Gebrauchsumfang). Aus Effizienz- und praktischen Gründen werden die Bewertungen möglichst nach Funktionsklassen geordnet (z.B. Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel).5 Die Aufgabe der EFSA besteht darin, sowohl das ursprüngliche Dossier und die Einschätzung, als auch durch die Kommission und Mitgliedstaaten zusätzlich eingereichte Daten und andere relevante Literatur, die seit der letzten Bewertung veröffentlicht wurde, zu untersuchen. Öffentliche Aufrufe nach Informationen werden die EFSA bei der Sammlung aller relevanten Daten unterstützen. Da Farbstoffe unter den Zusatzstoffen waren, die als erstes zugelassen wurden, ist ihnen die höchste Prioritätsstufe bei der Neubewertung gegeben worden. Der Farbstoff Rot 2G (E128) wurde 2007 im Zuge neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse verboten, die auf eine mögliche Gefährdung der Verbrauchersicherheit deuteten.6 Als nächstes stehen Konservierungsmittel und Antioxidationsmittel auf der Prioritätenliste (bis Ende 2015 neu zu bewerten) gefolgt von Emulgatoren, Stabilisatoren und Geliermittel (bis Ende 2016 zu bewerten). Alle verbleibenden Lebensmittelzusatzstoffe werden bis Ende 2020 bewertet.5 Literatur 1.European Commission (2013). Food Additives. 2.VERORDNUNG (EU) Nr. 1129/2011 DER KOMMISSION vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Liste der Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union. 3.EFSA (2012). Neubewertung der in Europa zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe. 4.EUFIC (2006). F&As zur zulässigen Tagesdosis (ADIs, Acceptable Daily Intakes). 5.VERORDNUNG (EU) Nr. 257/2010 DER KOMMISSION vom 25. März 2010 zur Aufstellung eines Programms zur Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe. 6.EFSA (2007). Opinion on the food colour Red 2G (E128). (Text: FOOD TODAY 04/2014, eufic) | |