Food aktuell
Varia
1.2.2005
Varia
Verbot der Woche:
Die Nachtmilch


Die «Nachtmilch» ist verboten worden. Nicht etwa auf Druck von Tierschützern, weil die Kühe bei Dunkelheit gemolken werden. Nein, schuld ist das Verbot von Heilanpreisungen bei Lebensmitteln bzw dessen strenge Interpretation des Zürcher Kantonslabors. Die Nachtmilch ist tatsächlich ein besonderes Lebensmittel, enthält es doch natürlicherweise fünfmal mehr Schlafhormon Melatonin.

«Der Schlaf wird sanft unterstützt», lautet die Werbeaussage dieser Bio-Milch. Aber «die Behörden definieren leichte Schlafprobleme als Krankheit», schreibt die Firma Harvestmoon auf ihrer Website (www.nachtmilch.ch). «Ob Nachtmilch in Zukunft als Heilmittel oder Speziallebensmittel verkauft werden kann, ist noch offen. Wir sind momentan an Abklärungen».

Dass dieses Produkt schon letztes Jahr im Verkauf war und einen Innovationspreis der «Agromarketing Suisse» gewonnen hat, spielte offenbar keine Rolle. Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam aber gründlich.

Nun wird im Stall wieder das Licht angeknipst. Und die Schlafsuchenden gehen wieder in die Apotheke. Sie können sich ja das Melatonin vom Arzt verschreiben lassen und es zusammen mit einem Glas legaler Tagesmilch schlucken. Wer dann Mühe hat, morgens wach zu werden, trinke einen starken Kaffee - mit natürlichem und legalem Coffein.

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