Food aktuell
Varia
28.10.2008
Ursprungsschutz für Appenzeller Spezialitäten

Gleich drei Appenzeller Spezialitäten sollen ins Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben aufgenommen werden.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlichte am 23. Oktober 2008 die Gesuche um Registrierung der geschützten geographischen Angabe (GGA/IGP) für Appenzeller Mostbröckli, Appenzeller Pantli und Appenzeller Siedwurst (Bild) im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Mit der Registrierung als GGA sollen künftig Nachahmungen vermieden und sowohl der gute Ruf als auch die Originalität der Produkte erhalten bleiben.

Der Appenzeller Pantli ist eine Rohwurst, deren Name von ihrer Unförmigkeit herrühren soll. Sie wird getrocknet, bis der gewünschte Gewichtsverlust erreicht ist. Im Unterschied zu anderen Dauerwurstspezialitäten besticht der Appenzeller Pantli durch seine lange und kantige Form und schmeckt ausgeprägt nach Knoblauch.

Die Appenzeller Siedwurst ist eine Brühwurst, die entweder roh, gekocht oder pasteurisiert angeboten wird. Diese Wurst verfügt über einen typischen Kümmel-, Pfeffer- und Knoblauchgeschmack.

Das Appenzeller Mostbröckli (Bild) ist eine Rohpökelware, hergestellt aus edlen Stücken von Tieren der Rindergattung. Im Unterschied zu luftgetrocknetem Rindfleisch wird das Appenzeller Mostbröckli geräuchert und später getrocknet. Typisch sind seine urchige, runde und natürliche Form und die deutliche Gewürznote mit ausgeprägtem Pökelaroma.


Die geschichtliche Entwicklung dieser drei Appenzeller Spezialitäten reicht weit in das 19. Jahrhundert zurück. Die drei Produkte zeichnen sich durch eine lange Tradition aus und verdanken ihre Namen dem Appenzellerland, der nachweislich ursprünglichen Heimat dieser Spezialitäten.

Da im 19. Jahrhundert in dieser Region die Schweinezucht eine untergeordnete Rolle spielte, wurden die besten Rindfleischstücke veredelt, um eine ähnlich gute Qualität wie ,gräuchts Schwinigs" zu erreichen und dadurch den Preis dem teureren Schweinefleisch anzugleichen. Die Metzger veredelten somit die guten Stücke der Rinder und Kühe zu Appenzeller Mostbröckli und kreierten aus den Abschnitten eine Roh- und eine Brühwurst: den Appenzeller Pantli und die Appenzeller Siedwurst. Im Laufe der Jahrhunderte wurde das traditionelle Herstellungsverfahren weiter gepflegt und perfektioniert.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich geografische oder traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen und verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.

Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. Die Eintragungsgesuche müssen öffentlich aufgelegt werden. Innert einer Frist von drei Monaten können Personen, die ein schutzwürdiges Interesse geltend machen können, und die Kantone Einsprache erheben. Das Bundesregister der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zählt heute 23 Eintragungen: 17 GUB und 6 GGA. Siehe: www.blw.admin.ch (Themen > Produktion + Absatz > Kennzeichnung und Absatzförderung > Ursprungsbezeichnungen. (Medienmitteilung BLW)

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