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1.6.2009 Europäisierung des Schweizer Lebensmittel-Rechts Bereits zum vierten Mal hat an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Wädenswil eine Tagung zum Lebensmittelrecht stattgefunden (am 28.5.2009). Der diesjährige Anlass thematisierte den derzeitigen Stand der Anpassungen des Schweizerischen Lebensmittelrechts an die aktuellen Entwicklungen in der EU sowie die politischen Rahmenbedingungen, welche die Lebensmittelgesetzgebung beeinflussen. Die Fachveranstaltung wurde vom Europa-Institut der Universität Zürich mitgetragen und von rund 140 Personen besucht. Die Schweiz orientiert sich bei der Weiterentwicklung und Revision des nationalen Lebensmittel-rechts an den Entwicklungen in der EU. Zentrale Regelungsbereiche, wie etwa das Hygienerecht, wurden bereits autonom an das Recht der EU angepasst. Dies insbesondere, um den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu erleichtern. Daneben soll das Lebensmittelrecht verstärkt in die bilateralen Vertragsbeziehungen einbezogen werden. An der Fachtagung referierten Experten aus Sicht von Behörden, Industrie und Wissenschaft über die aktuellen Entwicklungen im EU-Lebensmittelrecht sowie die politischen Rahmenbedingungen wie das Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) und das Cassis-de-Dijon-Dossier. Die Tagung verfolgte die Zielsetzung, lebensmittelrechtliche Fragestellungen mit den verschiedensten Akteuren zu beleuchten und zu diskutieren. Sie förderte und unterstützte das gegenseitige Verständnis zwischen der Wirtschaft und der Gesetzgebung, zwischen Lebensmittelfachleuten und Juristen und sowie zwischen Theorie und Praxis. Foodaktuell.ch bietet einige Rosinen aus zwei Referaten von Dachverband der Schweizer Lebensmittelindustrie fial. Aus dem Referat von Beat Hodler (fial) Verhandlungsmandat des Bundesrats vom 14. März 2008: das Ziel: "Umfassendes Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich" - Vollständiger Abbau von Zöllen, Kontingenten etc. → Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) - Beseitigung aller nicht-tarifären Handelshemmnisse → Gesundheitsabkommen Schweiz-EU (GesA) Erwartungen (des Bundesrats): - Steigerung der Exportchancen in die EU → 490 Mio. Konsumenten! - Steigerung der Kaufkraft der Konsumenten → 25 % tiefere LM-Preise - Dadurch: Positive Auswirkungen auf die Volkswirtschaft: - Zuwachs BIP + 0,5 % - jährlich mehr als 2 Mia. Franken Aber: Begleitmassnahmen für ganze Ernährungskette sind unerlässlich ! Haltung der fial: - 80 % für FHAL - 15 % gegen FHAL - 5 % "Ja, aber" oder "Nein, eventuell" Zweite Verarbeitungsstufe (Schokolade, Biscuits, Suppen/Saucen etc.): - schon heute weitgehend liberalisiert (unter "Schoggi"-Gesetz) - Rohstoffpreisausgleich in WTO gefährdet - Chancen mit "Schweizer Qualität" auf EU-Märkten Erste Verarbeitungsstufe (Ölmühlen, Kartoffeln, Hefe, Getreidemühlen): - kleine Kapazitäten - fehlende "economies of scale" - preissensible "Commodities" Alle: für ein GesA Gesundheitsabkommen Schweiz-EU Fazit: Ein GesA mit der EU stellt eine grosse Herausforderung, aber auch eine Chance dar. Wir warten gespannt: - auf den Ausgang der Verhandlungen mit "Brüssel" - auf den Entwurf zur Revision des LMG - auf die Lösung zur Erreichung eines "acquis permanent" (statt "acquis pertinent") Aus dem Referat von Lorenz Hirt (fial) Die wirtschaftliche Bedeutung der Swissness ist - messbar - schwankt je nach Produktegruppe stark - ist aber kaum in CHF auszudrücken - ist im Nahrungsmittelsektor besonders ausgeprägt bei Schokolade und Käse Definition der Herkunft Schweiz • Allgemein (Vernehmlassungsunterlage): - 60% der Herstellungskosten, plus - für die wesentlichen Eigenschaften relevante Verarbeitung in der Schweiz • Neu bei Lebensmitteln (Entscheid des Bundesrats vom 25.03.2009): - 80% der in der Schweiz verfügbaren Rohstoffe, plus - für die wesentlichen Eigenschaften relevante Verarbeitung in der Schweiz Falls 80% nicht per se erfüllt: - Möglichkeit in Branchenverordnungen die Berechnungsregeln festzulegen (nicht aber die 80% generell zu senken) - Auffangklausel (Art. 49 Abs. 5 E-MSchG): „entspricht eine Herkunftsangabe dem Verständnis der massgebenden Verkehrskreise, so gilt sie als zutreffend.“ In der CH verfügbare Rohstoffe? • Unbestrittenermassen nicht: - Rohstoffe, die hier nicht vorkommen (Bsp. Kakao) - Rohstoffe, die temporär nicht vorkommen (Bsp. verhagelte Kirschenernte) Meiner Ansicht nach auch nicht: - Verarbeitungsprodukte, die in der Schweiz nicht produziert werden (Bsp. Isomalt) - Rohstoffe, die hier nicht in genügender Menge vorkommen; diese sind anteilmässig auszuklammern (Bsp. Zucker) - Rohstoffe, die nicht in der für die Verarbeitung notwendigen Qualtiät verfügbar sind (Bsp. Industrieweisswein für Fertigfondue) (Texte und Bild: ZHAW, fial) | |